Sitzung: 08.11.2017 Umwelt- und Klimaschutzausschuss
Herr Dr. Liedtke wies eingangs darauf hin, dass entsprechend des beschlossenen Klimaschutzkonzeptes der Stadt Kamen die Ziele des Klimaschutzes auch im Rahmen der Bauleitplanung berücksichtigt werden sollen. Insofern sei geplant, in Bezug auf den Bebauungsplan 36 Ka-Me eine Qualifizierung als Klimaschutzsiedlung zu erreichen. Herr Dr. Liedtke wies zusätzlich darauf hin, dass es in dieser Thematik zu Überschneidungen mit dem Ausschuss für Planung, Straßen und Verkehr kommen kann. Daher sollen die „Inhalte“ des Bebauungsplans im Umwelt- und Klimaausschuss beraten werden und die die „Planung“ selbst im Planungsausschuss. Die Inhalte des B-Plans werden vor allem dadurch definiert, ob der Bereich als Klimaschutzsiedlung qualifiziert werden soll oder nicht. Diese Abstimmung soll nach dem Vortrag von Herrn Lompa als Tagesordnungspunkt 2.2 folgen.
In einem ausführlichen Vortrag informierte Herr Lompa im Wesentlichen über das Qualifizierungsverfahren sowie die Rahmenbedingungen für eine Qualifizierung als Klimaschutzsiedlung, stellte den städtebaulichen Entwurf vor und beantwortete Rückfragen. Details sind der Präsentation zu entnehmen.
Für die CDU-Fraktion erklärte Herr Diederichs-Späh, dass eine Qualifizierung als Klimaschutzsiedlung ausdrücklich gewünscht werde. Die Entwicklung des Bebauungsplangebietes stelle eine sinnvolle Abrundung des Siedlungsbereiches dar. Er wies auf die Entwässerungssituation im Bereich des Bebauungsplangebietes „Am Holze“ hin. Bei lehmigem Boden sei die Muldenentwässerung problematisch und erfordere aufwendige Pflegemaßnahmen und Freischnitte. Dies bat er bei der Entwässerungsplanung zu berücksichtigen. Die Erschließung über die Germaniastraße werde aufgrund der Verkehrsdichte kritisch gesehen. Entsprechende Äußerungen würden bereits jetzt von Anwohnern des Pastoratsfeldes vorliegen. Das Thema Nahwärmeversorgung sei mit den Gemeinschaftsstadtwerken zu diskutieren. Die Durchsetzung verschiedener Bedingungen, wie z. B. die regelmäßige Reinigung von Photovoltaikanlagen, die Vermeidung von Beschattung durch Bewuchs, die Einhaltung der Standards und deren Überwachung sehe er durchaus kritisch. Er spreche sich für eine Qualitätssicherung bereits in der Bauphase aus, die nach Möglichkeit in einer Hand liege und nicht generell auf Energiefachberater abziele. Darüber hinaus regte er an, die Begrenzung auf einen Stellplatz je Wohneinheit zu überdenken.
Die Anforderungen für die Qualifizierung als Klimaschutzsiedlung würden sich aus den entsprechenden Richtlinien ergeben, die durchaus von Jahr zu Jahr neu festgesetzt würden, teilte Herr Lompa mit. Für die Bauherren bestehe die Möglichkeit verschiedene Förderprogramme in Anspruch zu nehmen. Die Informationen zu aktuellen Richtlinien und Förderprogrammen seien über die Energieagentur NRW erhältlich. LINK: http://www.foerder-navi.de/.
Darüber hinaus sei es durchaus möglich im Rahmen des Qualifizierungsprozesses im geringen Umfang von den Bedingungen abzuweichen. Dies sei jedoch im Einzelfall mit dem Ministerium abzustimmen. So könne durchaus eine abweichende Regelung zur Anzahl der Stellplätze möglich sein, mit Blick auf die ländliche Lage und Versorgungsstruktur.
Auf Nachfrage von Herrn Stalz erläuterte Herr Lompa, dass Verwaltungen zur Einhaltung gleicher Standards i. d. R. ein Büro mit der Beratung und Begleitung der Bauherren beauftragen. Diese zusätzlichen Kosten würden auf den Kaufpreis aufgeschlagen. Dies sei zur Sicherstellung der Förderung und im Interesse der Bauherren. Im Rahmen ergänzender Festsetzungen würden die erforderlichen Standards vorgegeben.
Herr Lompa erklärte, dass die Stadt mit dem Bebauungsplan lediglich grobe Regelungen trifft und einen Zielwert (z.B. „3 Liter Haus“ oder „Passivhaus“) festlegt, welchen die Bauherren erreichen müssen. Wie dieses Ziel erreicht wird, bleibt dem Bauherren und seinem Architekten überlassen. Für 20 Häuser im Gebiet, könnte es auch 20 unterschiedliche Konzepte geben.
Dabei sei es durchaus möglich, dass sich die energetischen Konzepte voneinander unterscheiden. Auch die Wahl der Architekten sei frei. Erfahrungsgemäß bestehe bei den Bauherren ein großes Interesse, energetisch zu bauen. Zunächst sei es sicher so, dass Mehrkosten nicht durch die Förderung allein aufgefangen werden könnten, sich dies aber langfristig durch die Einsparung von Energie relativieren würde. Er verdeutlichte, dass die Bauleitplanung die Rahmenbedingungen für die Klimaschutzsiedlung festlegen könne. Die Umsetzung erfolge durch Bauherren, Architekten und Energieberater.
Zur Kaufpreisfestsetzung erläuterte Herr Dr. Liedtke, dass eine konkrete Kalkulation noch nicht vorliegen würde.
Herr Behrens erklärte für die SPD-Fraktion, dass das Projekt sehr begrüßt werde. Die Umsetzung einer Klimaschutzsiedlung könne eine Vorbildfunktion erfüllen. Er erkundigte sich, in welcher Form die Bauherren an die vorgegebenen Bedingungen im Sinne des Klimaschutzes gebunden werden können.
Dazu führte Herr Dr. Liedtke aus, dass die Stadt Kamen dies durch vertragliche Vereinbarungen regeln könne. Hinsichtlich der Festlegung der erforderlichen Rahmenbedingungen für die Bauherren wies er darauf hin, dass die Gespräche mit dem Ministerium im Rahmen der Qualifizierung abzuwarten seien.
Es kam die Frage von Herrn Stalz auf, ob ein Blockheizkraftwerk zur Nahwärmeversorgung bei Passivhäusern sinnvoll sei und ob es einen Anschlusszwang geben werde.
Das Angebot einer Nahwärmeversorgung sei interessant, bekräftigte Herr Dr. Liedtke. Einen Anschluss- und Benutzungszwang festzusetzen sei jedoch problematisch zu sehen, da der Bauherr meist individuelle Lösungen für sein Bauprojekt suche. Durch die vorgeschrieben Standards zur Wärmedämmung sei es aber schon oft vorgekommen, dass die Abnahmemenge der zusätzlich gebrauchten Wärme so gering gewesen sei, dass sich Bau und Betrieb eines Wärmenetzes nicht wirtschaftlich darstellen ließen, ergänzte Herr Lompa.
Zur Frage der Nachprüfung und Nachbetrachtung von Herrn Helmken, erklärte Herr Lompa, dass Prüfungen vorgesehen seien. Die Bauherren müssten sich im Vorfeld damit einverstanden erklären. Sanktionen seien bei Verstößen möglich.