Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Eigentum der Stadt Kamen stehende Verkehrsfläche der Bertolt-Brecht-Straße zu widmen. Die Anbindung an die L 663 ist als Haupterschließungsstraße zu widmen. Der Teil der Bertolt-Brecht-Straße, der die innere Erschließung der Wohnbaufläche übernimmt, ist als verkehrsbe­ruhigter Bereich zu widmen. Der Weg, der aus dem Kreisverkehr heraus nach Osten führt, ist als Rad- und Fußweg zu widmen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen