Mitteilungen der Verwaltung

 

Herr Dr. Liedtke informierte die Ausschussmitglieder, dass der Rat der Stadt Dortmund ein Moratorium in Bezug auf den Bau der OW III a (L 663n) für die Legislaturperiode 2020 bis 2025 beschlossen habe. Dies bedeute, der Neubau der OW III a sei zunächst planerisch ruhend gestellt.

 

 

Anfragen

 

Herr Eckardt bezog sich auf den von der SPD-Fraktion am 19.3.21 eingereichten Antrag über den Einsatz von Passivzählern durch die Verwaltung. Hintergrund seien die sich verändernden, meistens zunehmenden Verkehrsströme und die Veränderung von Straßen, wie beispielsweise der Nordring. Ferner kämen neue kritische Punkte, wie zum Beispiel an der Afferder Straße, die Lage des neu errichteten Kindergartens an der Wasserkurler Straße oder auch zukünftig die neue Spange, hinzu.

Um auf Grundlage tatsächlicher und nicht gefühlter Zahlen die Veränderung von Verkehrsströmen und daraus resultierende erforderliche Maßnahmen beurteilen zu können, rege die SPD-Fraktion die Durchführung von Verkehrszählungen auf Kamener Gebiet an.

 

„Passivzähler“, klärte Frau Schulze die Anwesenden auf, seien Geräte, mit denen Verkehrsmengen und Geschwindigkeiten unterschiedlicher Verkehrsarten erfasst werden können. Sie wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Stadtverwaltung Kamen nicht befugt sei, Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen durchzuführen; hier liege die Zuständigkeit beim Kreis bzw. der Kreispolizeibehörde. Die mit den Messgeräten durchgeführten Datenerfassungen bildeten jedoch die Grundlage für Überwachungsmaßnahmen des Kreises und der Polizei. Der Einsatz erfolge jeweils dort, wo auffällige Stellen oder mögliche Gefahrenstellen von Seiten der Politik oder der Bürger gemeldet würden. Das, so Frau Schulze, bedeute, dass ein pauschaler Einsatz dieser Messgeräte nicht geplant sei. Sie werde jedoch die Anfrage der  SPD-Fraktion zum Anlass nehmen, sowohl an der Wasserkurler als auch an der Afferder Straße Messungen vornehmen zu lassen.

 

Herr Madeja bat um Auskunft, ob es möglich sei, am Parkhaus am Bahnhof eine gewisse Anzahl an E-Ladesäulen zu installieren. Da das Parkhaus in erster Linie für Pendler gedacht sei, müssten es hier auch keine Schnellladesäulen sein.

 

In der Sitzung des Umwelt- und Klimaschutzauschusses sei, so Herr Dr. Liedtke, darüber informiert wurde, dass derzeit ein entsprechendes Konzept erarbeitet werde, inwieweit Lademöglichkeiten angeboten werden können.

 

Der Klimaschutzbeauftragte der Stadt Kamen habe sich auch mit dem Thema Car-Sharing auseinandergesetzt, habe sie der Presse entnommen, führte Frau Schneider aus. Seine Anwesenheit wäre daher ihrer Auffassung nach wünschenswert.

Ferner, habe sie festgestellt, seien der Kreis Unna sowie die Städte Dortmund, Bergkamen und Bönen Mitglieder im Zukunftsnetz Mobilität NRW, die Stadt Kamen jedoch nicht und erkundigte sich nach dem Grund. Das Netzwerk könne, da dort der Austausch auch auf NRW-Ebene erfolge, praktische Beispiele und Wege aufzeigen, dass auch in einer Stadt wie Kamen z. B. Car-Sharing angeboten werden könne.

Desweiteren bat Frau Schneider um Auskunft, ob es in Kamen eine Stellplatzsatzung gebe.

 

Herr Dr. Liedtke konnte die Anfrage zum Zukunftsnetz Mobilität zum aktuellen Zeitpunkt nicht beantworten. Die Angelegenheit werde geprüft und in einer der nächsten Sitzungen beantwortet.

 

Derzeit existiere keine Stellplatzsatzung für das Gebiet der Stadt Kamen, informierte Herr Breuer. Diese Regelungen treffe das Bauordnungsrecht. Derzeit lehne man sich in der Praxis an die Musterstellplatzsatzung des AGFS an. Er warte jedoch auf eine von Frau Scharrenbach angekündigte Stellplatzverordnung des Landes, deren Entwurf er auch schon gelesen habe. Diese sei eng angelegt an die Musterstellplatzsatzung und sofern diese als Verordnung umgesetzt werde, sei eine eigene Stellplatzsatzung mit gleichem Inhalt nicht mehr erforderlich.

Ferner stehe eine erneute Novellierung des Bauordnungsrechts, einschließlich der Verwaltungsvorschriften und Rechtsverordnungen, an. Sofern in diesem Rahmen Regelungen im Hinblick auf Stellplätze erfolgen, müsse geprüft werden, ob eine eigene Satzung überhaupt noch notwendig werde. Grundsätzlich wäre dies nur dann der Fall, wenn sehr unterschiedlich strukturierte Bereiche einzeln geregelt werden sollten bzw. müssten.

 

Herr Dr. Liedtke ergänzte die Ausführungen dahingehend, dass in den meisten eingehenden  Bauanträgen bereits Stellplätze, beispielsweise für Fahrräder, sogar mit Ladestationen und eingehaust, berücksichtigt seien. In den übrigen Fällen seien die Stellplätze schlichtweg nur vergessen und auf Ansprache die Anträge entsprechend geändert worden.

 

Herr Wilhelm schlug vor, die Baustellenampel an dem Knotenpunkt „Hilsingstraße / Lünener Straße“ zu einer Dauerlösung zu machen, da diese sich in der Zeit der Baumaßnahme der Autobahnbrücke bewährt habe. Ferner bat er um Auskunft, ob die Haupterschließung des neuen Lagers der Firma Tedi über die Zollpost erfolgen solle. In diesem Zusammenhang bat er um Mitteilung, wie es sich mit der Bushaltestelle verhalte, die sich derzeit noch im Bereich der Einfahrt zum Tedi-Lager befinde.

Abschließend sprach Herr Wilhelm die nächtliche „Autoposer“-Szene an. Diese habe sich, aus Dortmund verdrängt, nach Unna verlagert; er wies auf den damit verbundenen Verkehrslärm auf  der Strecke zwischen A 2 und Unna (Werver Mark) hin. Er bat um Mitteilung, wie die Verwaltung beabsichtige, damit umzugehen.

 

Herr Dr. Liedtke verwies, Bezug nehmend auf den ersten Punkt der Anfrage, darauf, dass sowohl auf Grund der Klassifizierung der Straße als auch der fehlenden örtlichen Zuständigkeiten diese Anfrage an die sachlich und örtlich zuständigen Stellen weitergeleitet werde.

Die Haupterschließung des neuen Tedi-Lagers, bestätigte er, erfolge über die Straße „Zollpost“; dies sei sowohl durch die Baugenehmigung als auch den Mietvertrag mit Tedi festgelegt.

 

Bei der Bushaltestelle, erläuterte Herr Breuer, handele es sich nicht um eine Linienbushaltestelle, sondern lediglich um eine „Nothaltestelle“. Nach Beendigung der Bauarbeiten solle der Bus auf dem Firmengelände halten können.

 

Der Hinweis über die „Autoposer-Szene“, so Herr Dr. Liedtke, werde zuständigkeitshalber an die Polizei weitergeleitet. (Anmerkung der Verwaltung: Die Kreispolizeibehörde wurde am 21.04.21 angeschrieben und gab folgende Stellungnahme ab:

Die KPB Unna hat in Bezug auf die Tuner-, Poser- und Raserszene ein Konzept entwickelt und arbeitet eng mit dem PP Dortmund zusammen, um mögliche Abwanderungstendenzen dieser Szene frühzeitig zu erkennen und somit idealerweise auch zu verhindern.

Im Rahmen des Konzeptes werden im Zuständigkeitsbereich der KPB Unna regelmäßige Schwerpunkteinsätze durchgeführt und ergänzend Kontrollen im Rahmen des täglichen Dienstes durchgeführt. Eine Etablierung der Szene hat nicht stattgefunden. Bislang wurden nur einzelne der Szene angehörige Verkehrsteilnehmer an unterschiedlichen Örtlichkeiten angetroffen, wozu die L 665 (Heerener Straße / Werver Mark) jedoch nicht gehört. Festgestellte Verkehrsverstöße werden durchgängig konsequent geahndet.)

 

So unterliegt auch die Situation auf der Werver Mark der wiederkehrenden Beobachtung durch die KPB Unna in Verbindung mit der vorgenannten Sanktionierung. Auf daraus resultierende Erkenntnisse über mögliche neue Entwicklungen kann dann unmittelbar reagiert werden.

 

Auf der „Heerener Straße“, bestätigte Herr Kasperidus, habe er dies ebenfalls wahrgenommen  und bat eindringlich, die Polizei entsprechend einzubeziehen.

 

Herr Lütschen erkundigte sich bei Herrn Dr. Liedtke nach dem Sachstand zur Ladeinfrastruktur in der „Helene-Lange-Straße“, die auf Grund einer Bürgeranfrage Thema im UKA gewesen sei. Die UKBS habe auf seine telefonische Anfrage mitgeteilt, ihr sei dieses Thema nicht bekannt.

 

Er habe sich mit dem Geschäftsführer ausgetauscht, entgegnete Herr Dr. Liedtke, und das Anliegen dezidiert dargelegt. Daher gehe er von einer entsprechenden Umsetzung aus. Ihm sei nichts anderes bekannt, als dass die UKBS plane, auf privater Fläche ein Ladeangebot zu schaffen. Ob für einen oder für mehrere Mieter, entziehe sich seiner Kenntnis.

 

Herr Fuhrmann sprach ein von der Verwaltung schon geprüftes Thema bzgl. der Beschilderung von Schwerbehindertenparkplätzen an. Die Kreisverkehrswacht habe beabsichtigt, auf ihre Kosten ein weiteres Schild mit der Aufschrift: „Wenn Sie meine Behinderung übernehmen, überlasse ich Ihnen meinen Parkplatz“, anzubringen. In einigen umliegenden Städten, wie z. B. auch in der Stadt Bergkamen, seien diese Zusatzzeichen montiert worden. Er bat daher die Verwaltung, trotz der bereits von Frau Schulze verfassten Stellungnahme, über die Regelungen der StVO hinaus die Anbringung des Zusatzzeichens zuzulassen.

 

Frau Schulze lehnte diesen Vorschlag mit Hinweis auf die bereits erfolgte intensive Prüfung dieses Sachverhaltes ab. Sie habe durchaus Verständnis für die Intention der Verkehrswacht und auch die der Betroffenen; die Verwaltung könne jedoch nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

In diesem Zusammenhang unterrichtete sie die Anwesenden darüber, dass die Anregung der Verkehrswacht dazu geführt habe, dass seit Beginn des Jahres eine Überprüfung aller Schwerbehindertenparkplätze im Stadtgebiet Kamen durch den ruhenden Verkehr stattfinde, um fehlerhafte oder abgängige Beschilderung korrigieren bzw. erneuern zu können.

 

Herr Kasperidus stellte anschließend fest, dass keine weiteren Anfragen und Mitteilungen, auch für den nicht-öffentlichen Teil, vorlägen. Er bedankte sich für die konzentrierte Mitarbeit und schloss die Sitzung.