Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung mit der Einführung einer Bewirtschaftung des öffentlich-geförderten Parkhauses am Bahnhof, um die Betriebskosten des Parkhauses zu decken.


Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen und 22 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt


Herr Diederichs-Späh verwies auf die umfangreiche Begründung im Antrag der CDU-Fraktion. Im Wesentlichen gehe es um die Refinanzierung der Betriebskosten, die Reservierung von Parkflächen vorrangig für Pendler und die Einführung von Anwohnerparken.

 

Frau Schaumann könne die Befürchtung eines höheren Parkaufkommens nachvollziehen, allerdings seien die Vorschläge ein falscher Ansatz. Die Bewirtschaftungskosten für das Parkhaus betrugen von 2014 – 2016 jährlich ca. 68.000 Euro. Durch eine Bewirtschaftung des Parkhauses würden sich die Kosten verdoppeln, die dann auf die Autofahrer umgelegt werden müssten. Anwohnerparkausweise würden 30 Euro jährlich kosten. Wegen der steigenden Kosten werden keine weiteren Parkplätze geschaffen. Der Antrag sei nicht sinnig weshalb die Fraktion FW/FDP ihn ablehnen werde.

 

Da der Schutz der Kurzzeitparker und Pendler vorrangig sei, werde die Fraktion B90/Die Grünen dem Antrag zustimmen, so Herr Helmken.

 

Herr Krause schloss sich den Ausführungen von Frau Schaumann an und teilte mit, dass die SPD-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde. Die Begründung im Antrag bezweifele er, da es sich um eine Verschiebung der Problemlage handele.

 

Frau Scharrenbach hielt das kostenlose Parken für Autofahrer im Parkhaus und das kostenpflichtige Parken für Fahrradfahrer in der Radstation für eine soziale Ungerechtigkeit und fragte, wie hoch die jährlichen Kosten bei einer Freistellung der AWO-Radstation seien.

 

Die Kosten könnten so nicht verglichen und berechnet werden, so Herr Dr. Liedtke, da bei der AWO-Radstation der Service ein anderer sei als im Parkhaus. Die Fahrräder seien versichert, die Station sei videoüberwacht und es gebe Serviceleistungen durch die Mitarbeiter.

 

Herr Grosch verwies beispielhaft auf die Stadt Münster. Es sei eher verständlich, dass ein Auto teurer sei als ein Fahrrad. Es sei sinnvoll, dass Parkhaus auf Zweckentfremdung zu prüfen.

 

Es würden keine Erkenntnisse einer Zweckentfremdung vorliegen, so Herr Dr. Liedtke. Eine regelmäßige Kontrolle gebe es vom Fördermittelgeber.

 

Frau Klanke teilte mit, dass es am Bahnhof auch ausreichend kostenlose Parkplätze für Fahrräder gebe. Mit Münster könne Kamen nicht verglichen werden, da dort auch der ÖPNV-Bereich ausgebauter sei.

 

Auf die Frage von Herrn Diederichs-Späh, wie sich die jährlichen Bewirtschaftungskosten in Höhe von ca. 70.000 Euro zusammensetzen würden, antwortete Herr Dr. Liedtke, dass hierzu u.a. die Personal-, Reinigungs-, Wartungs-, Strom- und Wasserkosten zählten.

 

Frau Schaumann betonte erneut, dass sich bei einer Bewirtschaftung die Anzahl der Parkplätze nicht erhöhe. Sie verwies auf das beschlossene Fahrradabstellkonzept. Es gebe genügend kostenlose Fahrradparkplätze. Ein Vergleich mit der Fahrradradstation sei nicht möglich.

 

Herr Eisenhardt führte aus, dass die Betriebskosten für das Parkhaus nicht von der Allgemeinheit, sondern von der Vielzahl der Pendler getragen werden müssten. Er sprach sich für ein kostenloses Parken für Fahrräder aus.

 

Herr Dr. Liedtke entgegnete, dass durch die Förderung des ÖPNV mit öffentlichen Mitteln das Parkhaus für Pendler gebaut worden sei.

 

Herr Heidler hob die Attraktivität des Pendelns, insbesondere aus ökologischer und infrastruktureller Sicht, hervor.

 

Herr Heuchel sprach sich für eine umweltfördernde Maßnahme aus, daher werde er den Antrag nicht zustimmen.

 

Herr Kuru äußerte sein Unverständnis hinsichtlich des Vergleichs zwischen Auto- und Fahrradfahrern.