Beschluss:

 

Die Verwaltung wir beauftragt, ein kommunales Präventionskonzept aufzustellen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Einleitend erklärte Frau Kappen, dass das Präventionskonzept auf kommunaler Ebene etabliert werde solle. Die wissenschaftlich gewonnenen Erkenntnisse aus dem Landesprojekt „Kein Kind zurücklassen!“ würden nun zielgerichtet auf die Kommune heruntergebrochen. Zielsetzung des kommunalen Präventions­konzeptes sei insbesondere auch die erforderliche Informationstransparenz bei den Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen.

Parallel befasse sich die Verwaltung ebenfalls mit dem Projekt „Frühe Hilfen“.

 

Frau Börner stellte sich persönlich bei den Ausschussmitgliedern vor.

Anschließend erörterte sie das kommunale Präventionskonzept anhand einer Präsentation (siehe Anlage). Den Auftakt zur Konzeptentwicklung soll ein erstes Zusammenkommen aller Akteure darstellen. Grundsätzlich werde die Verwaltung auf bereits initiierte Angebote zu­rück­greifen und diese ggf. weiterentwickeln. Hierzu seien ein konstruktiver Austausch und die Entwicklung praxisorientierter Strategien erforderlich.

 

Frau Kappen stellte heraus, dass die identifizierten Kooperationspartner über qualifizierte Kenntnisse zu dem Thema verfügen, so dass an einem fortgeschrittenen Bearbeitungsstand angesetzt werden könne. Die vorhandenen örtlichen Bestandsstrukturen gelte es in einem kommunalen Präventionskonzept zu bündeln und für die Betroffenen adäquat zugänglich zu machen durch eine gute Öffentlichkeitsarbeit.

 

Fortfahrend ging Frau Börner auf die geplanten Auftaktveranstaltungen ein. Neben einer Harmonisierung des Präventionsverständnisses und -konzeptes, würde auch eine Bestands­auf­nahme, beispielsweise durch die Definition von Indikatoren und Daten, angestrebt. Zudem sollen die Angebote und Systemübergänge analysiert werden. Stimmige Koopera­tionen der Beteiligten erleichterten erfahrungsgemäß die netzwerküber­greifenden Tätig­keiten. Im Rahmen der anschließenden Bedarfsanalyse und Strukturentwicklung würden ggf. systemische Lücken in der Angebotslandschaft identifiziert. In einem zu bildenden Arbeits­kreis würden die unterschiedlichen Ansätze der Akteure deutlich und könnten auf diesem Wege anschließend in die jeweiligen Betrachtungen einfließen.

Letztlich sei eine laufende Fortschreibung der Erkenntnisse vorgesehen. Ein wichtiger Aspekt stelle zudem die Öffentlichkeitsarbeit dar. Sie bot an, den Ausschuss über die laufenden Entwicklungen zu informieren.

 

Frau Scharrenbach schilderte ihren persönlichen Eindruck bezüglich einer eher theorie­lastigen und langwierigen Diskussion zum Thema Vernetzung und Synergien. Mit Projekt­beginn im Jahre 2012 habe der Kreis Unna die Aufgabe, eine lückenlose Präventionskette in den beteiligten Kommunen aufzubauen. Der Bericht der Landes­koordinierungsstelle läge nunmehr seit Sommer 2016 vor. Darin werde ausführlich ein Verfahren zur Identifizierung von Lücken in der Präventionskette hervorgehoben. Sie sei verwundert darüber, dass erneut mit einer Auftaktveranstaltung begonnen würde, da die Bestandsaufnahme bereits erfolgt sei.

Frau Scharrenbach fragte an, wie nun eine Vernetzung des kommunalen Präventionskon­zeptes mit den Kreisstrategien zu diesem Thema erfolgen soll. Ohne eine entsprechende Vernetzung auch auf Kreisebene, z.B. mit dem Gesundheitsamt oder Jobcenter Kreis Unna, würde das kommunale Präventionskonzept schnell an Grenzen stoßen. In der Beschluss­vorlage würde u.a. Bezug auf die Netzwerke aus dem Programm „Frühe Hilfen“ genommen. Dies sei jedoch bekanntlich nicht über eine Auftaktveranstaltung hinaus­gekommen.

Ferner wäre in einer der letzten Sitzungen gefordert worden, über die Ergebnisse zum Projekt „Brücken für Familien“ zu berichten. Die themenbezogenen Dokumentationen seien zwar umfänglich, jedoch vermisse sie deutliche Aussagen zu den Wirkungsweisen einer Präventionskette.

Abschließend erkundigte sich Frau Scharrenbach nach der Beantragung bzw. Gewährung entsprechender Fördermittel.

 

Herr Dunker verweist auf eine der letzten Jugendhilfeausschusssitzungen in der er ausführ­lich über das Projekt „Kein Kind zurücklassen!“ referiert habe. Er bestätigte die zuvor be­nannten zeitlichen Angaben zum Projektbeginn. Im Rahmen der verwaltungsseitigen Projekt­be­gleitung wurden diverse Übergabeprotokolle eingeführt. Auch auf Kreisebene hätten die Verantwortlichen Zielvorgaben formuliert, die offen präsentiert wurden. Es sei vorgesehen, die Angebotsstrukturen des Kreises in das kommunale Präventions­konzept einzuarbeiten.

Er betonte weiter, dass die sachbezogenen Erkenntnisse als Grundlage dienten und nicht beginnend angesetzt würde. Aufgrund des Ausscheidens der seinerzeit zuständigen Kollegin, sei die Begleitung des Projektes „Frühe Hilfen“ ins Stocken geraten.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Für das Projekt „Kein Kind zurücklassen!“ erhält die Stadt Kamen über den Kreis Unna Landesmittel und für den Bereich „Frühe Hilfen“ werden über das Land NRW Bundesmittel aus dem Projekt „Bundesinitiative Frühe Hilfen“ zur Verfügung gestellt.

 

Frau Kappen ergänzte, dass das Landesprojekt „Kein Kind zurücklassen!“ an einigen Stellen nicht kompatibel zu den örtlichen Gegebenheiten wäre. In der Projektumsetzung könnten durchaus Kommunen an die Grenzen des Leistbaren stoßen. Die Vorteile lägen eindeutig in der Identifizierung der Netzwerkstrukturen und der Stärkung des Präventions­gedankens. Zudem sei es durch das Modellprojekt erleichtert worden bereits für Präventions­maßnamen Finanzmittel zu generieren.

Jetzt stünden gezielt die Kamener Kinder im Fokus, daher gelte es ein kommunales Konzept für diese Zielgruppe zu erarbeiten. Sinnvolle Schnittstellen zur Kreisebene würden nach Art und Umfang bewertet und anschließend über eine Einbindung in das Konzept entschieden.

 

Herr Stalz bedankte sich für die ausführliche Darstellung und stellte seine Zustimmung zur Beschlussvorlage in Aussicht. Inhaltlich könnten wohl alle Anwesenden dem Präventions­gedanken folgen, jedoch erwarte er zukünftig entsprechende Arbeitsergebnisse. Er gab den Hinweis, dass trotz des Landesprogramms, an dem sich der Kreis Unna intensiv beteilige, die Zahl der Jugendlichen, die keinen Schulabschluss erlangen, über dem Landesdurch­schnitt läge. Er bat daher um Auskunft, welche Hauptziele erreicht werden sollten und welche Altersgruppe besonders betrachtet würde.

 

Herr Dunker antwortet, dass die Zielgruppe die 0 – 18 jährigen umfasse. Die jeweiligen Meilensteine und Übergänge seien konkret benannt. Jeder Meilenstein beinhalte ein eigenes definiertes Hauptziel, so dass Abweichungen erkannt und eventuell Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.

 

Frau Scharrenbach fasste zusammen, dass dieser Ausschuss und das Jugendamt nun­mehr seit vielen Jahren dem Grundsatz der Prävention folgen. Dies sei gängige Praxis und drücke sich auch bei diversen Verwaltungsentscheidungen aus. Beispielweise gelte im Bereich der Jugendhilfe die Regel „ambulant vor stationär“.

Die Jugendhilfe- und die Schulentwicklungsplanung stünde ebenfalls zur Bearbeitung an. Dies sollte bei den geplanten Arbeitsabläufen beachtet werden.

Abschließend gab sie die Anregung, die Formulierung in der Leitlinie „vom Kind aus denken“ weiter zu fassen und abzuändern in „von der Familie aus denken“. Kinder könnten nicht an der Familie vorbei gefördert werden, so dass die umfassendere Bezeichnung treffender sei.

 

Frau Kappen wies darauf hin, dass das kommunale Präventionskonzept Bestandteil der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung sein werde.