Beschluss:

 

 


Herr Neunert stellte die Straßenbaumaßnahme an der Hammer Straße anhand von Lageplä­nen, die im Ratsinformationssystem (S. 25 und S. 26) hinterlegt sind, dar. Aufgrund der gravie­renden Winterschäden der Jahre 2012/2013 an der Fahrbahn sei eine günstige Sanierung der Hammer Straße nicht mehr sinnvoll gewesen. Entgegen der für das Jahr 2015 in Aussicht ge­stellten Fördergelder seien schon für das Jahr 2014 Fördergelder vom Fördergeber in Höhe von 60 % des Gesamtvolumens von 350.000 € bewilligt worden, so dass in den Sommerferien die grundhafte Sanierung der Straße durchgeführt werden solle. Nach eingehenden Prüfungen sei festgestellt worden, dass der seinerzeit durchgeführte Ausbau korrekt nach den damaligen Richtlinien durchgeführt worden sei. Es würden jedoch Schäden an den Straßenablaufleitungen, die zu den Schäden in der Oberfläche geführt haben könnten, bestehen. Die neuen Ausbau­richtlinien würden einen wesentlich stärkeren Aufbau im Asphaltbereich vorsehen. Auch die 3-zeilige Rinne sei stark in Mitleidenschaft gezogen worden, sodass ein Neubau zwischen den Hochborden, ausgenommen des Grünbeetes, erfolgen werde. Der neue Ausbau werde mit einer 2-teiligen Pendelrinne ausgeführt werden. Der ungebundene Oberbau der Straße könne wieder­verwendet werden. In Zusammenarbeit mit der Stadtentwässerung Kamen würden die Kanalde­ckel ausgewechselt werden. Aufgrund des barrierefreien Umbaus mit einem taktilen Leitsystem sei die Verkürzung der Busspur erforderlich. Die Baumaßnahme werde in zwei Bauabschnitten durchgeführt werden, wobei die Trennung an der Einmündung zum Parkplatz liegen werde. Es solle die Zufahrt zum Parkplatz stets gewährleistet bleiben, da dieser Parkplatz u.a. als Aus­weichplatz für das ehemalige Hertie-Parkdeck diene. Die Bauzeit werde ca. 8 Wochen betragen.

 

Auf Nachfrage von Frau Gerdes erläuterte Herr Neunert, dass der Radweg, die Bürgersteige und die Bushaltestellen nicht saniert würden, da ausschließlich der Asphaltausbau durch die Fördermaßnahme abgedeckt sei. Er sagte zu, die abgesackte Zufahrt vom Kreisverkehr Ham­mer Straße zum angrenzenden Parkplatz im Rahmen der Unterhaltung reparieren zu lassen.

 

Aufgrund der gleichzeitig stattfindenden Baumaßnahmen am Nordring, an der Hertiebaustelle und an der Hammer Straße äußerte Frau Scharrenbach Bedenken bezüglich der gesamten Verkehrsführung im Stadtgebiet.

 

Herr Neunert teilte diesbezüglich mit, dass alle Maßnahmen bei der Zeit- und Verkehrsplanung bedacht worden seien. Die Verkehrsführung im Rahmen der Sanierung des Nordrings erfolge zweispurig, so dass es zwar zu Behinderungen kommen werde, aber die Verkehrsführung nach wie vor bestehen bleibe.

 

Herr Brüggemann verneinte die Frage von Herrn Kloß, ob eine andere Formulierung des För­derantrages auch zu einer Förderung der Bushaltestellensanierung geführt hätte.

 

Herr Diederichs-Späh stellte fest, dass derartig schlechte Straßenbeläge dort vorzufinden seien, wo reger Busverkehr herrsche.

 

Herr Neunert bestätigte diese Belastung, stellte jedoch als weitere Ursache die starke LKW-Belastung fest. Außerdem werde bedingt durch die schmale Fahrbahn und die Mittelinsel Spur gefahren. Der Verkehr könne sich nicht, wie auf breiteren Fahrstreifen möglich, verteilen.

 

Auf die Frage von Herrn Margraf, ob Flüsterasphalt eingebaut werde, erläuterte Herr Brüggemann, dass der Flüsterasphalt in einer Tempo-30-Zone seine Wirkung verfehle. Ein sol­cher Einbau sei erst bei Fahrbahnen ab Tempo 50 km/h sinnvoll.