Sitzung: 22.04.2015 Familien-, Sozial- und Generationenausschuss
Herr Eisenhardt stellte die
für die CDU-Fraktion elementare Wichtigkeit des Antrages insbesondere auch vor
dem wachsenden Zustrom von Flüchtlingen und der damit verbundenen zunehmenden
Beratungstätigkeit der Beratungsstellen für Flüchtlingsfrauen heraus.
Frau Klanke teilte für die
SPD-Fraktion mit, dass diese den Antrag ablehne: Durch die Beschränkung auf
eine berichterstattende Partei werde man der Beratungsvielfalt auf diesem
Sektor nicht gerecht. Der Zeitpunkt der Antragstellung läge viel zu nah an der
Sitzung. Das Thema möge zu einem späteren Sitzungstermin behandelt werden. Die
Beschränkung auf eine Zielgruppe erschließe sich ihrer Fraktion ebenfalls
nicht.
Herr Kemna wies darauf hin,
dass es sich um einen Antrag an die Verwaltung handle, Bericht zu erstatten;
eine Abstimmung sei daher nicht notwendig.
Frau Mann hob nochmal die
Beratungsvielfalt hervor und verwies darauf, dass die Kirche naturgemäß einen
anderen Beratungsansatz habe.
Herr Mösgen wies für die Verwaltung darauf hin, dass
mit diesem Antrag eine Querschnittsaufgabe des Fachbereichs 51 tangiert und
dort jede Menge Fachkenntnis zu diesem Thema vorhanden sei. Für ihn sei der
Antrag in der Hinsicht problematisch, dass die Beschränkung auf eine
berichterstattende Partei die Verpflichtung der Verwaltung zur Neutralitätswahrung
gefährde.
Das Thema an sich sei natürlich von grundsätzlichem Interesse und solle
gern im Ausschuss beraten werden. Herr Mösgen
bat um Verständnis dafür, dass die Verwaltung bei Einladungen an Dritte
einen längeren zeitlichen Vorlauf benötige. Selbstverständlich sei der Antrag
der CDU-Fraktion fristgerecht eingereicht worden. Er bat um erneute
Antragstellung zur nächsten Sitzung, an der dann Vertreter des FB 51 teilnehmen
sollten, sowie die Einladung mehrerer Vertreter von Beratungsstellen.
Herr Eisenhardt wies darauf
hin, dass er sich der Trägervielfalt wohl bewusst sei. Der Antrag der
CDU-Fraktion beinhalte auch keine ethische Fragestellung. Er sei gespannt auf
den Vortrag von 4, 5 Vertretern der unterschiedlichen Beratungsstellen. In dem
Zusammenhang stellte er sich die Frage, warum heute lediglich ein Vertreter der
UKBS vortrage und nicht auch z.B. ein Beschäftigter der WBG Lünen.
Weiterhin erhalte er seitens der Verwaltung häufig erst wenige Tage vor
Sitzungen Papiere, die auch er durcharbeiten müsse.
Aber er stimme zu, dass das Thema zu einem späteren Zeitpunkt behandelt
werden solle.
Herr Kemna stellte die
tatsächliche und fachliche Unmöglichkeit der Berichterstattung zum jetzigen
Zeitpunkt fest.
Herr Eisenhardt wies darauf
hin, dass der Antrag fristgerecht gestellt worden sei. Falls Bedenken gegen
eine Antragstellung bestünden mögen diese doch bitte zeitiger und nicht erst in
der Sitzung mitgeteilt werden.