Beschluss:

 

Die Verwaltung der Stadt Kamen prüft, ob im Zuge der Straße IM TELGEI ein Fußgängerüberweg in Form eines Zebrastreifens eingerichtet werden kann.


Abstimmungsergebnis: bei 3 Enthaltungen und 10 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt


Herr Diederichs-Späh begründete den vorliegenden Antrag. Ein solcher Antrag sei 2009 zwar abgelehnt worden, aber bedürfe s. E. aufgrund der erheblich zugenommener Verkehrsdichte sowie eigener Beobachtung von gefährlichen Querungssituationen von Fußgängern einer erneuten Bewertung und Abstimmung.

 

Herr Dr. Liedtke führte aus, dass nach aktueller Stellungnahme der Kreispolizeibehörde Unna die Anlegung eines Fußgängerüberweges an der Stelle nicht befürwortet werde. Polizeilich registrierte Verkehrsunfälle sind im Zeitraum 2012 bis 2017 nicht verzeichnet worden. Ebenfalls würden der Polizei keine Angaben über gefährliche Situationen im Zusammenhang mit der Fußgängerquerung vorliegen. Darüber hinaus sei die Örtlichkeit aufgrund der topographischen Gegebenheiten für die Anlegung eines Fußgängerüberweges ungeeignet. Es bestehe eine Temporeduzierung auf 30 km/h. Die Verwaltung sehe keinen Handlungsbedarf. Er schlage daher vor, den Antrag abzulehnen.

 

Herr Heidler erklärte für die SPD-Fraktion, dass seine Fraktion den Antrag ablehnen werde, da dieser aufgrund der v. g. Darstellung von Herrn Dr. Liedtke sachlich unbegründet sei.

 

Bei vorliegenden Gefährdungssituationen für Fußgänger solle die Verwaltung nach Lösungsmöglichkeiten suchen und ggf. einen Prüfauftrag an ein externes Planungsbüro erteilen, regte Herr Helmken an.

Frau Schaumann entgegnete, dass es ihrer Meinung nach keinen Sinn mache, einen Planungsauftrag zu erteilen, wenn die Polizei kein Gefährdungspotential sehe.

 

Herr Diederichs-Späh wies nochmals auf die durch die zunehmenden Verkehre (u.a. durch die Ausweichverkehre aus Dortmund-Husen) und eigenen Beobachtungen von gefährlichen Querungssituationen hin.