Sitzung: 15.01.2020 Behindertenbeirat
Referent: Herr Göpfert
Herr Göpfert referierte anhand einer der
Niederschrift in Kopie beigefügten Präsentation.
Zum 01.01.2020 ging
die Zuständigkeit für die Gewährung von existenzsichernden Leistungen in
stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe (neu: besondere Wohnform) auf
den örtlichen Träger der Sozialhilfe über. Das hat zur Konsequenz, dass die
Stadt Kamen rd. 80 Leistungsfälle zusätzlich zu betreuen habe. Herr Göpfert stellte die in Kamen ansässigen
vollstationären Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe vor. Anschließend
erläuterte er anhand eines Zeitrasters den Umsetzungsweg, der zwischen dem bisher
zuständigen Landschaftsverband, dem örtlichen Träger der Sozialhilfe und den
Leistungsanbietern vereinbart wurde. Notwendig wurde hierbei die Festlegung
einer durchschnittlichen Warmmiete für besondere Wohnformen im Kreis Unna. Die
Menschen in den Einrichtungen sollen selbständig ihre Existenz sichern und ihre
Angelegenheiten selbst regeln. So schließen sie unter anderem mit der
Einrichtung einen Mietvertrag ab. Bei Bedarf erhalten sie vom örtlichen Träger
der Sozialhilfe Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalz
Im Anschluss
schilderte Herr Göpfert die im
Ausführungsgesetz zum BTHG festgelegten Zuständigkeitsregelungen für die
Leistungen der Eingliederungshilfe sowie vereinbarte Ausnahmeregelungen.
Details sind der
beigefügten Präsentation zu entnehmen.
Herr Fuhrmann meinte, dass mit diesen
Regelungen ja wohl beabsichtigt sei, bessere Eingliederungserfolge zu erzielen.
Er frage daher nach, ob bei den betroffenen Institutionen bereits Rückmeldungen
vorliegen würden.
Frau Poschmann erwiderte, dass man
zurückhaltend skeptisch sei.
Herr Göpfert äußerte, dass aufgrund der
eingetretenen Änderungen vorwiegend ältere Menschen ihre in den Einrichtungen
lebenden Kinder von Berufsbetreuern betreuen lassen würden.