Frau Nazli Özdemir fragte nach, ob der Kreis Unna für Schulabgänger ein Bewerbungstraining und Informationsveranstaltungen zum Übergang Schule und Beruf anbiete.

 

Herr Kosanetzki wies darauf hin, dass vom Berufsinformationszentrum (BIZ) Hamm, das auch für den Kreis Unna zuständig ist, Schulungen zum Bewerbungstraining angeboten werden. Ter­mine sind bei der BIZ zu erfragen. Hinsichtlich der Angebote zum Übergang Schule und Beruf sagte er zu die Frage zum Protokoll zu beantworten.

Vom Kreis Unna werden keine speziellen Veranstaltungen angeboten. Das obliegt den einzelnen Schulen. Sie verfügen über ein umfangreiches Angebot, um individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.

 

Herr Özkir bat die Verwaltung zu überprüfen, warum der Kreis Unna – Ausländerbehörde – weiterhin bei Türken, die zu ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen wollen einen Deutschtest fordere, obwohl der Europäische Gerichtshof in einem Urteil dies für nicht zulässig erklärte.

 

 

 

Auf Nachfrage beim Kreis Unna wurde folgendes mitgeteilt:

Das Urteil des EuGH bezieht sich auf einen Einzelfall, der dem § 30 Abs.1, S.1 Nr. 2 Aufenthaltsrecht nicht entgegensteht. Somit wird von der Ausländerbehörde des Kreises Unna jeweils im Einzelfall überprüft, ob ein Nachweis für eine Zusammenführung erforderlich ist.

 

Herr Kuru schlug abschließend vor, den Leiter der Ausländerbehörde als Referenten zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen.