Einleitend wies Herr Dr. Liedtke auf die Bedeutung des Regionalplanes Ruhr, der sich wie­derum an dem Landesentwicklungsplan orientiere, für die örtliche Bauleitplanung (Flächen­nutzungsplan, Bebauungspläne) hin. Insofern sei die Neuaufstellung des Regionalplans wichtig für die Stadt Kamen. Der Kreis Unna sei als Verwaltungsbehörde am Verfahren beteiligt. Nunmehr informiere Herr Kozik von der Stabstelle Planung und Mobilität des Kreises Unna heute über das Verfahren und den aktuellen Stand.

Herr Kozik erklärte, dass er als Vertreter des Kreises Unna die Aufstellung des Regionalplanes des RVR eng begleite und im Rahmen des gebildeten Arbeitskreises regionaler Diskurs beim RVR auch in die inhaltliche Ausgestaltung eingebunden sei.

 

Detaillierte Informationen zu seinem Vortrag sind der Präsentation zu entnehmen.

 

Der Regionalplan besteht aus den Zielen und Grundsätzen der Regionalplanung und dem Umweltbericht. Parallel dazu gebe es noch ein darüber hinaus gehendes Handlungsprogramm.

 

Zum Thema Bedarfsberechnungen von Flächen erkundigte sich Herr Diederichs-Späh nach den Berechnungsgrundlagen und Umsetzungsmodalitäten. Im Rahmen einer Veranstaltung zur Nachhaltigkeitsstrategie des RVR sei durch den Kreis Unna beispielsweise angegeben worden, dass maximal eine Fläche von 40 ha im Bereich des Mittelkreises Unna für Gewerbe verfügbar sei.

 

Herr Kozik teilte mit, dass jede Kommune zunächst bedarfsorientiert betrachtet werde. Eine entsprechende Festlegung erfolge in Abstimmung mit den jeweiligen Kommunen. Grundlage sei eine Bedarfsermittlung für jede Kommune sowohl für Gewerbe als auch für Wohnen, die aus dem RuhrFIS abgeleitet werde. Nach derzeitigem Stand werde auf Grundlage der Zahlen des RuhrFIS aus dem Jahres 2014 gearbeitet.

In Bezug auf Gewerbe gebe es die Möglichkeit der Entwicklung von Kooperationsstandorten, an denen sich mehrere Kommunen gemeinsam beteiligen können (interkommunale Gewerbegebiete, z.B. Gewerbegebiet Unna-Kamen, Nordlippestraße in Werne, STEAG-Gelände in Lünen). Diese Bedarfe sollen mit dem Regionalplanentwurf vorgelegt werden. Der Planungszeitraum soll sich bis 2034 erstrecken. Es sei geplant, dass die Verbandsversammlung am 06.07.2018 den Erarbeitungsbeschluss fassen werde.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kasperidus, inwieweit sich die geplanten Änderungen des LEP auf den Regionalplan auswirken, erklärte Herr Kozik, dass der konkrete Umfang erst mit dem Abschluss des Änderungsverfahrens beurteilt werden könne. Weitere Regelungen könnten über Erlasse getroffen werden. Mit Blick auf die Verbindlichkeit des LEP sei der Regionalplan in bestimmten Punkten dann ggf. anzugleichen. Dies gelte auch für die inhaltlichen Zielvorgaben. Genauso wie beim alten GEP sollen beim Regionalplan die Bedarfe jeder einzelnen Kommune aufgeführt werden.

 

Auf die Nachfrage von Frau Dörlemann, zur Verbindlichkeit der im LEP nach Änderung im Frühjahr 2018 festgelegten Ziele, erklärte Herr Kozik, dass diese festgeschrieben und verbindlich seien. Ziele und Grundsätze zum Regionalplan können im Rahmen von Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren beeinflusst werden. So würden aus seiner Sicht z.B. noch Regelungen zum Thema „Fracking“ fehlen. Darauf könne im Beteiligungsverfahren hingewiesen werden. Über den Kreis Unna würde die Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen organisiert und eine Stellungnahme an den RVR zum Regionalplan abgegeben.

 

Herr Dr. Liedtke und Herr Kozik verdeutlichten, dass die Änderungen des Landesentwicklungsplanes noch in den Regionalplan eingearbeitet werden müssen und somit Verzögerungen bei der Aufstellung des Regionalplanes nicht ausgeschlossen werden können. Zunächst solle das formelle Verfahren mit dem Erarbeitungsbeschluss am 06.07.18 eingeleitet werden. Änderungspotentiale seien noch gegeben.

 

Herr Lipinski stellte abschließend fest, dass der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss als Fachausschuss noch in das weitere Verfahren im Rahmen der Beteiligung eingebunden werde.