Frau Kappen beantwortete die Anfrage des Herrn Stalz aus der letzten Sitzung. Die der Stadt Kamen pro Kopf entstehenden Kosten für die Unterbringung in Wohnungen beliefen sich auf 124,00 €. Die Kosten für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften betrügen  in etwa den gleichen Betrag.

Frau Kappen schlug vor, dass in der nächsten Sitzung einer der Moscheevereine berichten solle.

Frau Kappen beantwortete die Anfrage des Herrn Özkir bezüglich der Nachfrage von herkunftssprachli­chem Unterricht. Bekannt seien 33 Schüler bzw. Eltern, die wegen der Abhaltung nachgefragt hätten. Die Umsetzung des Wunsches sei jedoch Ländersache und an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Zu­stande komme der Unterricht nur, wenn in der Primarstufe 1 mindestens 15 Schüler und in der Sekun­darstufe 1 mindestens 18 Schüler zum Unterricht angemeldet wurden. Möglich sei auch die Bildung von schulübergreifenden Lerngruppen.

Herr Özkir wies darauf hin, dass in der Hauptschule am Koppelteich herkunftssprachlicher Unterricht nachmittags angeboten werde. Er fände es besser, wenn dieser an den jeweiligen Stammschulen stattfände.

Frau Kappen bat darum, dass Anfragen zur Einführung dieses Schulunterrichts jeweils über die Schul­pflegschaftsvorsitzenden an die Schulen herangetragen werden sollten.