Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung Nord­rhein-Westfalen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.03.2002)

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt die Auf­stellung des Bebauungsplanes Nr. 68 Ka „Im Grund“ gem. § 2 (1) BauGB und beauftragt die Verwaltung mit der Planerarbeitung sowie der Durch­führung des Verfahrens.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Liedtke erläuterte die Beschlussvorlage.

 

Herr Behrens erklärte, dass die SPD-Fraktion dieser Maßnahme zu­stimme, weil dadurch eine positive Entwicklung für den Erhalt und die Verbesserung des Wohnwertes gesehen würde.

 

Herr Schneider erkundigte sich, ob eine Ausdehnung des Geltungs­bereiches bis zur Bogenstraße möglich sei, da dort ähnliche Strukturen vorlägen.

 

Herr Liedtke erklärte, dass der Bereich sich an dem historischen städte­baulichen Entwurf orientiere. Es bestünde jedoch grundsätzlich die Mög­lichkeit, auch für andere Bereiche Bebauungspläne vorzusehen.

 

Auf Anfrage von Herrn Lehmann bezüglich der Zielsetzung, erläuterte Herr Liedtke, dass es in erster Linie um eine Bestandssicherung ginge und städtebaulich unerwünschte Veränderungen in diesem Bereich (z.B. bei Bebauung der Freiflächen) auszuschließen.

 

Herr Goehrke erkundigte sich nach einem Eigentümerwechsel in diesem Bereich.

 

Herr Liedtke teilte mit, dass der Eigentümer überlegen würde, diesen Bereich zu veräußern, wobei die Möglichkeit bestünde, dass eine Auftei­lung des Besitzes in viele kleine Einheiten erfolge. Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Veränderungssperre seien ein geeignetes Instrumentarium für eine städtebauliche Steuerung in diesem Bereich.