Beschluss:

 

Für die Wohnbaugrundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser im Bebauungsplangebiet Nr. 36 Ka-Me wird ein Verkaufspreis in Höhe von Höhe von 285,- €/qm festgelegt, einschließlich der Erschließungskosten von 46,03 €/qm, dem Kanalanschlussbeitrag von 5,12 €/qm, der Kosten für die ökologischen Ausgleichmaßnahmen von 2,86 €/qm, den entstandenen Vermessungskosten von 5,16 €/qm und den Kosten, für die in der Klimaschutzsiedlung verpflichtende Beratung der Bauherren durch ein Fachbüro in Höhe von 5,68 €/qm.

 

Über die vom Käufer zu zahlenden Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff BauGB und die Kanalanschlussbeiträge nach § 8 KAG werden besondere Ablösungsvereinbarungen geschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für ein Vergabeverfahren zu entwickeln und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

 

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, nach Durchführung eines vom Rat festzulegenden Vergabefahrens mit den Käufern die notariellen Grundstückskaufverträge in rechtsgültiger Form abzuschließen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Peppmeier berichtete, dass der Wirtschaftsausschuss zunächst den Kaufpreis für die Vermarktung der Grundstücke festlegen und die Verwaltung beauftragen solle, Vergabekriterien zu entwickeln.

Anschließend werden alle Bewerberinnen und Bewerber schriftlich über das weitere Verfahren informiert.

 

Um rechtssichere Vergabekriterien zu entwickeln, werde die Verwaltung eine renommierte Anwaltskanzlei um Unterstützung bitten. Über die Vergabekriterien werde dann der Rat entscheiden.

 

Frau Peppmeier stellte anhand einer Planskizze die gesamte Wohnsiedlung vor. Eigentümer der Grundstücke seien die Stadt und die evangelische Kirchengemeinde Methler.

 

Auf Nachfrage von Herrn Fuhrmann über Investoren für das Mehrfamilienhausgrundstück führte Frau Peppmeier aus, dass es heute um die Grundstücke für die Einzel- und Zweifamilienhäuser gehe. Der Investor für das Mehrfamilienhausgrundstück stehe noch nicht fest. Die Verwaltung prüfe zurzeit, ob ein Investor gefunden werden könne, der Synergieeffekte für das Altenzentrum „Peter und Paul“ bewirken könne.

 

Herr Madeja wollte wissen, ob in den Kaufverträgen die Bauweise festgeschrieben sei und stellte inhaltliche Fragen zum Bebauungsplan.

 

Frau Peppmeier führte aus, dass sich dies aus dem Bebauungsplan ergäbe und in den Grundstückskaufverträgen darauf Bezug genommen werde. Hinsichtlich weiterer detaillierter Fragen zum Bebauungsplan bot sie Herrn Madeja an, ein Gespräch mit dem Planungsbereich zu koordinieren.