Sitzung: 20.09.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 085/2022
Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt:
1.
Den Flächennutzungsplan vom 17.02.2004 gemäß §
2 (1) BauBG und § 1 (8) BauGB für den unter Punkt I dieser Beschlussvorlage
beschriebenen Geltungsbereich zu ändern (5. Änderung).
2.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des
Verfahrens beauftragt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Auf Nachfrage von Frau Lindemann-Opfermann erklärte Herr Dr. Liedtke, dass aufgrund der überschaubaren Größe des Grundstückes eine Bebauung nur mit einem Einfamilen- oder Doppelhaus möglich sei.