Sitzung: 22.02.2018 Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
Frau Dörlemann verwies auf die Begründung, die dem Antrag zu
entnehmen sei. Darüber hinaus teilte sie mit, dass Herr Kissing vom ADFC den
Antrag grundsätzlich positiv bewerte, unter der Voraussetzung, dass nach
Evaluierung keine Gefährdung von Fußgängern gesehen werde. Der Berichterstattung
in der Zeitung habe sie entnommen, dass das Nahmobilitätskonzept eine Prüfung
dieser Thematik beinhalten werde. Die Ergebnisse würden jedoch erst Mitte des
Jahres vorliegen. Sie wünsche sich jedoch eine schnellere Umsetzung.
Herr Dr. Liedtke erklärte ausdrücklich, dass diese Thematik im
Rahmen des Nahmobilitätskonzeptes geprüft werde, welches Mitte des Jahres zur
Beschlussfassung vorgelegt werde. Darüber hinaus könne die Umsetzung einer
verkehrlichen Maßnahme nicht ohne Prüfung durch die Straßenverkehrsbehörde und
die Polizei erfolgen. Zudem sei für die Anordnung verkehrlicher Maßnahmen
ausschließlich die Straßenverkehrsbehörde zuständig. Dies obliege nicht dem
Planungs- und Straßenverkehrsausschuss.
Nach weiterer Diskussion erklärte Herr Heidler, dass seine
Fraktion dem Antrag in der Form – ohne vorherige Prüfung – nicht zustimmen
werde. Herr Aschhoff ergänzte, dass eine ungeprüfte Entscheidung nicht
möglich sei, zumal im Rahmen der Online-Umfrage, die von Herrn Lütschen
gestartet worden sei, durchaus besorgte Äußerungen von Bürgerinnen und Bürgern
zur Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr abgegeben worden seien.
Frau Dörlemann erwiderte, dass ihr bei Antragstellung nicht
bewusst gewesen sei, dass ein derartiger Beschluss ohne vorausgehende Prüfung
nicht gefasst werden solle. Sie äußerte die grundsätzliche Bereitschaft, den
Antrag in einen Prüfauftrag umzuformulieren.
Herr Standop wies darauf hin, dass der Fußgänger in der
Fußgängerzone absolute Priorität habe, aber er könne sich durchaus eine
Zulassung des Radverkehrs in den Nachtstunden vorstellen. Eine Freigabe für den
Radverkehr an Sonntagen würde er allerdings ablehnen.
Schlussendlich zog Frau Dörlemann den Antrag zurück.