Beschlussempfehlung:

 

Die Verwaltung der Stadt Kamen wird ermächtigt, mit der Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Unna als Träger der Kindertageseinrichtung Nistkasten, Lintgehrstraße 37a, 59174 einen Kostenübernahmevertrag zur finanziellen Absicherung des Träger der aus dem Mietverhältnis für das Gebäude der neuen Kindertageseinrichtung im Falle der Schließung von einzelnen Gruppen bzw. der gesamten Einrichtung entstehenden Kosten zu schließen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Kappen führte aus, dass bekanntlich der Neubau der AWO Kita „Nistkasten“ im Rahmen eines Investorenmodells erfolge. Die laufende Finanzierung werde über die Betriebskostenzuschüsse nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) abgewickelt.

Demnächst schließe der Träger mit dem Investor, dem Bauverein zu Lünen, einen entsprechenden Mietvertrag für die Dauer von 31 Jahren ab. Aufgrund der langfristigen Vertragsbindung gehe der Träger damit ein Risiko ein, welches dieser durch eine Kostenübernahmeerklärrung der Stadt Kamen abgesichert wissen möchte. Nach Einschätzung der Verwaltung wird der Eintritt als sehr gering angesehen, da zum Einen kein Rückgang der Bedarfsquoten erwartet werde und zum Anderen könnten bei Problemlagen auch Belegungsalternativen greifen, um die Vermietung adäquat sicherzustellen. Seitens der kommunalen Aufsichtsbehörde bestünden keine Bedenken gegen den Abschluss der Patronatserklärung. Die Beschlussfassung falle in die Zuständigkeit des Rates.

 

Herr Sander gab zu Bedenken, dass die Entwicklung des Nachfrageverhaltens der Eltern nach einem Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung für Kinder über einen so langen Zeitraum schwer zu prognostizieren sei. Folglich könnten Entwicklungen auch Auswirkungen auf die Finanzierungsfähigkeit der Miete haben.

 

Sofern sich in Zukunft ein Finanzierungsdefizit in Bezug auf die Miete abzeichnen sollte, bestünden mehrere Interventionsmaßnahmen. Diese würden dann mit konkretem Bezug zur Problemlage diskutiert werden, führte Frau Kappen aus.