Herr Langner begründete den Antrag der CDU-Fraktion. Da es zu diesem Thema nur wenig Informationen gebe, sei es erforderlich diese regelmäßig einzufordern, um auf dem aktuellen Stand zu sein.

 

Herr Gibbels, Frau Kappen und Herr Dunker stellten die rechtlichen Grundlagen zu den Schul­begleitern anhand einer Powerpoint Präsentation vor. Weiterhin erläuterten sie die unterschiedli­chen Träger, deren Aufgaben und Bezahlung. (Anlage 8 + 9 der Niederschrift).

 

Herr Bucek erkundigte sich, ob für jedes Kind ein eigener Schulbegleiter zugeordnet sei und wie die Situation des Kindes bei Krankheit des Begleiters geregelt werde.

 

Herr Gibbels erklärte, dass ein Schulbegleiter pro Kind eingeteilt werde. Bei Ausfällen seien die Träger angewiesen einen Ersatz zu stellen. Dies würde in Großteilen der Fälle auch funktionie­ren, könne aber nicht immer erfolgen. Der Schüler dürfe dann eigentlich nicht am Unterricht teil­nehmen.

 

Frau Kappen ergänzte, dass Schulbegleiter keine Ergänzung der Lehrkräfte seien und auch keinen Status Quo von Sonderpädagogen einnehmen würden. Dazu fehle den meisten Schul­begleitern die fachliche Voraussetzung.

 

Herr Eckardt erkundigte sich, wie es geregelt werde, wenn der Schüler erkranke und was in den Ferien sei.

 

Herr Dunker erläuterte, dass es dort unterschiedliche Modelle gebe. Bei einigen Trägern würde der Schulbegleiter an diesem Tag nicht bezahlt werden, andere Träger würden Ausfalltage bis zu einer bestimmten Anzahl mit bezahlen. Dies werde von jedem Träger selbst geregelt. Je nach Modell bedeute dies aber einen hohen kalkulatorischen Aufwand für die Träger, da ein Schulbegleiter als Angestellter gelte.

 

Frau Kappen informierte darüber, dass es im letzten Jahr 44 Fälle im Rahmen des Kinderju­gendhilfegesetzes gab. Dadurch seien Kosten in Höhe von 1 Mio. € verursacht worden.

 

Frau Schroeter merkte an, dass man die Schulbegleiter nicht mit dem Lehrermangel bzw. Man­gel an Sonderpädagogen vergleichen könne. Aus ihrer Erfahrung fehle es bei den Schulbeglei­tern an Standards. Diese seien unter den verschiedenen Trägern sehr unterschiedlich definiert.

 

Herr Dunker stimmte Frau Schroeter teilweise zu. Jeder der mit Trägern zusammen arbeite wisse auch über die unterschiedliche Vorgehensweise bei Qualifizierungen. Der eine oder an­dere vernachlässige dies, während andere hohen Wert auf Fortbildungen legen. In diesem Zu­sammenhang müsse man verstehen, dass es große Träger gebe, die weiter wachsen und ihr Personal dementsprechend fortbilden könne und kleinere Träger, die diese Möglichkeiten über­haupt nicht haben.

 

Herr Langner erfragte, wer die Überprüfung der Schulbegleiter vornehme bzw. dessen Qualifi­kationen.

 

Herr Gibbels erläuterte, dass die Stadt Kamen nur halbjährliche Verträge schließe und somit auch halbjährlich überprüfe, ob die eingesetzten Schulbegleiter qualifiziert seien. Weiterhin er­halte man sowohl von den Eltern als auch den Schulen bzw. Trägern Rückmeldungen zu den Schulbegleitern. Sollte es dort zu Problemen kommen, würden die Begleiter ausgetauscht wer­den.

 

Frau Kappen teilte mit, dass das Thema Qualifizierung und Standards nicht Aufgabe der Kom­mune sei und an anderer Stelle geklärt werden müsse.

Weiterhin fügte sie an, dass das Thema Schulbegleitung sehr individuell sei. Man könne für ein autistisches Kind eben nicht die gleichen Standards wie bei einem Kind, welches „nur“ eine Hilfe beim Tragen der Schultasche benötige anwenden.

 

Herr Bucek erkundigte sich, ob es diese Gruppe in Unna, wie im Antrag vermutet, die sich mit Schulbegleitern beschäftige geben würde.

 

Herr Gibbels teilte mit, dass es keine offizielle Arbeitsgruppe gebe. Es gebe eine Gruppe die Sondierungsgespräche führe, um zu sehen wie man etwas ändern könne. Dies sei bisher aber nicht gezielt erfolgt.

 

Herr Dunker ergänzte, dass es momentan im SGB XII auf Kreisebene ein Modell gebe. In Frön­denberg an einer Grundschule werden Schulbegleiter geprüft und weiterentwickelt um festzu­stellen welche Standards man festlegen könne. Über welchen Zeitraum dies laufe bzw. laufen werde, kann er aber nicht sagen.

 

Herr Stewen wies daraufhin, dass es Datenschutzprobleme in Bezug auf Schulbegleiter gebe. Zwar wissen sich die Schulen meist zu helfen/ zu schützen, seien aber auf sich alleine gestellt. Bisher gebe es keine Handlungsanweisungen wie mit dem Datenschutz umgegangen werden müsse. Im Sinne der Rechtssicherheit sei dort eine Standardvorgabe sehr wünschenswert.

 

Frau Grüneberg erkundigte sich, was unter Fachkraft und unter ungelernt zu verstehen sei.

 

Herr Gibbels erklärte, dass eine Erzieherin eine Mindestfachkraft sei. Aber auch Kinderpflege­rinnen können eine Fachkraft sein. Es gebe bei den Schulbegleitern aber auch Sozialarbeiter und Lehrer als Fachkräfte. Weiterhin seien Fachkräfte Personen, die für spezielle Erkrankungen an Qualifizierungen erfolgreich teilgenommen haben wie z.B. bei für autistische Kinder. Als un­gelernte Kraft zähle jede Person die keine spezielle Ausbildung vorweisen könne.

 

Herr Heidler teilte mit, dass nicht die Trägerinteressen im Vordergrund zur weiteren Grundla­genplanung stehen sollten, sondern eher die Sicht der Schulen berücksichtigt werden müssten. Dies wäre landespolitisch wünschenswert.

 

Herr Langner stellte fest, dass viele Bereiche bereits durch Gesetz geregelt bzw. vorgegeben seien. Bestimmte Themen wie z.B. die Schulbegleiter müssten aber regelmäßig angesprochen werden, um dort über den neuesten Stand informiert zu werden.

 

Herr Stalz verließ um 20:06 Uhr die Ausschusssitzung und nahm an den Beratungsgesprächen nicht mehr teil.