Frau Kappen und Herr Kötter informierten über die Etablierung der Jugendberufsagentur in Kamen. Daher wäre am 02.03.2018 ein entsprechender Kooperationsvertrag zwischen der Bun­desagentur für Arbeit, dem JobCenter Kreis Unna und der Stadt Kamen geschlossen worden. Ziel sei, junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen und die Jugendarbeitslosigkeit zu senken. Aktuell seien 153 Personen unter 25 Jahren in Kamen ar­beits­los gemeldet, davon entfielen 58 auf die Agentur für Arbeit und 95 auf das JobCenter Kreis Unna. Die unterschiedlichen Angebote sollen noch besser gebündelt werden, auch um Syn­ergie­effekte zu erzielen. Es ginge auch um die Fragestellungen, welche passgenauen Angebote seitens der Arbeitsverwaltungen erbracht werden und welche Maßnahmen den Jugendlichen beispielsweise im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes angeboten werden können. Zudem gelte es starre Versäulungen zu Gunsten der Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufzuweichen.  

 

Herr Kötter stellte ein Handout zu dem Thema zur Verfügung.

Bei der Jugendberufsagentur handele es sich nicht um eine körperliche Organisation, sondern vielmehr um eine verbindliche feste Struktur zur Zusammenarbeit der Träger vor Ort, die Kontakt zu dem Personenkreis haben, die an der Schwelle zur Ausbildung- oder Berufstätigkeit stünden. Die jeweiligen Aufgabengebiete und Berührungspunkte seien sehr vielfältig. Um dies zu verdeut­lichen, gab Herr Kötter einige Beispiel aus der Praxis und wies auch darauf hin, dass es in eini­gen Fällen in der Vergangenheit Lücken innerhalb der Beratungskette gegeben hätte. Hier sollten die sich nun ergebenden Möglichkeiten intensiver genutzt werden. Durch die Jugendbe­rufsagentur sollen auch die Angebote an die Jugendlichen transparenter gestaltet werden. Zu­dem würden Zuständigkeiten deutlicher werden, die aufzeigten, welcher Kooperationspartner mit welchem Ansatz an dem Abbau bestehender individueller Vermittlungshemmnisse arbeite. Um das Vorhaben rechtlich abzusichern, sei eine entsprechende Ermächtigungsvereinbarung zwi­schen dem Jugendlichen und dem Kooperationspartner, insbesondere auch vor dem Hinter­grund eines Datenaustausches, erforderlich.
Die Zusammenarbeit innerhalb des Netzwerkes erhalte durch die abgeschlossene Vereinbarung eine Verbindlichkeit. Die zeitlichen Planungen sehen vor, innerhalb von sechs Monaten eine ca. 50-prozentige Arbeitsfähigkeit zu erreichen. Ferner werde ein Austausch innerhalb der Koope­rationspartner über deren Aufgabenfelder und Kompetenzen angestrebt.

Daneben sollten die ersten Jugendlichen von der Jugendberufsagentur begleitet werden.

 

Frau Kappen hob hervor, dass sämtliche Schritte nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Jugendlichen bzw. der Erziehungsberechtigten erfolgen. Dies betreffe im Besonderen auch den Datenschutz. Der durchgeführte Workshop stieß bei den 35 Teilnehmenden auf großes Interesse. Sie stellte in Aussicht, den Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen über die wei­teren Entwicklungen bezüglich der Jugendberufsagentur zu informieren.

 

Herr Eisenhardt erkundigte sich nach der Federführung und den Verantwortlichkeiten bezüglich der Aufgabenverteilung sowie deren Koordination.

 

Frau Kappen antwortete, dass die Steuerung des Beratungsprozesses von dem jeweiligen Fach­kundigen übernommen werde. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtskreise bestünden mehrere Verantwortlichkeiten. Es sei im späteren zeitlichen Ablauf geplant, dem Jugendlichen einzelfallorientiert einen persönlichen Hauptansprechpartner zu benennen. Die Gesamtfeder­führung über die Jugendberufsagentur läge bei der Agentur für Arbeit.

 

Da der Personenkreis der unter 25-Jährigen angesprochen werden solle, erkundigte sich Herr Eisenhardt nach dem primären Angebotsziel an die Jugendlichen und insbesondere danach, ob vorrangig eine Ausbildung oder eine Arbeitsaufnahme angestrebt werde.

 

Herr Kötter machte deutlich, dass vorrangig eine Vermittlung in den ersten Ausbildungsmarkt anvisiert werde.

Durch das breite Netzwerk könnte eine frühzeitigere Erreichbarkeit derjenigen erfolgen, die nicht bei einem der Kooperationspartner vorsprächen, obwohl ein Beratungs- oder Unter­stützungsbedarf bestünde. Es gäbe keine Verpflichtung zur Meldung bei der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter, sofern keine Leistungen beansprucht würden.

 

Frau Schnepper erkundigte sich nach der Zusammenarbeit mit den Schulen und weiteren Stellen, beispielsweise der Handwerkskammer.

 

Herr Kötter teilte darauf mit, dass die Schulen, insbesondere auch die Schulsozial­arbei­ter/Schulsozialarbeiterinnen, bereits wichtige Ansprechpartner seien. Eine Einbindung weiterer Netzwerkpartner könnte erfolgen.

 

Herr Dunker ergänzte, dass die Jugendberufsagentur auch in anderen Städten erfolgreich umgesetzt wurde. Er erhoffe sich insgesamt positive Effekte für die Jugendlichen.