Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW - Adressweitergabe an Bundeswehr, Widerspruch erleichtern - als unzulässig zurückzuweisen.


Abstimmungsergebnis: bei einer Enthaltung einstimmig angenommen


Herr Grosch führte aus, dass er der Bürgeranregung unabhängig vom formellen Verfahren inhaltlich etwas abgewinnen könne. Er fragte, wie die Stadt Kamen ihrer Informationspflicht nachkomme. Er kündigte einen entsprechenden Antrag seiner Fraktion an, sollte die Bürgeranregung abgelehnt werden.