Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt das „Handlungskonzept Wohnen Kamen“ nach den Rege­lungen des Baugesetzbuchs als konzeptionelle Grundlage für die zukünftige Flächennutzungs- und Bebauungsplanung. Damit wird das „Handlungskonzept Wohnen Kamen“ gem. § 1 (6) Nr. 11 BauGB als städtebauliche Planung, die zukünftig bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen ist, beschlossen.