Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung Nord­rhein-Westfalen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.04.2002):

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

 

Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und billigt die Ausführungen zur Stellungnahme, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB abge­geben werden soll.

 

 


Abstimmungsergebnis:       bei 2 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen

 


Herr Liedtke wies in diesem Zusammenhang auf das geplante inter­kommunale Gewerbege­biet hin und kritisierte den fehlenden Hinweis auf die interkommunale Zusammenarbeit, wo­bei die Stadt Kamen eine ent­sprechende Ergänzung anregen wird. Die Thematik OW IIIa (L 663n) sei in der aktuellen Planung nicht vorhanden; hier würde Kamen jedoch im weiteren Verfahren noch beteiligt.

 

Herr Goehrke plädierte nochmals für den bereits unter TOP 1 ange­sprochenen Grüngürtel als Zäsur.