Herr Eisenhardt stellte die für die CDU-Fraktion elementare Wichtigkeit des Antrages insbeson­dere auch vor dem wachsenden Zustrom von Flüchtlingen und der damit verbundenen zuneh­menden Beratungstätigkeit der Beratungsstellen für Flüchtlingsfrauen heraus.

 

Frau Klanke teilte für die SPD-Fraktion mit, dass diese den Antrag ablehne: Durch die Be­schränkung auf eine berichterstattende Partei werde man der Beratungsvielfalt auf diesem Sektor nicht gerecht. Der Zeitpunkt der Antragstellung läge viel zu nah an der Sitzung. Das Thema möge zu einem späteren Sitzungstermin behandelt werden. Die Beschränkung auf eine Zielgruppe erschließe sich ihrer Fraktion ebenfalls nicht.

 

Herr Kemna wies darauf hin, dass es sich um einen Antrag an die Verwaltung handle, Bericht zu erstatten; eine Abstimmung sei daher nicht notwendig.

 

Frau Mann hob nochmal die Beratungsvielfalt hervor und verwies darauf, dass die Kirche natur­gemäß einen anderen Beratungsansatz habe.

 

Herr Mösgen wies für die Verwaltung darauf hin, dass mit diesem Antrag eine Querschnittsauf­gabe des Fachbereichs 51 tangiert und dort jede Menge Fachkenntnis zu diesem Thema vor­handen sei. Für ihn sei der Antrag in der Hinsicht problematisch, dass die Beschränkung auf eine berichterstattende Partei die Verpflichtung der Verwaltung zur Neutralitätswahrung ge­fährde.

Das Thema an sich sei natürlich von grundsätzlichem Interesse und solle gern im Ausschuss beraten werden. Herr Mösgen bat um Verständnis dafür, dass die Verwaltung bei Einladungen an Dritte einen längeren zeitlichen Vorlauf benötige. Selbstverständlich sei der Antrag der CDU-Fraktion fristgerecht eingereicht worden. Er bat um erneute Antragstellung zur nächsten Sitzung, an der dann Vertreter des FB 51 teilnehmen sollten, sowie die Einladung mehrerer Vertreter von Beratungsstellen.

 

Herr Eisenhardt wies darauf hin, dass er sich der Trägervielfalt wohl bewusst sei. Der Antrag der CDU-Fraktion beinhalte auch keine ethische Fragestellung. Er sei gespannt auf den Vortrag von 4, 5 Vertretern der unterschiedlichen Beratungsstellen. In dem Zusammenhang stellte er sich die Frage, warum heute lediglich ein Vertreter der UKBS vortrage und nicht auch z.B. ein Beschäftigter der WBG Lünen.

Weiterhin erhalte er seitens der Verwaltung häufig erst wenige Tage vor Sitzungen Papiere, die auch er durcharbeiten müsse.

Aber er stimme zu, dass das Thema zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden solle.

 

Herr Kemna stellte die tatsächliche und fachliche Unmöglichkeit der Berichterstattung zum jetzi­gen Zeitpunkt fest.

 

Herr Eisenhardt wies darauf hin, dass der Antrag fristgerecht gestellt worden sei. Falls Beden­ken gegen eine Antragstellung bestünden mögen diese doch bitte zeitiger und nicht erst in der Sitzung mitgeteilt werden.