Sitzung: 22.02.2018 Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
Einleitend wies Herr
Dr. Liedtke auf die Bedeutung des
Regionalplanes Ruhr, der sich wiederum an dem Landesentwicklungsplan
orientiere, für die örtliche Bauleitplanung (Flächennutzungsplan,
Bebauungspläne) hin. Insofern sei die Neuaufstellung des Regionalplans wichtig
für die Stadt Kamen. Der Kreis Unna sei als Verwaltungsbehörde am Verfahren
beteiligt. Nunmehr informiere Herr Kozik von der Stabstelle Planung und
Mobilität des Kreises Unna heute über das Verfahren und den aktuellen Stand.
Herr Kozik erklärte, dass er als
Vertreter des Kreises Unna die Aufstellung des Regionalplanes des RVR eng
begleite und im Rahmen des gebildeten Arbeitskreises regionaler Diskurs beim
RVR auch in die inhaltliche Ausgestaltung eingebunden sei.
Detaillierte
Informationen zu seinem Vortrag sind der Präsentation zu entnehmen.
Der Regionalplan besteht aus den Zielen und Grundsätzen der
Regionalplanung und dem Umweltbericht. Parallel dazu gebe es noch ein darüber
hinaus gehendes Handlungsprogramm.
Zum Thema Bedarfsberechnungen von Flächen erkundigte sich Herr Diederichs-Späh
nach den Berechnungsgrundlagen und Umsetzungsmodalitäten. Im Rahmen einer
Veranstaltung zur Nachhaltigkeitsstrategie des RVR sei durch den Kreis Unna
beispielsweise angegeben worden, dass maximal eine Fläche von 40 ha im Bereich
des Mittelkreises Unna für Gewerbe verfügbar sei.
Herr Kozik teilte mit, dass jede Kommune zunächst
bedarfsorientiert betrachtet werde. Eine entsprechende Festlegung erfolge in
Abstimmung mit den jeweiligen Kommunen. Grundlage sei eine Bedarfsermittlung
für jede Kommune sowohl für Gewerbe als auch für Wohnen, die aus dem RuhrFIS
abgeleitet werde. Nach derzeitigem Stand werde auf Grundlage der Zahlen des
RuhrFIS aus dem Jahres 2014 gearbeitet.
In Bezug auf Gewerbe gebe es die Möglichkeit der Entwicklung von Kooperationsstandorten,
an denen sich mehrere Kommunen gemeinsam beteiligen können (interkommunale
Gewerbegebiete, z.B. Gewerbegebiet Unna-Kamen, Nordlippestraße in Werne,
STEAG-Gelände in Lünen). Diese Bedarfe sollen mit dem Regionalplanentwurf
vorgelegt werden. Der Planungszeitraum soll sich bis 2034 erstrecken. Es sei
geplant, dass die Verbandsversammlung am 06.07.2018 den Erarbeitungsbeschluss
fassen werde.
Auf Nachfrage von Herrn Kasperidus, inwieweit sich die geplanten
Änderungen des LEP auf den Regionalplan auswirken, erklärte Herr Kozik,
dass der konkrete Umfang erst mit dem Abschluss des Änderungsverfahrens
beurteilt werden könne. Weitere Regelungen könnten über Erlasse getroffen
werden. Mit Blick auf die Verbindlichkeit des LEP sei der Regionalplan in
bestimmten Punkten dann ggf. anzugleichen. Dies gelte auch für die inhaltlichen
Zielvorgaben. Genauso wie beim alten GEP sollen beim Regionalplan die Bedarfe
jeder einzelnen Kommune aufgeführt werden.
Auf die Nachfrage von Frau Dörlemann, zur Verbindlichkeit der im
LEP nach Änderung im Frühjahr 2018 festgelegten Ziele, erklärte Herr Kozik,
dass diese festgeschrieben und verbindlich seien. Ziele und Grundsätze zum
Regionalplan können im Rahmen von Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren
beeinflusst werden. So würden aus seiner Sicht z.B. noch Regelungen zum Thema
„Fracking“ fehlen. Darauf könne im Beteiligungsverfahren hingewiesen werden.
Über den Kreis Unna würde die Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen
organisiert und eine Stellungnahme an den RVR zum Regionalplan abgegeben.
Herr Dr. Liedtke und Herr Kozik verdeutlichten, dass die
Änderungen des Landesentwicklungsplanes noch in den Regionalplan eingearbeitet
werden müssen und somit Verzögerungen bei der Aufstellung des Regionalplanes
nicht ausgeschlossen werden können. Zunächst solle das formelle Verfahren mit
dem Erarbeitungsbeschluss am 06.07.18 eingeleitet werden. Änderungspotentiale
seien noch gegeben.
Herr Lipinski stellte abschließend fest, dass der Planungs- und
Straßenverkehrsausschuss als Fachausschuss noch in das weitere Verfahren im
Rahmen der Beteiligung eingebunden werde.