Sitzung: 12.03.2024 Sozial-, Teilhabe-, Generationen- und Familienausschuss
Frau Schulze teilte mit, dass
der Rat der Stadt Kamen beschlossen habe an der landesweit gültigen
Ehrenamtskarte teilzunehmen. Alle ehrenamtlich Tätigen Personen aus Kamen,
welche mindestens 250 ehrenamtliche Stunden pro Jahr nachweisen können, haben
die Möglichkeit eine Ehrenamtskarte zu beantragen. Alle umfassenden
Informationen seien auf der Homepage der Stadt Kamen zu finden.
Insgesamt gebe es zwei Varianten der Ehrenamtskarte. Zum einen gebe es die
reguläre Ehrenamtskarte. Diese sei zwei Jahre gültig. Des Weiteren gebe es noch
die Jubiläums Ehrenamtskarte. Hierfür seien 25 Jahre im Ehrenamt nachzuweisen.
Diese Karte ist lebenslang gültig. Bei einer Jubiläums Ehrenamtskarte sei keine
reguläre Ehrenamtskarte im Voraus notwendig. Die generelle Antragsstellung auf
eine Ehrenamtskarte sei von dem jeweiligen Verein zu bestätigen und werde durch
die Stadt Kamen nicht mehr geprüft.
Frau Brückel hinterfragte,
warum die Stadt Kamen pflegende Angehörige bei der Ehrenamtskarte
ausgeschlossen haben.
Frau Schulze verwies auf die
Regelungen des Landes. Die Regelungen seien auf Landesebene entschieden worden.
Frau Wronski erkundigte sich
nach Obdachlosen in der Stadt. Sie würde gerne wissen, wie die Stadt Kamen bei
der Kälte mit obdachlosen Menschen umgehe. Insbesondere wurde erfragt, was die
Stadt Kamen für Obdachlose tue. Hier mit dem Hintergrund des aktuellen
Todesfalles auf dem Marktplatz.
Frau Schulze wies auf den
aktuellen Todesfall hin, der auch im Rathaus viele Personen betroffen gemacht
habe.
Der Außendienst der Stadt Kamen, sowie einzelne weitere Mitarbeiter, haben in
regelmäßigem Kontakt mit der betroffenen Person gestanden und es wurden
vielfach Hilfsangebote gemacht.
Vielfach, sowie zum Teil auch in diesem Fall, wird von Obdachlosen diese Hilfe
jedoch abgelehnt. Beispielsweise wurden in der Vergangenheit in mehreren Fällen
Angebote zur Unterbringung in städtischen Unterbringungsmöglichkeiten
unterbreitet. Diese werden jedoch abgelehnt bzw. weitere Hinderungsgründe, die
in den persönlichen Umständen der Betroffenen begründet sind, machen eine
Unterbringung unmöglich. Eine reine
Obdachlosenunterkunft gebe es in Kamen nicht.
Generell habe die Stadt Kamen eine überschaubare Zahl an obdachlosen Personen.
Dadurch kenne man die betroffenen Personen gut und sei stets im Austausch mit
ihnen. Es werde zusätzlich ein enger Kontakt zur Caritas gepflegt.
Frau Wronski erkundigte sich
nach der ärztlichen Unterstützung für obdachlose Personen.
Frau Schulze teilte hierzu
mit, dass die Caritas einen guten Kontakt zu den obdachlosen Personen habe und
diese in vielen Bereichen unterstütze.
Frau Brückel erfragte, ob bei
den Außendienstmitarbeitern eine Ausbildung in Richtung Sozialarbeit vorlege
und ob die Caritas offiziell von der Stadt Kamen beauftragt wurde.
Frau Dörmann fügte hinzu, dass
die Stadt Kamen eng mit der Caritas zusammen arbeite. Dort seien die
Mitarbeiter entsprechend geschult.
Frau Schulze ergänzte, dass
es zwischen der Stadt Kamen und der Caritas keinen offiziellen Vertrag gäbe.
Hierbei handele es sich um Projekte der Caritas.
Für weitere Informationen schlug Frau Schulze vor, die Caritas in eine der
nächsten Sitzungen einzuladen.
Frau Schulze teile mit, dass die Stadt Kamen im Bereich
Eingliederungshilfe eine neue Verfahrenslotsin beschäftigt habe. Die Kollegin
werde in eine der nächsten Sitzungen eingeladen um Ihre Arbeit vorzustellen.
Frau Dörmann teilte die
aktuellen Zahlen der geflüchteten Personen in Kamen mit. Aktuell sind 546
geflüchtete ukrainische Personen und 144 Asylbewerber aus verschiedenen
Nationen in Kamen. Die Stadt Kamen hat im dritten und vierten Quartal 2023 60
Personen neu aufgenommen. Diese wurden der Stadt Kamen über die
Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen.
Frau Dr. Kleinz erfragte, wo
aktuell die unbegleiteten, minderjährigen Geflüchteten aufgefangen werden, da
der SkF aus Unna den Vormundschaftsverein aus finanziellen Gründen aufgeben
musste. Des Weiteren wurde erfragt, wie der aktuelle Stand der Bezahlkarte sei.
Frau Schulze sagte zu, dass
die aktuellen Informationen zum Thema unbegleitete minderjährige Geflüchtete
dem Protokoll beigefügt werden.
-Die
Vormundschaften für die betroffenen Minderjährigen sind neu anzuordnen. Derzeit
sind Kooperationsgespräche mit einem weiteren Betreuungs- bzw.
Vormundschaftsverein - Katholischer Sozialdienst Hamm - kurz vor dem
Abschluss, um den Bedarf auch an neuen Vormundschaften gewährleisten zu
können. Mit dem Diakonischen Werk haben die Stadt Kamen bereits seit vielen
Jahren eine gut funktionierende Kooperation.-
Bezüglich der Bezahlkarte warte die Stadt Kamen auf Vorgaben der
Landesregierung. Sobald es Neuigkeiten gebe, werden diese weitergegeben.
Frau Dr. Kleinz bedankte
sich.
Es lagen keine weiteren Anfragen vor.