Sitzung: 09.03.2016 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 025/2016
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bedarfsfeststellung und somit auch die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen im Kamener Stadtgebiet für das Kindergartenjahr 2016/2017 gemäß den Anlagen I - III.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Einleitend
erläuterte Herr Dunker die Bedeutung
der Beschlussvorlage und bat um Kenntnisnahme des Handouts. Letzteres
enthalte umfassende Informationen zu den Gruppenformen gemäß der Anlage zu § 19
KiBiz.
Frau Hartig erkundigte sich nach der
Auslastung der Kindertageseinrichtungen in Bezug auf das Platzangebot,
insbesondere vor dem Hintergrund, dass voraussichtlich weitere Flüchtlingsfamilien
in Kamen erwartet würden.
Herr Dunker antwortete, dass aktuell ein
leichtes Überangebot (100,7%) an ü3-Plätzen bestünde. Dieses würde bewusst
nicht abgebaut, da hier Kapazitäten vorgehalten werden sollen. Im Bereich der
u3-Betreuung würde ein weiterer Ausbau des Angebotes angestrebt. Durch die
Schaffung einer neuen u3-Gruppe mit 10 Plätzen in Kamen-Herren-Werve und einer
Gruppenumwandlung in Kamen-Methler (4 Plätze) würden zum Beginn des Kindergartenjahres
2016/2017 nunmehr 14 neue Plätze zur Verfügung gestellt. Sämtliche Elternanfragen
nach Betreuungsmöglichkeiten konnten bis dato befriedigt werden. Hierzu zähle
auch die Einbindung der Tagespflege u.U. als Alternative zu einer
institutionellen Betreuung.
Frau Scharrenbach äußerte sich kritisch zur
überladenen Darstellung der Anlagen I-III zur Beschlussvorlage und regte an,
diese zukünftig für den Ausschuss verständlicher aufzuarbeiten.
Ferner bat sie um
Auskunft, wie sich die Versorgung mit Betreuungsplätzen in den einzelnen
Stadtteilen im u3- und ü3-Bereich darstelle.
Desweiteren
erkundigte sie sich nach den Plänen zur Einführung eines kreiseinheitlichen
elektronischen Aufnahmesystems. Das
Gesetz habe hierfür die Möglichkeit geschaffen. Ihr sei bekannt, dass die
Stadt Recklinghausen mit einem entsprechenden System gute Erfahrungen auch
hinsichtlich einer Verwaltungsvereinfachung gesammelt habe. Sie regte an, dies
auf Kreisebene zu erörtern, da sich ggf. auch Chancen zur interkommunalen Zusammenarbeit
ergeben könnten.
Herr Dunker teilte mit, dass die
Versorgungsquoten je nach Bereich und Stadtteil variierten. Er benannte
anschließend die ermittelten Quoten für den u3-Bereich und ü3-Bereich bezogen
auf die Kindertageseinrichtungen (gerundet):
|
u3 |
ü3 |
Kamen - Heeren |
49,50 % |
102,50 % |
Kamen - Methler |
27,50 % |
102,00 % |
Kamen - Mitte |
72,50 % |
110,50 % |
Kamen-Südkamen |
29,50 % |
65,00 % |
Kamen gesamt |
47,00 % |
100,70 % |
Herr Dunker
betonte, dass die Gesamtversorgungsquote für den u3-Bereich weit über der
Empfehlung des Landes NRW läge. Das Angebot an Betreuungsplätzen in der
Tagespflege sei hier noch hinzuzurechnen.
Der Fachbereich 51
habe die unterrepräsentierten Stadtteile im Blick und stehe auch eng mit den
Trägern im Kontakt, um hier bedarfsgerechtere Lösungen zu finden.
Weiterhin teilte er
zur Einführung eines elektronischen Anmeldeverfahrens mit, dass diese Thematik
noch nicht bei Leitungskonferenzen aufgegriffen worden wäre. Er ging in diesem
Zusammenhang auf die örtlichen Abläufe beim Anmeldeverfahren ein. Eine
zentrale Zuweisung der Plätze seitens der Stadt lehne er aus verschiedenen
Gründen ab.
Herr Heuchel erkundigte sich nach dem
Begriff „besonderes Bildungs- und Armutsrisiko“ in der Beschlussvorlage unter
Punkt „Familienzentren“.
Ferner machte er
anhand eines Beispiels auf die prekäre Finanzierungssituation kirchlich geführter
Kindertageseinrichtungen aufmerksam, so dass teilweise die Intention der
Kirchen bestünde, die Trägerschaften abzugeben. Er fragte daher an, wie sich
die Situation der kirchlichen Träger in Kamen darstelle.
Klarstellend
erklärte Herr Dunker, dass dies eine
Formulierung vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des
Landes NRW sei, welche lediglich übernommen wurde.
Er antwortet auf
den zweiten Teil der Frage damit, dass ein Rücktritt von der Trägerschaft bei
den Kirchen in Kamen nicht zur Diskussion stünde. Gleichwohl sei die Finanzlage
der kirchlichen Träger bekannt. Deshalb stünde die Forderung der
Kirchengemeinden im Raum, die freiwilligen Zuschüsse anzuheben. Aktuell würden
diesbezüglich Gespräche auf verschiedenen Ebenen geführt.
Herr Tost ergänzte, dass der Bericht der
Gemeindeprüfungsanstalt u.a. beschreibe, dass der Anteil der freiwilligen
Zuschüsse, die die Stadt Kamen an die Träger von Kindertageseinrichtungen
leiste, im interkommunalen Vergleich zu hoch sei. Hier bestünde ein Spannungsverhältnis
zwischen Finanzierungsmöglichkeiten und Erhalt der Trägerlandschaft. Die Verwaltung
werde die Gesamtsituation bewerten und anschließend mit dem Ziel, dass gute
Gesprächsklima fortzusetzen, an die Kirchen herantreten.
Frau Scharrenbach wies darauf hin, dass im
u3-Bereich die Betreuungsarten, die Betreuung in der Tagespflege und in einer
institutionellen Kindertageseinrichtung rechtlich gleichgestellt seien.
Ferner
unterbreitete sie den Vorschlag, sich im Ausschuss von Vertretern der Stadt
Recklinghausen die praktischen Vorteile eines elektronischen Anmeldesystems
insbesondere für die Stadt und die Träger darstellen zu lassen. Primär solle
keine zentrale Zuweisung der Kita-Plätze erfolgen; dies allein stünde schon im
Widerspruch zur Trägerautonomie.
Frau Scharrenbach
erklärte, dass das Land der Stadt Kamen pro Kindergartenjahr neben den
Betriebskostenzuschüsse auch einen Betrag, der sog. Belastungsausgleich, u.a.
für den Ausbau der u3-Betreung gewähre. Sie erkundigte sich nach dem Betrag,
der Etatisierung im Haushalt sowie die Ausgabezwecke.
Herr Dunker antwortete, dass im Kindergartenjahr
2015/2016 der Ausgleichsbetrag 315.784,00 € betrage und innerhalb des
Produktplans 36 vereinnahmt und verausgabt würde.