Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bedarfsfeststellung und somit auch die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen im Kamener Stadtgebiet für das Kindergartenjahr 2018/2019 gemäß den Anlagen I - III.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

 

Anschließend informierte Frau Kappen den Ausschuss über den Bearbeitungsstand bezüglich des Platzausbaus der Kath. Kita „St. Christophorus“. Die Zuwendungsbescheide über eine Fördersumme von insgesamt 535.000,00 € wären zwischenzeitlich von der Bewilligungsbehörde erlassen worden. Auch wäre die Möglichkeit eines vorzeitigen Maßnahmebeginns ausge­sprochen worden. Nach derzeitigem Kenntnisstand werde eine Auskömmlichkeit der im Haus­halt eingeplanten Ansätze erwartet.

 

Sämtlichen Eltern, die einen entsprechenden Betreuungsbedarf für ihr Kind/ihre Kinder gegen­über dem Jugendamt angezeigt hätten, konnte ausnahmslos ein geeignetes Betreuungsangebot unterbreitet werden. Aktuell sei der Verwaltung kein Kind bekannt, welches hinsichtlich eines Betreuungsplatzes unversorgt geblieben wäre. Dieses überaus sehr erfreuliche Ergebnis konnte nur aufgrund eines positiven konstruktiven Zusammen­wirkens zwischen der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss erreicht werden. Frau Kappen richtete ihren persönlichen Dank daher an die Ausschussmitglieder, die mit den jeweiligen Beschlussfassungen zur Zieler­reichung erheblich beigetragen hätten. Auch dankte sie den Kita-Trägern, die stets motiviert und ideenreich sämtliche Ausbaukonzepte begleitet hätten.

 


Frau Kappen stellte anhand einer Präsentation die Versorgungsquoten nach der örtlichen Ju­gend­hilfeplanung der Sozialräume der Kindergartenjahre 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 vor. Sämtliche geplante und beschlossene Ausbaumaßnahmen seien eingepflegt. Die gesamt­städtische Versorgungsquote der Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt läge, trotz Anstieges der Kinderzahl, bis zum Kindergartenjahr 2019/2020 konstant so hoch, dass hier von einer nahezu vollständigen Bedarfsdeckung ausgegangen werden könne. Auch die Versor­gungs­quoten im Bereich der 1-jährigen bis 2-jährigen Kinder wurden ausführlich erläutert. Nach Abschluss der angestrebten Ausbaumaßnahmen für diese Altersgruppe (u3-Plätze) läge dann im Kindergartenjahr 2019/2020 die gesamtstädtische Versorgungsquote bei 63,57 %. Hierin enthalten sind auch 317 Betreuungsplätze im Bereich der institutionellen Betreuung (45,29 %).

 

Sodann ging Frau Kappen auf die Beschlussvorlage ein. Die Bedarfsplanung für das Kinder­gar­tenjahr 2018/2019 sehe vor, in der Gruppenform I 608 Plätze, in der Gruppenform II 137 Plätze und in der Gruppenform III 614 Plätze anzubieten. Diese Angaben sowie auch die jeweiligen Buchungsstunden könnten einrichtungsbezogen der Anlage I zur Beschlussvorlage entnommen werden. In diesem Zusammenhang wies Frau Kappen darauf hin, dass im Vergleich zum Vor­jahr die Gruppenüberschreitungen erheblich abgebaut werden konnten. Lag die Zahl der zusätz­lichen Kinder zum Zeitpunkt der Mittelbeantragung für das aktuelle Kindergartenjahr 2017/2018 bei insgesamt 34 Kinder, reduziere sich im Kindergartenjahr 2018/2019 die Anzahl auf nunmehr 19 Kinder. Die Platzzahlerhöhungen in einzelnen Kitas erfolgen in enger Absprache mit den Fachberatungen der Träger bzw. den Einrichtungsleitungen. Die jeweiligen Gründe seien einzel­fallbezogen, meist um besondere Härtefälle oder auch Schulrückstellungen abzufedern. Sofern ein Erfordernis hierzu vorläge, würde selbstverständlich auch die Zustimmung des Landes­jugendamtes eingeholt.

Aus der Anlage II seien einrichtungsbezogen auch noch die jeweiligen Plätze gegliedert nach Plätzen für Kinder unter 3 Jahren und über 3 Jahren sowie die Gruppenanzahlen ersichtlich. Letztlich würden in der Anlage III dann die entsprechenden Kindpauschalen und die weiteren Zuschüsse nach dem KiBiz summarisch dargestellt.

 

Frau Hartig dankte für die umfassenden Informationen und hob anerkennend die überragende Quote im Bereich der Kinder ab 3 Jahren hervor. Dies sei auch das Ergebnis einer sehr guten bedarfsorientierten Planung.