Sitzung: 22.02.2018 Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
Beschluss:
Die Verwaltung der Stadt Kamen prüft, ob im Zuge der Straße IM TELGEI ein Fußgängerüberweg in Form eines Zebrastreifens eingerichtet werden kann.
Abstimmungsergebnis: bei 3 Enthaltungen und 10 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt
Herr Diederichs-Späh begründete den vorliegenden Antrag. Ein
solcher Antrag sei 2009 zwar abgelehnt worden, aber bedürfe s. E. aufgrund der
erheblich zugenommener Verkehrsdichte sowie eigener Beobachtung von
gefährlichen Querungssituationen von Fußgängern einer erneuten Bewertung und
Abstimmung.
Herr Dr. Liedtke führte aus, dass nach aktueller Stellungnahme der
Kreispolizeibehörde Unna die Anlegung eines Fußgängerüberweges an der Stelle
nicht befürwortet werde. Polizeilich registrierte Verkehrsunfälle sind im
Zeitraum 2012 bis 2017 nicht verzeichnet worden. Ebenfalls würden der Polizei
keine Angaben über gefährliche Situationen im Zusammenhang mit der
Fußgängerquerung vorliegen. Darüber hinaus sei die Örtlichkeit aufgrund der
topographischen Gegebenheiten für die Anlegung eines Fußgängerüberweges
ungeeignet. Es bestehe eine Temporeduzierung auf 30 km/h. Die Verwaltung sehe
keinen Handlungsbedarf. Er schlage daher vor, den Antrag abzulehnen.
Herr Heidler erklärte für die SPD-Fraktion, dass seine Fraktion
den Antrag ablehnen werde, da dieser aufgrund der v. g. Darstellung von Herrn
Dr. Liedtke sachlich unbegründet sei.
Bei vorliegenden Gefährdungssituationen für Fußgänger solle die
Verwaltung nach Lösungsmöglichkeiten suchen und ggf. einen Prüfauftrag an ein
externes Planungsbüro erteilen, regte Herr Helmken an.
Frau Schaumann entgegnete, dass es ihrer Meinung nach keinen Sinn mache,
einen Planungsauftrag zu erteilen, wenn die Polizei kein Gefährdungspotential
sehe.
Herr Diederichs-Späh wies nochmals auf die durch die zunehmenden
Verkehre (u.a. durch die Ausweichverkehre aus Dortmund-Husen) und eigenen
Beobachtungen von gefährlichen Querungssituationen hin.