Frau Kappen und Herr Eichler erläuterten anhand einer der Niederschrift in Kopie beigefügten Powerpointpräsentation die aktuelle Situation der geflüchteten Menschen in Kamen. 

 

Im 1. Halbjahr 2018 erfolgten Neuzuweisungen mit unterschiedlichen Nationalitäten, überwiegend trafen Familien in Kamen ein. Im 2. Halbjahr 2018 lag der Schwerpunkt der Zuweisungen in Bezug auf Nationalitäten vorrangig bei Syrern und Irakern. Interessant sei jedoch auch, dass die Anzahl der Asylbewerber aus der Türkei steige. Besonders interessant sei, dass einigen türkischen Flüchtlingen Asyl im Sinne von §16a Grundgesetz zuerkannt worden sei.

Das Geschlechterverhältnis bei den in Kamen derzeit lebenden Flüchtlingen setze sich zu einem Drittel aus Frauen und zu zwei Dritteln zu Männern zusammen.

Ende des Jahres 2018 waren bei bereits einem Drittel der Asylbewerber die Asylverfahren negativ abgeschlossen und die Personen erhielten eine Duldung. Sie hielten sich noch im Land auf, da sie häufig aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen in Ihre Heimatländer zurückgeschickt werden könnten.

In diesem Zusammenhang wies Frau Kappen auf die hierdurch für Kommunen entstehende finanzielle Belastung hin, da ab dem Zeitpunkt der Ausstellung einer Duldung seitens des Landes keine finanziellen Zuweisungen mehr erfolgen würden und alle anfallenden Kosten von den Kommunen zu tragen seien. Nach ihrer Auffassung sei die Lastentragung jedoch Aufgabe des Staates.

 

Herr Eichler wies darauf hin, dass generell eine positive Entwicklung bei Erlernung und Beherrschung der deutschen Sprache zu verzeichnen sei. Die vielfach vorgenommene Unterbringung in Wohnungen bringe keine Probleme mit sich; die geflüchteten Menschen passten sich gut an. In einem einzigen Fall habe man die Unterbringung in einer Wohnung wegen auftretender Probleme rückgängig machen müssen. Weiterhin sei positiv festzustellen, dass Flüchtlinge vermehrt Arbeit aufnehmen und Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten würden.

 

Frau Kappen schilderte im Anschluss die derzeitige Unterbringungssituation der Flüchtlinge. Die auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise genutzte Unterkunft an der Dortmunder Alle habe man wieder aufgeben können. Die dortigen Gegebenheiten hätten zwar nichts gehabt, was man sich wünschen müsse, jedoch sei diese Einrichtung immer noch von anderer Qualität gewesen als die Unterbringung in von anderen Kommunen oftmals genutzten Turnhallen. Die Schließung von weiteren Gemeinschaftsunterkünften sei derzeit nicht geplant. Auf Sicht wolle man jedoch bei entsprechender Fallzahlentwicklung die Unterkunft Am Schwimmbad 6 aufgeben.

 

Frau Kappen hob noch einmal die hervorragende Betreuungsarbeit von ProMensch und EnTra hervor.

Am heutigen Tage wolle man eine weitere Facette der Flüchtlingsbetreuung vorstellen. Daher halte die Kollegin Nemeth aus der Villa FIB (Familie-Information-Beratung) einen Vortrag über ihre Betreuungsarbeit.

 

Frau Nemeth referierte an einem der Niederschrift in Kopie beigefügten Genogramm sowie ebenfalls beigefügtem tabellarischen Zahlenmaterial über Kontaktaufnahmen zu Flüchtlingsfamilien.

Sie erläuterte ihren beruflichen Werdegang. Schon in ihrer Tätigkeit in der SPFH habe sie häufig mit ausländischen Familien gearbeitet. In der Villa FIB, die räumlich getrennt vom Jugendamt arbeite, verstehe man sich als Coach auf freiwilliger Basis.

In ihrer alltäglichen Arbeit begegne sie häufig dem Wunsch nach Begleitung bei Erledigung vielfältiger Angelegenheiten. Teilweise müsse sie dem sogar entgegenwirken, um nicht der Erlangung von Selbständigkeit zuwider zu handeln. Trotz der Inanspruchnahme des Coachings sei bei den meisten Personen die eigengesteuerte Integration stark ausgeprägt.

Am Beispiel einer von ihr seit geraumer Zeit betreuten Familie schilderte Frau Nemeth unterschiedliche von ihr erbrachte Unterstützungsleistungen.

 

Herr Kemna bedankte sich für die detaillierten und facettenreichen Vorträge. Es sein noch einmal klar geworden, dass die Flüchtlingsproblematik in unheimlich viele Bereiche rage und starke Wirkungen entfalte.