Sitzung: 28.09.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 104/2021
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:
1.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 79 Ka „Nahversorgungszentrum Lünener Straße“ gem. § 2 Abs.
1 BauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung,
für den unter Punkt I dieser Beschlussvorlage aufgeführten Geltungsbereich.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind aus dem beigefügten Übersichtsplan
ersichtlich.
2.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des
Verfahrens beauftragt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Dr. Liedtke skizzierte den Beratungsverlauf und wies darauf hin, dass die formal benötigte Wirkungsanalyse nunmehr vorliege. Im nächsten Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss werde ausführlicher zum positiven Ergebnis informiert.