Beschluss:

 

Nach § 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW beträgt die Zahl der maximal zu bildenden Eingangsklassen im Stadt­gebiet (Kommunale Klassenrichtzahl) 16.

 

Der Schulausschuss beschließt für das Schuljahr 2017/18 die Bildung von 16 Eingangsklassen.

 

Auf die Schulstandorte bezogen wird die Klassenbildung wie folgt festgelegt:

 

Grundschule

Eingangsklasse

Diesterwegschule

3

Friedrich-Ebert-Schule

3

Südschule, Stammschule

2

Südschule, Teilstandort

1

Eichendorffschule

2

Jahnschule

2

Astrid-Lindgren-Schule

3

Gesamt

16

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Frau Kappen erklärte zur Eingangsklassenbildung zum Schuljahr 2017/18, dass die Verwaltung froh darüber sei 16 Eingangsklassen bilden zu können. Die Verteilung sei im Vorfeld mit den Schulleitungen besprochen worden. Weiterhin fügte sie an, dass es leider an der Diesterwegschule nicht möglich sei eine weitere Eingangsklasse zu bilden. Frau Dirzus habe bei einem Gespräch aber signalisiert, dass es für die Schule in Ordnung sei und keine Umverteilung nötig wäre. Frau Kappen ergänzte, dass auf Grund der Schülerverteilung bei weiteren Anmel­dungen die Friedrich-Ebert-Schule weitere Kinder zugewiesen bekäme, sofern dies vom Wohn­ort passen würde.

 

Frau Jachmann informierte darüber, dass die Prognosen der Schüleranmeldezahlen auf Grund demographischer Veränderungen nach oben korrigiert werden müssten.

 

Herr Heidler erklärte, dass diese Signale zeigen würden, dass Kamen eine kinderfreundliche Stadt sei und man die Zahlen aus Sicht der SPD-Fraktion für sehr positiv halte. Außerdem zeigten die Zahlen, dass die Kamener Grundschulen eine große Akzeptanz unter der Bevölke­rung fänden.

 

Frau Scharrenbach erkundigte sich, wie die Erfahrungen mit Rückläufern aus der flexiblen Schuleingangsphase seien.

 

Frau Kappen informierte, dass der Beschluss, dass Schüler ein drittes Jahr in der Schulein­gangsphase verbleiben, nicht vor dem zweiten Halbjahr des zweiten Schulbesuchsjahres ge­troffen werden soll. Ggfs. müssten Klassen geteilt werden, um den Rückläufern ein drittes Schuleingangsjahr zu ermöglichen. Auf Grund dieser Tendenzen wären mehr Schuleingangs­klassen wünschenswert.

 

Herr Stalz teilte die Meinung von Herrn Heidler zu der erfreulichen Entwicklung in Kamen. Er erkundigte sich in Bezug auf die Schulanfänger nach der Anzahl der Flüchtlingskinder und der Anzahl der Kinder im gemeinsamen Lernen.

 

Frau Kappen verwies darauf, dass die Zahlen der Flüchtlingskinder im Protokoll nachgereicht würden. Sie wies darauf hin, dass sich das Verfahren zur Ermittlung des Bedarfes an sonderpä­dagogischer Unterstützung geändert habe. I.d.R. sei ein Antrag der Eltern Voraussetzung für die Einholung eines sonderpädagogischen Gutachtens. In Ausnahmefällen (gem. §19 Abs.7 SchulG) könne ein Antrag durch die allgemeine Schule gestellt werden. Im Förderschwerpunkt Lernen sei das erst im 3. Schulbesuchsjahr möglich.

 

Herr Stalz erfragte, ob bekannt sei, dass Eltern mit der allgemeinen sozialen Betreuung in den Grundschulen unzufrieden seien.

 

Frau Kappen erklärte dazu, dass diese Aussage sich vermutlich auf die Ganztagsbetreuung beziehen würde. Negative Informationen lägen nicht vor.

 

Herr Eckardt erklärte dazu, dass dies zwar in der regionalen Presse so übermittelt werde, in Kamen aber bisher keine Beschwerden diesbezüglich vorliegen würden.