Beschluss:

 

 


Herr Lipinski bat zunächst um Vorstellung der Anträge der SPD- und CDU-Fraktion mit an­schließender Diskussion und daran anschließend um Abstimmung des Beschlussvorschlages der Verwaltung.

 

Frau Dydurch stellte für die SPD-Fraktion dar, dass sich ihre Fraktion intensiv mit dem Hand­lungskonzept Wohnen beschäftigt habe. Es werde als Konzept für die Flächennutzungs- und Bauleitplanung der Stadt Kamen gesehen. Die in dem Antrag genannten Themenfelder „Innen­entwicklung“, „Wohnumfeldverbesserung“ und „Öffentlichkeitsarbeit/Kampagnen“ seien als An­regungen zu verstehen. Die SPD-Fraktion habe bewusst darauf verzichtet, so wie die CDU-Fraktion, Einzelbestandteile des Handlungskonzeptes Wohnen zu thematisieren. Das Hand­lungskonzept solle als Grundlage beschlossen werden, um daraus die Stadt Kamen im Detail zu gestalten.

 

Frau Scharrenbach stellte fest, dass das Handlungskonzept Wohnen bereits 2 Jahre vorliege und stellte die Frage an die Verwaltung, warum 2 Jahre benötigt worden seien, diesen Be­schlussvorschlag vorzulegen. Nach intensiven Beratungen in der CDU-Fraktion sei man der Meinung, dass das Handlungskonzept Wohnen nicht beschlossen, sondern lediglich zur Kennt­nis genommen werden könne, da es keine ausreichenden Grundlagen gemäß Baugesetzbuch beinhalte. Daher seien in dem Antrag aus dem Konzept heraus einzelne Prioritäten formuliert worden. Das Handlungskonzept Wohnen schreibe z.B. fest, dass vor Ausweisung neuer Wohn­gebiete zu überprüfen sei, welcher Druck sich hieraus auf bestehende Lagen ergeben könnte. Im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Geländes am Hemsack zu einem Wohnbaugebiet werde dies jedoch nicht gemacht bzw. sei nicht erkennbar. Es widerspreche somit die Politik der SPD-Fraktion dem Handlungskonzept Wohnen. Die CDU-Fraktion schlage vor, sich zur natio­nalen Nachhaltigkeitsstrategie zu bekennen und die Erstellung eines Baulückenkatasters festzu­schreiben. Die Erstellung eines solchen Katasters stehe zwar im Handlungskonzept, doch bisher sei hieran noch nicht gearbeitet worden. Die SPD-Fraktion habe einen Antrag der CDU-Fraktion im Januar 2013 zum Thema Baulückenkataster mit dem Verweis auf das Handlungskonzept weggewischt. Auch die Überprüfung des Flächennutzungsplanes in Bezug auf die noch auszu­weisenden Wohnflächenpotentiale, eine Aktivierungsstrategie in Bezug auf den Stresstest Einfamilienhausbestand und die Quartiersanalyse seien relevante Themen und zu beschließen. Abschließend stellte Frau Scharrenbach für die CDU-Fraktion fest, dass in dieser Sitzung über die Vorlage nicht abgestimmt werde. Es würden die Beratungen zur Kenntnis genommen und am Donnerstag in der Sitzung des Rates abgestimmt werden.

 

Herr Brüggemann erwiderte auf die Anfrage von Frau Scharrenbach zur Zeitschiene, dass es der Verwaltung bewusst gewesen sei, dass die Fraktionen erhebliche Zeit für die Bearbeitung und Prüfung des Handlungskonzeptes Wohnen benötigen würden. Diese Auffassung habe sich erkennbar durch die sehr späte Einreichung des CDU-Antrages erst zum 17.03.2014 bestätigt. Im Hinblick auf die Ausweisung neuer Wohnbauflächen, wie z.B. im Hemsack, sei in diesem Ausschuss und an anderen Stellen mehrfach dargestellt worden, dass zu prüfen sei, ob an an­derer Stelle ein Ausgleich zu schaffen sei. Bezüglich des 5-ha-Zieles widerspreche die Position der CDU-Fraktion dem hier im Planungs- und Umweltausschuss am 27.01.2014 gefassten Be­schluss, an dem festzuhalten sei. Wie es bereits von Frau Dyduch dargestellt worden sei, diene das Handlungskonzept Wohnen als planungspolitische Leitlinie und Grundlage. Die bloße Kenntnisnahme des Gesamtwerkes einerseits und die punktuelle Befrachtung durch Be­schlussfassung andererseits mache keinen Sinn. Einzelne Beschlüsse, die ggf. erforderlich wür­den, seien im Rahmen der Umsetzung des Handlungskonzeptes dann zu diskutieren.

 

Herr Margraf regte an, den Blick nicht ausschließlich auf die Flächenpotentiale zu richten, son­dern Leerstände zu kategorisieren und zu katalogisieren, um diese wieder einer Nutzung zuzu­führen.

 

Frau Dyduch wies den Vorwurf von Frau Scharrenbach zurück, die SPD-Fraktion habe einen Antrag der CDU-Fraktion im Januar 2013 zum Thema Baulückenkataster mit dem Verweis auf das Handlungskonzept weggewischt. Wie dem Protokoll zu entnehmen sei, sei über diesen An­trag diskutiert worden. Es sei jedoch festgestellt worden, dass das Thema Baulückenkataster zum Handlungskonzept Wohnen gehöre und auch erst in diesem Zusammenhang diskutiert und beraten werden solle.

 

Auf die Frage von Frau Dyduch im Hinblick auf den Einwand von Frau Scharrenbach, dass das Handlungskonzept Wohnen nicht ohne Weiteres als konzeptionelle Grundlage laut Baugesetz­buch genommen werden könne, erläuterte Herr Liedtke, dass dies eine Frage der Sichtweise und Interpretation sei. Der Beschlussvorschlag laute, das Handlungskonzept Wohnen als städ­tebauliche Planung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zu beschließen. Ein solcher Beschluss solle nicht zu Zwängen in der Stadtplanung führen. Er diene als Selbstverpflichtung des Rates, z.B. bei Bebauungsplanbeschlüssen zu prüfen, inwieweit Aspekte des Handlungskonzeptes Wohnen angesprochen und zu berücksichtigen seien. Ähnlich finde auch der Landschaftsplan oder der Freiflächenplan immer Berücksichtigung bei diversen Planungen.

 

Herr Kühnapfel stellte für die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN dar, dass das Handlungskon­zept Wohnen begrüßt werde, sowie als Handlungsrichtlinie bewertet und beschlossen werde. Bei der Umsetzung zukünftiger Planungen im Zusammenhang mit dem Handlungskonzept Wohnen sehe er große Differenzen zwischen den Fraktionen. Aber auch in der Vergangenheit seien keine großen Flächenverschwendungen vorgenommen worden und Wohnbaupotentiale behutsam weiterentwickelt worden. Daher sei man bereits auf dem richtigen Wege und müsse nicht unbedingt ein solches Handlungskonzept Wohnen beschließen. Da das Handlungskonzept Wohnen jedoch eine gute Handlungsrichtlinie darstelle, solle es beschlossen werden.

 

Frau Schaumann unterstütze für die FDP-Fraktion das Handlungskonzept Wohnen und sehe es als Leitlinie für kommende Planungen. Insbesondere die Analysepunkte seien sehr interessant und hieraus könne für die Zukunft einiges abgeleitet werden. Die Anregungen des SPD-Antra­ges würden ihr jedoch zu sehr ins Detail gehen, da sie befürchte, dass diese Detailliertheit, z.B. bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, nicht umgesetzt werden könne. Im Hinblick auf den Punkt 6 des CDU-Antrages habe sie Bedenken, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Er­stellung einer Sanierungssatzung überhaupt gegeben seien. Nach ihrer Einschätzung sei der Arbeitsaufwand für die Erstellung eines Baulückenkatasters zu groß.

 

Frau Scharrenbach richtete an die SPD-Fraktion den Einwand, dass es nicht ausreiche, das Handlungskonzept jetzt zur Kenntnis zu nehmen und zu einem späteren Zeitpunkt hieraus ein­zelne Aspekte abzuleiten. Zur Thematik 5-ha-Ziel gehe sie davon aus, dass die SPD-Fraktion zwischenzeitlich ihre ablehnende Haltung geändert habe, da der Bürgermeister der Stadt Ka­men auf Veranstaltungen dieses Ziel positiv bewertet habe. Herausragend und wichtig zu prüfen sei auch der Bereich Karl-Arnold-Straße/Blumenstraße, auch im Hinblick auf die Bevölkerungs­struktur. Es sei schwierig, einen Beschluss zu fassen, wenn der Fraktion nicht alle Informationen vorliegen würden. So hätte der Bürgermeister der Stadt Kamen von einer Überarbeitung der Südfeldanalyse gesprochen, eine überarbeitete Fassung liege der CDU-Fraktion jedoch nicht vor. Sie wandte sich gegen die Kritik von Herrn Margraf und Herrn Kühnapfel, da diese selber keine Anträge eingereicht hätten.

 

Herr Brüggemann sagte eine Analyse der zur Diskussion stehenden Wohnbauflächenpotentiale und einen möglicherweise erforderlichen Austausch, auch im Hinblick auf die neu zu entwi­ckelnde Fläche im Hemsack, zu. Überdies habe Frau Scharrenbach die Gelegenheit, ihre Inter­pretation der Beiträge des Herrn Bürgermeisters mit ihm persönlich in der anstehenden Ratssit­zung zu erörtern.

 

Herr Diederichs-Späh stellte fest, dass der fundamentale Unterschied zwischen den Anträgen der SPD- und der CDU-Fraktion darin liege, dass die SPD-Fraktion einen Beschluss fassen wolle und die CDU-Fraktion die Kenntnisnahme des Handlungskonzeptes Wohnen beschließen wolle. Hintergrund für die Haltung der CDU-Fraktion sei die Ansicht, dass das Handlungskon­zept letztlich keine ausreichende rechtliche Grundlage entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB darstelle. Daher seien Einzelmaßnahmen zum Beschluss vorgeschlagen worden, die sicherlich zu gegebener Zeit noch zu ergänzen seien.

 

Herr Margraf stellte fest, dass das Handlungskonzept detailliert genug sei, um als Ratgeber zu fungieren und dass aus diesem Grunde eigene Anträge nicht erforderlich gewesen seien.

 

Beschluss einstimmig bei 5 Enthaltungen angenommen.