Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bedarfsfeststellung und somit auch die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen im Kamener Stadtgebiet für das Kindergartenjahr 2017/2018 gemäß den Anlagen I - III.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


 

Frau Kappen führte aus, dass die Erweiterungsplanungen bei der Zuschussbeantragung berücksichtigt wurden. Dies werde auch durch die Vergleichszahlen der u3-Plätze und ü3-Plätze der Kindergartenjahre 2016/2017 und 2017/2018 deutlich. Um die Landeszuschüsse zum 15.03.2017 rechtmäßig beantragen zu können, sei eine Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung erforderlich (siehe Anlagen I – III).

 

Frau Scharrenbach verwies auf die Erläuterungen zum Platzzahlangebot. Demnach erfolge im ü3-Bereich in Absprachen mit den Fachberatungen der Träger und den Einrichtungs­leitungen eine Platzzahlerhöhung nach § 18 Abs. 3 KiBiz. Sie gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine Überschreitung der Gruppen um höchstens zwei Kinder handele.

 

Dies bestätigte Frau Kappen direkt.

 

Weiterhin verwies Frau Scharrenbach auf die Beantragung der Landeszuschüsse für die Kindertagespflege von insgesamt 120 Plätzen. Da der u3-Ausbau in der institutionellen Betreuung nun wesentlich vorangetrieben würde, gab sie zu bedenken, ob dann nicht parallel auch die Beantragung der Zuschüsse für die Tagespflege erhöht werden sollte. Wie bekannt, bestünde aufgrund der bundesgesetzlichen Regelung die Gleichstellung der Wahlmöglichkeiten der Eltern hinsichtlich einer Kinderbetreuung in einer Kindertagesein­richtung und in Kindertagesspflege.

 

Frau Herzig führte aus, dass die Gewährung des Landeszuschusses für Kinder, die in Tagespflege betreut werden, an gewisse Voraussetzungen gebunden sei. Beispielsweise müsse das Kind regelmäßig mindestens 15 Stunden wöchentlich und länger als drei Monate betreut werden. Zudem dürfe keine Doppelförderung mit den Kindpauschalen (Kita) erfolgen. Daher weicht erfahrungsgemäß die Anzahl der tatsächlichen Tagespflegestellen von den letztlich abrechnungsfähigen Plätzen ab.

Bei der Darstellung der Versorgungsquoten würden jedoch die zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze in der Tagespflege ausgewiesen. Der Zuschussaspekt sei hier differenziert zu betrachten.

 

Frau Scharrenbach erkundigte sich nach dem Nachfrageverhalten der Eltern bezüglich einer u3-Betreuung in Tagespflege.

 

Frau Kappen antwortete, dass es keine Wartelisten in dem Bereich gäbe. Jegliche Anfragen auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege können derzeit befriedigt werden. Sie bekräftigte in diesem Zusammenhang, dass die Beratung der Eltern ergebnisoffen erfolge. Beide Betreuungsarten würden gleichberechtigt nebeneinander angeboten. Die individuellen Arbeitszeitmodelle der Eltern erforderten eine passgenaue Alternative zu einer institution­ellen Betreuung. Daneben sei die Tagespflege im Bereich der Randzeitenbetreuung uner­lässlich. Um den quantitativen Anstieg in der Tagespflege aufzufangen, wäre das Sachgebiet personell um eine zusätzliche Stelle erweitert worden.

 

Herr Dunker ergänzte, dass die Verwaltung stets flexibel und transparent auf die Wünsche der Eltern eingehe. Im Bereich der Tagespflege würde die Bedarfssituation ständig neu bewertet und bei einem erkennbaren höheren Bedarf würden folglich weitere Tagespflege­personen akquiriert.

 

Herr Grosch bat um Mitteilung der Gründe, weshalb das Platzangebot für Kinder unter 3 Jahren in den Kitas, die sich in Trägerschaft der katholischen Kirche befänden, im Vergleich zu anderen Kitas geringer sei.

 

Frau Kappen erklärte, dass einige Träger in der Vergangenheit offensiver auf die Verwaltung zugegangen wären, um einen u3-Ausbau voranzutreiben. Die Verwaltung habe auch gezielt Impulse zur zukunftsorientierten Ausrichtung einzelner Kitas gegeben. Die sich in Trägerschaft der katholischen Kirche befindliche Kita „St. Christophorus“ werde –wie zuvor erläutert- umfassend überplant. Der Erhalt der Trägervielhalt in Kamen sei wichtig und sinnvoll.