Sitzung: 17.10.2023 Sozial-, Teilhabe-, Generationen- und Familienausschuss
Zum Thema stellte Herr Böckmann
anhand einer Präsentation die allgemeine Situation in Deutschland dar. Er
erklärte den groben Ablauf einer Organ- und Gewebespende. Sowie die aktuelle
Situation der Organspende in Deutschland. Die
Präsentation liegt der Niederschrift als Anlage vor.
Frau Klanke bedanke sich
für den Vortrag. Sie erfragte den aktuellen Stand der Widerspruchserklärung
einer Organspende. Sie würde gerne wissen, ob das Thema des aktiven
Widerspruchs nochmals initiiert werde oder es bei dem Zentralregister bliebe.
Herr Böckmann teilte hierzu
mit, dass er mit Herrn Minister Lauterbach über das Thema bereits gesprochen
habe. Herr Lauterbach sei nicht bereit das Thema der Widerspruchserklärung
seitens seines Ministeriums nochmals auf die Tagesordnung des Bundestages
zubringen. Der nächste Antrag müsse aus dem Bundestag selbst kommen.
Herr Fuhrmann bedankte sich
ebenfalls für den Vortrag und äußert Lob an Herrn Böckmann. Er erfragte, ob
alle anderen Länder, welche statistisch mehr Organspenden haben als
Deutschland, die Widerspruchslösung haben.
Herr Böckmann bejahte dies.
Frau R. Jung erfragte, ob
die Präsentation zur Verfügung gestellt werde.
Herr Böckmann bejahte dies.
Frau R. Jung erkundigte
sich, inwiefern auch chronisch kranke Menschen als Organspender infrage kämen.
Herr Böckmann erklärte,
dass natürlich erkrankte Organe nicht gespendet werden können. Jedoch kann jede
Krankheit auf dem Organspendeausweis vermerkt werden. Es werden beispielsweise
aktuell Studien durchgeführt, wo Menschen, welche HIV Positiv sind, Organe an
Empfänger spenden, welche ebenfalls HIV Positiv sind. Somit sei eine chronische
Krankheit keine Ausschlusskriterium.
Frau R. Jung bedankt sich
für die Informationen.
Herr Hößl erfragte, ob es
auch andere Organspendeausweise gäbe. Er kenne nur die Ausweise aus Pappe.
Herr Böckmann verwies auf
seine mitgebrachten Infomaterialien. Dort liegen auch Organspendeausweise aus
Plastik bei. Diese dürfen gerne mitgenommen werden.
Frau Schulze fügte hinzu,
dass die Kommunikation mit Angehörigen sehr wichtig sei.
Frau Wronski erfragte, was
alles als Einwilligung zähle. Es gäbe auch Organspende Tattoos.
Herr Böckmann wies darauf
hin, dass der schriftlich ausgefüllte Ausweis immer noch die eindeutigste
Einwilligung sei, da dies rechtsverbindlich sei.
Frau Schulze wies auf Herrn
Böckmanns Angebot hin, dass er bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung stehe.
Herr Böckmann bejahte dies.
Frau Laßen bedankte sich
abschließend für den Vortrag bei Herrn Böckmann.