Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, temporär eine Abbindung der Hansastraße von/zur Dortmunder Allee für Kraftfahrzeuge vorzunehmen und die Verkehrssituation in der Hansastraße weiter zu beobachten.
Die Auswirkungen dieser Maßnahme sollen in der 2. Jahreshälfte 2019 durch erneute Verkehrsmessungen überprüft werden.
Der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss ist über die Ergebnisse zu unterrichten.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Breuer nahm Bezug auf die vorliegende Beschlussvorlage. Die Bürgerbeschwerde habe den Planungs- und Straßenverkehrsausschuss durch einen Beschluss des Haupt- und Finanzaus­schuss erreicht, nachdem geprüft wurde, ob die Bürgerbeschwerde nach § 24 GO NRW zu werten sei. In der Konsequenz sei eine Beschlussvorlage erforderlich. Herr Breuer erläuterte, dass es sich bei der Hansastraße um einen verkehrsberuhigten Bereich handle. Das bedeute, dass es sich um eine gemeinsame Verkehrsfläche für alle Verkehrsteilnehmer handle, bei der eine Höchstgeschwindigkeit von 7 km/h zulässig sei. Aufgrund der Bürgerbeschwerde seien Ver­kehrs­messungen durchgeführt worden.

Bei den vorgenommenen Messungen im Januar wurden sowohl Verkehrsmengen als auch Geschwindigkeiten erhoben. Die Messung der Verkehrsmengen habe keine Auffälligkeiten ergeben. Es wurden 120 bis 200 Kfz am Tag gemessen, was für eine Straße dieser Größenord­nung im normalen Rahmen läge. Die Aufgabe der ansässigen Arztpraxis und der Bäckerei habe möglicherweise zu einem Rückgang von Verkehrsmengen geführt.

Die ermittelte Geschwindigkeit V85 zeigt mit durchschnittlich 30 km/h eine deutliche Überschrei­tung der zulässigen Geschwindigkeit. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 7 km/h wurde in der Zeit der Messung lediglich bei ca. 50 von knapp 1000 Fahrzeugen eingehalten.

Weiter erläuterte Herr Breuer Überlegungen zu möglichen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation an der Hansastraße. Die Möglichkeit zur Ausweisung einer Tempo-30 Zone, erfordere erhebliche bauliche Maßnahmen, da in diesem Falle die Verkehrsträger voneinander getrennt geführt werden müssen. Eine andere Alternative wäre der Vollausbau der Hansastraße zu einem verkehrsberuhigten Bereich. Auch dies erfordere erhebliche Baumaßnahmen, die mit ent­sprechen­den Kosten verbunden seien.

Herr Breuer verwies darauf, dass eine weitere Möglichkeit darin bestünde die Verkehre weiter zu beschränken. In diesem Fall schlägt die Verwaltung vor, die Zufahrt von der Dortmunder Allee zur Hansastraße und umgekehrt durch Poller zu unterbinden. So würden Abkürzungen und Durch­gangsverkehre über die Hansastraße verhindert werden. Die Verwaltung hoffe dadurch die Geschwindigkeiten reduzieren zu können, da die Straße dann hauptsächlich durch Anwohner genutzt werde, die die Verkehrssituation kennen. Eine Verkehrsmessung im Herbst solle dann zeigen, wie sich die Verkehrssituation durch die Maßnahme verändert habe.

 

Herr Dr. Liedtke ergänzte die Aussagen von Herrn Breuer und sieht die vorgeschlagene Maßnahme als verhältnismäßig an.

 

Herr Kasperidus begrüßte den Vorschlag und äußerte, dass die SPD der Beschlussvorlage folgen werde.

 

Auch Herr Heidenreich lobte den Vorschlag und stellte klar, dass die Fraktion der Beschlussvorlage auch zustimmen werde.

 

Herr Helmken schloss sich dieser Aussage an.

 

Herr Diedrichs-Späh bat zusätzlich um Prüfung, ob Parkplatzmarkierung beidseitig angebracht werden können, um so eine Geschwindigkeitsreduzierung der Fahrzeuge herbeiführen zu können. Der Beschlussvorlage stimme die CDU-Fraktion dennoch zu.

 

Auch Herr Kissing begrüßte aus Sicht des ADFCs die Abbindung der Straße. 

 

Herr Lipinski ließ im Anschluss über die vorliegende Beschlussvorlage abstimmen.