Sitzung: 19.06.2017 Betriebsausschuss
Vorlage: 043/2017
Beschlussempfehlung:
Die folgenden Punkte
1 und 2 werden vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
zum Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH
beschlossen:
- Der Rat der Stadt Kamen stellt den
Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2016 in der vorliegenden
Form fest.
- Der Jahresgewinn 2016 von
2.908.403,19 € wird in Höhe von 382.561,00 € der Allgemeinen
Rücklage zugeführt und der verbleibende Überschuss in Höhe von
2.525.842,19 € auf das Wirtschaftsjahr 2017 vorgetragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Frau Schaub
stellte anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation die Ergebnisse der
Jahresabschlussprüfung der SEK durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst
& Young, Essen, vor. Der Bericht gliederte sich in drei Abschnitte:
1. Auftrag und Prüfung
2. Wesentliche Prüfungsfeststellungen
3. Prüfungsergebnis
Die durch
den Betriebsausschuss und die Gemeindeprüfungsanstalt beauftragte Prüfung
umfasst den Jahresabschluss und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
gemäß § 53 HGrG. Mit der risikoorientierten Prüfung wurden wesentliche Geschäftsprozesse
und deren Kontrollen identifiziert und die Prüfungsschwerpunkte
Sachanlagevermögen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten einschließlich
Derivate, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Kamen und
sonstige Rückstellungen vertieft untersucht.
- Da die Buchführung den gesetzlichen
Vorschriften entspricht,
- der Jahresabschluss ein zutreffendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt,
- die Darstellung und Beurteilung der
Lage und der voraussichtlichen Entwicklung im Jahresabschluss und im
Lagebericht für zutreffend gehalten wird,
- keine Unrichtigkeiten und Verstöße
gegen gesetzliche Vorschriften oder Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder
von Arbeitnehmern gegen Gesetz und Satzung festgestellt wurden und
- die Prüfung der Vorschriften des § 53
Abs. 1 HGrG (Haushaltsgrundsätzegesetz) keine Besonderheiten, die für die
Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von wesentlicher
Bedeutung sind, ergaben,
haben die
Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young für den Jahresabschluss 2016 und den
Lagebericht einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Herr Sekunde erklärte, dass sich aufgrund des sehr guten Abschlusses, bei dem sich auch
die Entwicklung des Eigenkapitals noch verbessert habe, die SPD-Fraktion der
Beschlussvorlage der Verwaltung zustimmen werde.
Herr Diederichs-Späh bat um Erläuterung zu Mehraufwand bei
der Gewässerunterhaltung, Leistungsaustausch Stadt und Bauhof, der eventuellen
Fortführung der Finanzierung des DSK-Programmes, dem Stand des Rechtsstreits
mit dem Lippeverband und der Einigung im Rechtsstreit mit der Firma Pollmann.
Herr Tost verwies bei dem erhöhten Aufwand für
die Gewässerunterhaltung darauf, dass Mehrleistungen notwendig wurden. Die
Erhöhung des Aufwandes beim Leistungsaustausch ist zum größten Teil darauf
zurückzuführen, dass Kosten des Bauhofes seit 2016 pauschal über den
Leistungsaustausch abgerechnet würden und bei der Position Leistungen des
Baubetriebshofes entsprechende Einsparungen erfolgten. Das DSK-Programm werde
weiterhin durchgeführt und am Jahresende sei zu prüfen, ob seitens der SEK
genügend Finanzmittel zur Verfügung stehen, um die Maßnahme zu refinanzieren.
Zum Widerspruch gegen den Nachveranlagungsbescheid des Lippeverbandes teilte er
mit, dass die Rechtsanwälte der Beteiligten noch ihre Standpunkte austauschten.
Der Rechtsstreit mit der Firma Pollmann sei außergerichtlich mit einer 50/50
Regelung beendet worden.
Auf
Nachfrage von Herrn Helmken zu dem
BGH-Urteil bezüglich der Swapgeschäfte erläuterte Herr Tost, dass im Laufe des Geschäftsjahres eine entsprechende
Rückstellung gebildet worden sei. Nach dem Urteil aus 2016 stellten Darlehen
und Swapgeschäft keine Bewertungseinheit mehr dar, da die Geschäfte bei
unterschiedlichen Bankinstituten abgeschlossen worden seien. Aufgrund des
negativen Marktwertes bestünden aber keine Zahlungsverpflichtungen.
Herr Sekunde fragte nach, ob auch zukünftig mit
eher geringeren Kosten für die Schädlingsbekämpfung zu rechnen sei. Der
technische Leiter der SEK, Herr Neuhaus,
erklärte, dass nach einer großangelegten Belegung der Kanalschächte mit Ködern
in 2015 (jeweils eine Belegung jeden zweiten Schachtes im Frühjahr und einer
Belegung der übrigen Schächte in der Herbstzeit) zunächst in 2016 kaum noch
Ratten an der Oberfläche sichtbar wurden, aber in 2017 wieder erhöhter Bedarf
zur flächendeckenden Belegung bestünde.
Herr Diederichs-Späh fragte nach, ob
aufgrund des positiven Gesamtergebnisses in Zukunft der kalkulatorische
Zinssatz für die Gebührenkalkulation zugunsten der Gebührenzahler gesenkt
werden könne. Herr Tost verwies
darauf, dass die Aufsichtsbehörden für Städte mit Haushaltssicherungskonzepten
hier enge Grenzen setzten. Der Zinssatz orientiere sich an 50-jährigen
Finanzanlagen und werde in den nächsten Jahren auch weiter sinken (2016: 6,7 %;
2017: 6,4 %; 2018 voraussichtlich: 6,3 %).
Herr Diederichs-Späh fragte abschließend, ob bereits
Tendenzen zur Entwicklung der Lippeverbandsumlage bekannt seien. Herr Tost erklärte hierzu, dass der
Lippeverband beabsichtige, Kostensteigerungen möglichst zu verstetigen und
zukünftig, wie bereits zur Gebührenkalkulation 2017 erläutert, weiterhin mit
Erhöhungen insbesondere für die Veranlagung des Niederschlagsabwassers zu
rechnen sei.