Zum Thema stellte Herr Böckmann anhand einer Präsentation die allgemeine Situation in Deutschland dar. Er erklärte den groben Ablauf einer Organ- und Gewebespende. Sowie die aktuelle Situation der Organspende in Deutschland. Die Präsentation liegt der Niederschrift als Anlage vor.

 

Frau Klanke bedanke sich für den Vortrag. Sie erfragte den aktuellen Stand der Widerspruchserklärung einer Organspende. Sie würde gerne wissen, ob das Thema des aktiven Widerspruchs nochmals initiiert werde oder es bei dem Zentralregister bliebe.

 

Herr Böckmann teilte hierzu mit, dass er mit Herrn Minister Lauterbach über das Thema bereits gesprochen habe. Herr Lauterbach sei nicht bereit das Thema der Widerspruchserklärung seitens seines Ministeriums nochmals auf die Tagesordnung des Bundestages zubringen. Der nächste Antrag müsse aus dem Bundestag selbst kommen.

 

Herr Fuhrmann bedankte sich ebenfalls für den Vortrag und äußert Lob an Herrn Böckmann. Er erfragte, ob alle anderen Länder, welche statistisch mehr Organspenden haben als Deutschland, die Widerspruchslösung haben.

 

Herr Böckmann bejahte dies.

 

Frau R. Jung erfragte, ob die Präsentation zur Verfügung gestellt werde.

 

Herr Böckmann bejahte dies.

 

Frau R. Jung erkundigte sich, inwiefern auch chronisch kranke Menschen als Organspender infrage kämen.

 

Herr Böckmann erklärte, dass natürlich erkrankte Organe nicht gespendet werden können. Jedoch kann jede Krankheit auf dem Organspendeausweis vermerkt werden. Es werden beispielsweise aktuell Studien durchgeführt, wo Menschen, welche HIV Positiv sind, Organe an Empfänger spenden, welche ebenfalls HIV Positiv sind. Somit sei eine chronische Krankheit keine Ausschlusskriterium.

 

Frau R. Jung bedankt sich für die Informationen.

 

Herr Hößl erfragte, ob es auch andere Organspendeausweise gäbe. Er kenne nur die Ausweise aus Pappe.

 

Herr Böckmann verwies auf seine mitgebrachten Infomaterialien. Dort liegen auch Organspendeausweise aus Plastik bei. Diese dürfen gerne mitgenommen werden.

 

Frau Schulze fügte hinzu, dass die Kommunikation mit Angehörigen sehr wichtig sei.

 

Frau Wronski erfragte, was alles als Einwilligung zähle. Es gäbe auch Organspende Tattoos.

 

Herr Böckmann wies darauf hin, dass der schriftlich ausgefüllte Ausweis immer noch die eindeutigste Einwilligung sei, da dies rechtsverbindlich sei.

 

Frau Schulze wies auf Herrn Böckmanns Angebot hin, dass er bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung stehe.

 

Herr Böckmann bejahte dies.

 

Frau Laßen bedankte sich abschließend für den Vortrag bei Herrn Böckmann.