Frau Schulze teilte mit, dass der Rat der Stadt Kamen beschlossen habe an der landesweit gültigen Ehrenamtskarte teilzunehmen. Alle ehrenamtlich Tätigen Personen aus Kamen, welche mindestens 250 ehrenamtliche Stunden pro Jahr nachweisen können, haben die Möglichkeit eine Ehrenamtskarte zu beantragen. Alle umfassenden Informationen seien auf der Homepage der Stadt Kamen zu finden.
Insgesamt gebe es zwei Varianten der Ehrenamtskarte. Zum einen gebe es die reguläre Ehrenamtskarte. Diese sei zwei Jahre gültig. Des Weiteren gebe es noch die Jubiläums Ehrenamtskarte. Hierfür seien 25 Jahre im Ehrenamt nachzuweisen. Diese Karte ist lebenslang gültig. Bei einer Jubiläums Ehrenamtskarte sei keine reguläre Ehrenamtskarte im Voraus not­wendig. Die generelle Antragsstellung auf eine Ehrenamtskarte sei von dem jeweiligen Verein zu bestätigen und werde durch die Stadt Kamen nicht mehr geprüft.

Frau Brückel hinterfragte, warum die Stadt Kamen pflegende Angehörige bei der Ehrenamtskarte ausgeschlossen haben.

Frau Schulze verwies auf die Regelungen des Landes. Die Regelungen seien auf Landesebene entschieden worden.

Frau Wronski erkundigte sich nach Obdachlosen in der Stadt. Sie würde gerne wissen, wie die Stadt Kamen bei der Kälte mit obdachlosen Menschen umgehe. Insbesondere wurde erfragt, was die Stadt Kamen für Obdachlose tue. Hier mit dem Hintergrund des aktuellen Todesfalles auf dem Marktplatz.

Frau Schulze wies auf den aktuellen Todesfall hin, der auch im Rathaus viele Personen betroffen gemacht habe.
Der Außendienst der Stadt Kamen, sowie einzelne weitere Mitarbeiter, haben in regelmäßigem Kontakt mit der betroffenen Person gestanden und es wurden vielfach Hilfsangebote gemacht.
Vielfach, sowie zum Teil auch in diesem Fall, wird von Obdachlosen diese Hilfe jedoch abgelehnt. Beispielsweise wurden in der Vergangenheit in mehreren Fällen Angebote zur Unterbringung in städtischen Unterbringungsmöglichkeiten unterbreitet. Diese werden jedoch abgelehnt bzw. weitere Hinderungsgründe, die in den persönlichen Umständen der Betroffenen begründet sind, machen eine Unterbringung unmöglich.  Eine reine Obdachlosenunterkunft gebe es in Kamen nicht.
Generell habe die Stadt Kamen eine überschaubare Zahl an obdachlosen Personen. Dadurch kenne man die betroffenen Personen gut und sei stets im Austausch mit ihnen. Es werde zu­sätzlich ein enger Kontakt zur Caritas gepflegt.

Frau Wronski erkundigte sich nach der ärztlichen Unterstützung für obdachlose Personen.

Frau Schulze teilte hierzu mit, dass die Caritas einen guten Kontakt zu den obdachlosen Per­sonen habe und diese in vielen Bereichen unterstütze.

Frau Brückel erfragte, ob bei den Außendienstmitarbeitern eine Ausbildung in Richtung Sozial­arbeit vorlege und ob die Caritas offiziell von der Stadt Kamen beauftragt wurde.

Frau Dörmann fügte hinzu, dass die Stadt Kamen eng mit der Caritas zusammen arbeite. Dort seien die Mitarbeiter entsprechend geschult.

Frau Schulze ergänzte, dass es zwischen der Stadt Kamen und der Caritas keinen offiziellen Vertrag gäbe. Hierbei handele es sich um Projekte der Caritas.
Für weitere Informationen schlug Frau Schulze vor, die Caritas in eine der nächsten Sitzungen einzuladen.

Frau Schulze teile mit, dass die Stadt Kamen im Bereich Eingliederungshilfe eine neue Verfah­renslotsin beschäftigt habe. Die Kollegin werde in eine der nächsten Sitzungen eingeladen um Ihre Arbeit vorzustellen.

Frau Dörmann teilte die aktuellen Zahlen der geflüchteten Personen in Kamen mit. Aktuell sind 546 geflüchtete ukrainische Personen und 144 Asylbewerber aus verschiedenen Nationen in Kamen. Die Stadt Kamen hat im dritten und vierten Quartal 2023 60 Personen neu aufgenommen. Diese wurden der Stadt Kamen über die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen.

Frau Dr. Kleinz erfragte, wo aktuell die unbegleiteten, minderjährigen Geflüchteten aufgefangen werden, da der SkF aus Unna den Vormundschaftsverein aus finanziellen Gründen aufgeben musste. Des Weiteren wurde erfragt, wie der aktuelle Stand der Bezahlkarte sei.

Frau Schulze sagte zu, dass die aktuellen Informationen zum Thema unbegleitete minderjährige Geflüchtete dem Protokoll beigefügt werden.

-Die Vormundschaften für die betroffenen Minderjährigen sind neu anzuordnen. Derzeit sind Kooperationsgespräche mit einem weiteren Betreuungs- bzw. Vormundschaftsverein - Katholi­scher Sozialdienst Hamm - kurz vor dem Abschluss, um den Bedarf auch an neuen Vormund­schaften gewährleisten zu können. Mit dem Diakonischen Werk haben die Stadt Kamen bereits seit vielen Jahren eine gut funktionierende Kooperation.-


Bezüglich der Bezahlkarte warte die Stadt Kamen auf Vorgaben der Landesregierung. Sobald es Neuigkeiten gebe, werden diese weitergegeben.

Frau Dr. Kleinz bedankte sich.

Es lagen keine weiteren Anfragen vor.