Frau Dörlemann verwies auf die Begründung, die dem Antrag zu entnehmen sei. Darüber hinaus teilte sie mit, dass Herr Kissing vom ADFC den Antrag grundsätzlich positiv bewerte, unter der Voraussetzung, dass nach Evaluierung keine Gefährdung von Fußgängern gesehen werde. Der Berichterstattung in der Zeitung habe sie entnommen, dass das Nahmobilitätskonzept eine Prüfung dieser Thematik beinhalten werde. Die Ergebnisse würden jedoch erst Mitte des Jahres vorliegen. Sie wünsche sich jedoch eine schnellere Umsetzung.

 

Herr Dr. Liedtke erklärte ausdrücklich, dass diese Thematik im Rahmen des Nahmobilitätskonzeptes geprüft werde, welches Mitte des Jahres zur Beschlussfassung vorgelegt werde. Darüber hinaus könne die Umsetzung einer verkehrlichen Maßnahme nicht ohne Prüfung durch die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei erfolgen. Zudem sei für die Anordnung verkehrlicher Maßnahmen ausschließlich die Straßenverkehrsbehörde zuständig. Dies obliege nicht dem Planungs- und Straßenverkehrsausschuss.

 

Nach weiterer Diskussion erklärte Herr Heidler, dass seine Fraktion dem Antrag in der Form – ohne vorherige Prüfung – nicht zustimmen werde. Herr Aschhoff ergänzte, dass eine ungeprüfte Entscheidung nicht möglich sei, zumal im Rahmen der Online-Umfrage, die von Herrn Lütschen gestartet worden sei, durchaus besorgte Äußerungen von Bürgerinnen und Bürgern zur Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr abgegeben worden seien.

 

Frau Dörlemann erwiderte, dass ihr bei Antragstellung nicht bewusst gewesen sei, dass ein derartiger Beschluss ohne vorausgehende Prüfung nicht gefasst werden solle. Sie äußerte die grundsätzliche Bereitschaft, den Antrag in einen Prüfauftrag umzuformulieren.

 

Herr Standop wies darauf hin, dass der Fußgänger in der Fußgängerzone absolute Priorität habe, aber er könne sich durchaus eine Zulassung des Radverkehrs in den Nachtstunden vorstellen. Eine Freigabe für den Radverkehr an Sonntagen würde er allerdings ablehnen.

 

Schlussendlich zog Frau Dörlemann den Antrag zurück.