Sitzung: 21.11.2016 Betriebsausschuss
Vorlage: 112/2016
Beschlussempfehlung:
Der Rat
beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2017 und der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2016 – 2020.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Anhand von Folien, die dem Protokoll als
Anlage beigefügt sind, erläuterte Herr Tost
den Wirtschaftsplan und die wichtigsten Kanalbaumaßnahmen für 2017. Insgesamt
werde ein Investitionsvolumen von rd. 6,3 Mio. € in den Kanalbau eingeplant.
Bei Erträgen in Höhe von 13.747.000,00 €, die überwiegend aus Gebühreneinnahmen
resultierten, und Aufwendungen in Höhe von 10.685.00,00 €, davon 5.111.000,00 €
für Lippeverbandsabgaben, erwarte der Eigenbetrieb wieder ein gutes Ergebnis
(3.061.100,00 €). Im Vermögensplan werde mit Einnahmen von 12.286.000,00 €
gerechnet, davon aus Abschreibungen 2,5 Mio. €, aus
Neukreditaufnahmen 6,6 Mio. € und aus dem Jahresgewinn 3,1 Mio. €. Die Ausgaben
in gleicher Höhe (12.286.000,00 €) verteilten sich hauptsächlich auf den
Kanalbau (6,3 Mio. €), Tilgung (3,0 Mio. €) und Gewinnausschüttung (2,2 Mio.). Trotz
der vorgenommenen Gewinnausschüttungen der letzten Jahre sei das Verhältnis von
Eigenkapital zu Fremdkapital mit 57,1 % Eigenkapital weiterhin als „gesund“ zu
bezeichnen und lasse auch eine erneute Gewinnausschüttung in der geplanten Höhe
in 2017 zu.
Herr Fuhrmann
erkundigte sich, ob der Nordring 2017 bereits fertiggestellt werden könne. Herr
Neuhaus erklärte, dass für die
umfangreichen, Kanal- und Straßenmaßnahmen einschließlich der Arbeiten
verschiedener Versorgungsunternehmen mindestens eine Bauzeit von 24 Monaten zu
veranschlagen sei. Seitens der zu beteiligenden Parteien (Straßenbaulastträger,
Versorger u. a.) seien bereits positive Signale zu einem Baubeginn in 2017
gegeben worden.
Auf Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh erläuterte Herr Neuhaus, dass die genannten Kosten (195 T€ unter lfd. 16 im
Vermögensplan) für den Bau der Regenentwässerung für den Lärmschutzwall
Schimmelstraße nur den Ansatz für die Entwässerungsmaßnahmen, nicht den
gesamten Ansatz für den Bau des Lärmschutzwalles enthielten. Die
Regenentwässerungsanlagen und der Wall würden jedoch von einem Bauunternehmer
durchgeführt.
Herr Diederichs-Späh
fragte nach, warum der Bau des Regenrückhaltebeckens am Braunebach (lfd. 6 des
Vermögensplanes/ Investitionsplanes) auf 2018 verschoben worden sei. Die
Situation am Pastoratsfeld mit dem
direkt angrenzenden Kindergarten machten es seines Erachtens notwendig, die
alten Schilder mit dem Hinweis „Achtung Lebensgefahr“ zu erneuern.
Herr Neuhaus
informierte darüber, dass die Maßnahme abhängig sei von einer anderen Maßnahme
an der Westicker Straße, bei der jedoch zurzeit noch Verhandlungen zu
notwendigen Ankäufen mit dem Kreis Unna geführt würden, damit der Bau von
senkrechten Wänden für die geplante Wasserableitung vermieden werden könne.
Herr Tost
sagte zu, die Beschilderung vor Ort prüfen zu lassen und entsprechend zu
reagieren.
Der Personalratsvorsitzende Herr Fleißig informierte, dass das nach
Landespersonalvertretungsgesetz LPVG gesetzlich vorgeschriebene förmliche
Anhörungsverfahren in Bezug auf die Stellenübersicht der SEK durchgeführt
worden sei. Im Verwaltungsbereich seien die Aufgaben von 2 Stellen zwar
zusammengefasst worden, jedoch mit der Intention, die auch weiterhin
durchzuführenden Funktionen nur noch nachrichtlich aufzuführen. Zudem werde
begrüßt, dass in 2017 im technischen Bereich eine Erweiterungsstelle geschaffen
werden solle, die künftig die Kanalinspektionen in Eigenregie durchführen
werde.
Herr Helmken
fragte nach, ob dies auch mit eigenem Fahrzeug und notwendiger Ausrüstung
erfolgen solle.
Dies wurde von Herrn Tost bestätigt. Einerseits könnten bei dieser Verfahrensweise die
sehr umfangreichen Datenmengen reibungsloser in die komplexe Kanaldatenbank
eingepflegt werden und andererseits würden die Gebührenzahler durch
Kosteneinsparungen entlastet. Der neue Mitarbeiter solle in der Jahresmitte
2017 seine Arbeit aufnehmen, in 2018 erfolge dann der Kauf eines Fahrzeuges.
Auf die Frage von Herrn Helmken zur Kanallänge der öffentlichen Abwasseranlage informierte Herr Neuhaus darüber, dass diese 242 km
betrage und somit eine Größenordnung habe, bei der sich die Durchführung der
Kanalinspektionen in Eigenregie rentiere.