Sitzung: 06.03.2017 Integrationsrat
Frau Kappen referierte anhand einer
PowerPoint-Präsentation. Sie erwähnte, dass dieser Tagesordnungspunkt auch
schon beim Workshop von Interesse gewesen sei. Der Islamische
Religionsunterricht sei für die Primarstufe ab dem Schuljahr 2012/2013
eingeführt worden. Zuletzt erfolgte die Einführung für die gymnasiale Oberstufe
ab dem Schuljahr 2016/2017. Der Islamunterricht sei ordentliches Lehrfach; die
Abhaltung unterliege rechtlichen Vorgaben. Die regelmäßige Teilnahme sei
Pflicht und die Leistungen versetzungswirksam. Der Unterricht wird von
Lehrkräften muslimischen Glaubens im Dienst des Landes in Deutsch erteilt. Für
das Zustandekommen müssten Mindestzahlen an teilnehmenden Schülern vorliegen
sowie die personellen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Frau Kappen
wies darauf hin, dass man seitens des Landes NRW sehr bemüht sei, die
notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
Frau
Kappen stellte dann Zahlenmaterial
bezüglich der Abhaltung von Islamunterricht an Kamener Schulen sowie die
Zusammensetzung der in Kamen vertretenen Nationen vor.
Herr Stalz dankte für die schnelle
Bereitstellung des Zahlenmaterials und meinte, dass man anhand der Zahlen
geschätzt von 5 % Kamener Einwohnern mit islamischem Glauben ausgehen könne. Er
regte an, dass man demnächst Vertreter der Moscheen zu diesem Thema einladen
möge.
Herr Grosch teilte mit, dass sich nach
seinem Wissen der Anteil der Schüler der Gesamtschule mit islamischem Glauben auf
10 % belaufe.
Herr Özkir schloss sich der Anregung, zur
nächsten Sitzung die Moschee-Vereine einzuladen, an.