Frau Kappen referierte anhand einer PowerPoint-Präsentation. Sie erwähnte, dass dieser Tagesordnungspunkt auch schon beim Workshop von Interesse gewesen sei. Der Islamische Religionsunterricht sei für die Primarstufe ab dem Schuljahr 2012/2013 eingeführt worden. Zuletzt erfolgte die Einführung für die gymnasiale Oberstufe ab dem Schuljahr 2016/2017. Der Islamunterricht sei ordentliches Lehrfach; die Abhaltung unterliege rechtlichen Vorgaben. Die regelmäßige Teilnahme sei Pflicht und die Leistungen versetzungswirksam. Der Unterricht wird von Lehrkräften muslimischen Glaubens im Dienst des Landes in Deutsch erteilt. Für das Zustandekommen müssten Mindestzahlen an teilnehmenden Schülern vorliegen sowie die personellen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Frau Kappen wies darauf hin, dass man seitens des Landes NRW sehr bemüht sei, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

Frau Kappen stellte dann Zahlenmaterial bezüglich der Abhaltung von Islamunterricht an Kamener Schulen sowie die Zusammensetzung der in Kamen vertretenen Nationen vor.

 

Herr Stalz dankte für die schnelle Bereitstellung des Zahlenmaterials und meinte, dass man anhand der Zahlen geschätzt von 5 % Kamener Einwohnern mit islamischem Glauben ausgehen könne. Er regte an, dass man demnächst Vertreter der Moscheen zu diesem Thema einladen möge.

 

Herr Grosch teilte mit, dass sich nach seinem Wissen der Anteil der Schüler der Gesamtschule mit islamischem Glauben auf 10 % belaufe.

 

Herr Özkir schloss sich der Anregung, zur nächsten Sitzung die Moschee-Vereine einzuladen, an.