Herr Breuer erläuterte die vorliegende Mitteilungsvorlage. Insgesamt sollen im kommenden Jahr vier Prozesse umgesetzt werden, die alle samt auch Klimaschutzaspekte berücksichtigen. Neben der Fortschreibung des gesamtstädtischen integrierten Klimaschutzkonzeptes gehören die Wei­terentwicklung des Handlungskonzeptes Wohnen, die Erarbeitung eines integrierten Hand­lungskonzeptes für den Stadtteil Methler mit der Zielrichtung Städtebauförderung sowie die Auf­stellung eines integrierten Quartierskonzeptes Methler für energetische Sanierungsmaßnahmen (Zielrichtung Kfw-Programm 432, energetische Stadtsanierung) dazu. Im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Kommunalen Klimaschutzkonzeptes wies er darauf hin, dass dieses Konzept nicht mehr gefördert werden könne und gänzlich mit Eigenmitteln der Kommune zu finanzieren sei.

 

Herr Kasperidus bedankte sich für die ausführlichen Informationen. Seine Nachfrage, ob eine Fortschreibung des Kommunalen Klimaschutzkonzeptes 2015 - 2035 alle 5 Jahre vorgesehen sei, wurde durch Herrn Breuer bestätigt. Die Möglichkeit, über das KfW-Programm 432 einen Sa­nierungsmanager zur energetischen Beratung von privaten Gebäudeeigentümern einzustellen, wurde von ihm sehr befürwortet.

 

Mit Blick auf die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Kamen sprach sich Herr Kobus für den von der Verwaltung vorgesehenen integrierten Ansatz aus. Rechtsprechung und Fördermöglichkeiten hätten sich zwischenzeitlich geändert und diese Bausteine würden auch in einer Fortschreibung berücksichtigt werden. Positiv zu sehen sei, dass das Konzept ohne Vor­gaben frei erarbeitet werden könne. Da keine Fördermöglichkeiten für die Fortschreibung be­stehen würden, seien keine Vorgaben durch Förderrichtlinien bei der Bearbeitung zu berück­sichtigen. Er erkundigte sich nach den jeweiligen Schwerpunkten der angesprochenen Konzepte.

 

Herr Breuer antwortete, dass zunächst die Tagung des Klimaschutzgremiums abgewartet wer­den solle, da sich aus den Ergebnissen ggf. Schwerpunkte der Konzeptbearbeitung festgesetzt werden könnten. Darüber hinaus ist auch eine Rückkopplung seitens der Politik erwünscht. Die Festsetzung von Schwerpunkten sei ein noch nicht abgeschlossener partizipativer Prozess. Die Verwaltung würde im weiteren Verfahren Fachbüros ansprechen. Favorisiert werde dabei die Beauftragung einer Auftragsgemeinschaft, da die jeweiligen Konzepte sachlich aufeinander aufbauen würden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kobus erläuterte Herr Breuer, dass das kommunale Klimaschutz­konzept aus 2015 viele Maßnahmen enthalte, die sich zwischenzeitlich überholt hätten. Die Fortschreibung kann neue Ziele mit entsprechenden Handlungsoptionen und Maßnahmen defi­nieren.

 

Herr Aschhoff wies darauf hin, dass Ideen und Wünsche aus dem Klimaschutzgremium und der Politik eingebracht werden sollten.

 

Das Klimaschutzkonzept sei als Querschnittsaufgabe zu betrachten, die sich auf verschiedenste Lebensbereiche erstrecke, erklärte Herr Kissing. Besonders wichtig sei es, eine Bewusstseins­änderung in der Bevölkerung anzustoßen. Für die Ertüchtigung von Altbaubeständen gebe es viele technische Lösungen. Auch die Thematik „Windpotenzialflächen“ solle in diesem Zusam­menhang nochmal aufgegriffen werden. Eine Bündelung und Durchführung möglicher Maß­nahmen sei für den Klimaschutz erforderlich und in die Konzepte aufzunehmen.

 

Eine abgestimmte Bearbeitung der Konzepte als Querschnittsaufgabe mit entsprechenden Sy­nergien werde positiv beurteilt, erklärte Herr Gerwin. Zu seiner Nachfrage erläuterte Herr Breuer, dass die Projektbearbeitung ein laufender und stetig anzupassender Prozess sei. So würden bestehende Projekte weitergeführt, wenn nötig angepasst und ggf. neue Projekte aufgenommen.

 

Auch Herr Madeja begrüßte den integrierten Ansatz für die Erstellung der verschiedenen Hand­lungskonzepte. Für die Fortschreibung wünsche er sich konkrete und verbindliche Zielvorgaben.

 

Herr Kobus verdeutlichte, dass der Klimaschutz und die jeweilige Konzeptumsetzung als Dau­eraufgabe zu sehen sei, die der ständigen Prozessanpassung unterliege. Insofern werde der Ansatz der Verwaltung unterstützt. Beim vorangegangenen Konzept sei ihm das Monitoring al­lerdings zu kurz gekommen.

 

In diesem Zusammenhang verdeutlichte Herr Kasperidus, dass das Klimaschutzkonzept viele Handlungsfelder umfasse, die oft von übergeordneten Vorgaben u. Bedingungen abhängig seien und eine regelmäßige Anpassung erforderlich sei. Das bestehende Konzept sei gut gewesen, aber bedürfe nun der Aktualisierung.

 

Ein Monitoring sei auf jeden Fall Bestandteil der Bearbeitung, sagte Herr Dr. Liedtke. Er gab zu bedenken, dass sich durch die Pandemie Maßnahmen wegen fehlender Beteiligungsmöglich­keiten in Verzug geraten seien. Beim Thema Windenergie habe es in Bezug auf die Windpoten­zialanalyse Stillstand durch den neuen Windenergie-Erlass gegeben. Aufgrund eines Urteiles des OVGs wurde dieser zum Teil wieder hinfällig, so dass bis heute sei noch keine abschließende Klärung bezüglich möglicher Potentialflächen in Kamen herbeizuführen war. Bei klarer Rechts­lage werde eine angepasste Windpotenzialanalyse dem Umwelt- und Klimaschutzausschuss vorgestellt. Die im Flächennutzungsplan bisher ausgewiesene Windvorrangfläche sei nach der­zeitiger Rechtslage nicht mehr möglich.

 

Herr Aschhoff wies darauf hin, dass ein Windrad auf der Lüner Höhe nach heutigem Recht nicht mehr genehmigt werden könne.

 

Genehmigungsbehörde für Windräder sei der Kreis Unna, ergänzte Herr Dr. Liedtke.