Sitzung: 06.09.2001 Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage: 191/2001
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.03.2000):
Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.
Beschluss:
Der Planungs- und Umweltausschuss lehnt die Anträge der Fraktion Bürgergemeinschaft ab.
Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen einstimmig angenommen
Herr Lehmann gab eine ausführliche und detaillierte Begründung für den vorliegenden Antrag der Fraktion Bürgergemeinschaft.
Herr Baudrexl begründete, dass die Verwaltung einen ablehnenden Beschlussvorschlag gegeben habe, da der Rat im Rahmen der allgemeinen Geschäftsordnung gehandelt habe. Zu Beginn des Verfahrens habe die Verwaltung die Verfahrensweise der Bürgerbeteiligung im Ausschuss vorgestellt und habe diesbezüglich einen einstimmigen Beschluss erhalten. Das gesetzlich vorgesehene Verfahren würde eingehalten. Als zusätzliches Element der Bürgerbeteiligung sei die Arbeitsgemeinschaft initiiert worden.
Herr Kühnapfel betonte, dass man sich im Vorfeld auf die Art der Bürgerbeteiligung geeinigt habe. Es könnten aber evtl. weitere Elemente der Bürgerbeteiligung zu einem späteren Zeitpunkt ins Verfahren eingefügt werden. Insgesamt bewertete er den vorliegenden Antrag als polemischen Scheinantrag.
Herr Lipinski wies darauf hin, dass es Auftrag der politischen Parteien sei, mit den Bürgerinnen und Bürgern in die Diskussion zu treten, Anregungen und Wünsche aufzugreifen und so an der Willensbildung aktiv teilzunehmen.
Herr Nieme stimmte Herrn Kühnapfel zu, man solle jedoch mehr Bürgerbeteiligung auf Eigeninitiative auch im Nachhinein zulassen. Deshalb würde sich die FDP bei der Abstimmung der Stimme enthalten.
Herr Ebbinghaus erklärte für die CDU, dass die Bürgerbeteiligung in Kamen seitens der Verwaltung und der politischen Parteien als vorbildlich zu bezeichnen sei.
Herr Behrens unterstrich, dass in 3 Workshops die Planung inhaltlich und strategisch erarbeitet würde und anschließend die Ergebnisse der Bevölkerung vorgestellt würden. Es würde von den Bürgerinnen und Bürgern eine gewisse Vorleistung seitens der Verwaltung und Politik erwartet, um eine vernünftige Diskussionsgrundlage zu schaffen.
Verbesserungsvorschläge könnten auch noch zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Ergebnisse der Workshops eingebracht wurden, möglich sein. Darüber hinaus kritisierte er die mangelnde Beteiligung des Herrn Lehmann in diesen Workshops.
Herr Goehrke stellte fest, dass ein Antrag auf mehr Bürgerbeteiligung immer begrüßenswert sei. Seiner Meinung nach wäre auch die Einrichtung von Ortsteilwerkstätten sehr attraktiv. Er kritisierte, dass die Workshops nicht für alle interessierten Bürger geöffnet wurden. Man solle eine weitergehende Bürgerbeteiligung im weiteren Verfahrensverlauf ermöglichen.
Herr Baudrexl stimmte Herrn Goehrke darin zu, dass eine weitergehende Bürgerbeteiligung noch erfolgen solle. Die Beschlussvorlage der Verwaltung spreche sich nicht gegen die Bürgerbeteiligung an sich aus, es gehe vielmehr um die Frage des Zeitpunktes der offenen Bürgerbeteiligung. Die Arbeitsergebnisse aus den Workshops würden den Bürgerinnen und Bürgern später präsentiert und könnten dann in die Diskussion mit eingebracht werden.
Herr Hasler stimmte den Ausführungen der Verwaltung zu.
Herr Lehmann entgegnete, dass bereits 90 % aller Planungen in den Arbeitgruppen festgelegt würden und die Bürgerinnen und Bürger nur noch in geringem Umfang an solch zukunftsorientierten Entscheidungen beteiligt würden.
Herr Lipinski bat Herrn Lehmann um Prüfung seiner Auffassung. Das gesamte Verfahren sei so eingestellt, dass eine größtmögliche Bürgerbeteiligung inbegriffen sei.
Herr Krause wies darauf hin, dass das Gremium eine Diskussionsgrundlage effektiv erarbeiten solle, um für die Bürgerinnen und Bürger eine Basis zu schaffen.
Herr Kühnapfel bat darum, die Ergebnisse der Arbeitsgruppen im Ausschuss vorzustellen und das Thema der Bürgerbeteiligung dann nochmals aufzugreifen.
Herr Baudrexl versicherte, dass die Ergebnisse vorgestellt würden. Im Laufe des weiteren Verfahrens würden sich evtl. noch weitere Formen der Bürgerbeteiligung entwickeln.