Sitzung: 20.06.2017 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 051/2017
Frau
Kappen teilte einleitend mit, dass nun dem Ausschuss ein detaillierter mit
den jeweiligen Fachabteilungen im Hause abgestimmter Entwurf über die
Gliederung der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung vorgelegt
werde. In einem ersten Schritt würden in Teil I hauptsächlich Daten,
Statistiken und Prognosen aufbereitet. Der Teil II habe dann inhaltlich den
Schwerpunkt Entwicklungen zu verdeutlichen und Handlungsstrategien
darzustellen. Aufbauend auf Teil I erfolge dies zu einem späteren Zeitpunkt.
Frau
Börner stellte anschließend den Gliederungsentwurf vor und betonte dabei
den Leitgedanken der Bildung sowie die Fokussierung auf Schnittstellen von
Jugendhilfe und Schule. In Ausarbeitung der integrierten Jugendhilfe- und
Schulentwicklungsplanung gelte es themenbezogen die Aufgabenbeiche mit
Berührungspunkten zum Thema zu identifizieren und diese einer näheren
Betrachtung zu unterzuziehen.
Im Hinblick auf die Datenqualität müssten
offene Fragen, beispielweise zur Belastbarkeit und Vergleichbarkeit beantwortet
werden. Auch die Möglichkeiten bestimmte Daten bzw. Statistiken überhaupt zur
Verfügung gestellt zu bekommen, müssten teilweise mit den Zuständigen erörtert
werden. Nicht zuletzt müssten die Datenquellen identifiziert werden.
Erste Arbeitsschritte bestünden darin, die
fachbezogenen Datenerhebungen zu koordinieren. Im laufenden Prozess müssten
u.a. die Bemessungsgrößen und Stichtage berücksichtigt werden, um
Vergleichbarkeiten oder Bezüge sachgerecht darstellen zu können. Zudem sind
inhaltliche Begrifflichkeiten zu interpretieren und ggf. zu vereinheitlichen.
Frau
Kappen unterstrich den Nutzen eines Handlungskonzeptes, welches die
Bereiche Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung vernetze. Letztlich liege es
an der Qualität der Schlussfolgerungen, ob der Plan über eine reine
Datensammlung hinaus einen Mehrwert haben wird. Theoretische Ansätze könnten
positiven Einfluss auf die praktische Arbeit der jeweiligen Fachkräfte haben.
Durch Transparenz und gute Vernetzung, nicht nur in Schnittstellenbereichen,
könnten zudem Impulse für ein förderliches Handeln gegeben werden. Die
Planungen leisten somit auch einen Beitrag zur Qualitätsentwicklung.
In der nächsten Ausschusssitzung,
voraussichtlich im Oktober 2017, werde dann der Teil I der integrierten Jugendhilfe-
und Schulentwicklungsplanung vorgestellt.
Herr
Stalz begrüßte die Erstellung eines integrierten Jugendhilfe- und
Schulentwicklungsplanes. Beide Themen erachte er als wichtig. Jedoch dürfe es
nicht bei einer reinen Datensammlung bleiben, sondern vielmehr sollten diese
in Handlungsstrategien oder -empfehlungen münden. Er erwarte laufende
Informationen zu dem Thema, insbesondere dann, wenn flankierende Maßnahmen
geplant würden. In diesem Zusammenhang wies er auf aktuelle Datensammlungen des
Kreises Unna hin. Er schlug vor, diese Daten zu sichten und ggf. dafür zu
nutzen, den kommunalen Plan entsprechend abzurunden.
Herr
Eisenhardt nahm Bezug zu bereits bestehenden themenbezogenen Konzepten bzw.
Plänen, wie beispielweise der Schulentwicklungsplan. Im Hinblick auf
weitgreifende Veränderungen in der Schullandschaft halte er die Ausarbeitung
eines übergreifenden Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanes für sinnvoll. Er
regte an, aufgrund des engen Sachbezuges, den Plan in einer gemeinsamen Sitzung
des Jugendhilfe- und Schulausschusses zu erörtern.
Frau
Kappen teilte mit, dass zeitlich zunächst ebenfalls der Schulausschuss über
diesen Tagesordnungspunkt beraten würde. Auch seitens der Verwaltung sei eine
anschließende gemeinsame Sitzung angedacht. Das Vorhaben müsse mit den beiden
Ausschussvorsitzenden abgestimmt werden.