Beschluss:

 

 


Herr Breuer wies darauf hin, dass zu dem Tagesordnungspunkt bereits in den Sitzungen des Planungs- und Umweltausschusses im Mai und Dezember 2012 in Form von Sachstandsberichten und Präsentationen vorgetragen worden sei. Anhand einer Präsentation, die im Ratsinformationssystem (S. 5 - S. 22) abgelegt ist, berichtete Herr Breuer zur bisherigen Entwicklung, zu den Zielen, zur zeitlichen Abwicklung der Etablierung des Navigationssystems und der Vorrangrouten. Seit Januar 2014 seien auch im Internet unter http://lkw-naviga­tion.metropoleruhr.de/ umfangreiche Informationen und Dokumentationen abgelegt.

 

Auf die Frage von Herrn Diederichs-Späh, inwieweit bei den Vorrangrouten die Umleitungsstre­cken zur Autobahn eine Rolle spielen würden, erläuterte Herr Breuer, dass die Umleitungsstre­cken bestehen bleiben würden und es bei Belastungen auf den Autobahnen so bleiben werde, dass die Navigationssysteme vorrangig die Umleitungsstrecken anbieten würden. Seien diese jedoch auch zu belastet, würde der Fahrzeugführer auf Landes- und Bundesstraßen navigiert werden. Im Hinblick auf den von Herrn Diederichs-Späh angesprochenen Ausbau der auf der nördlichen Seite liegenden Autobahnansschlussstelle auf der A2 in Dortmund-Lanstrop erwarte Herr Breuer eine Entlastung für den Bereich Dortmund-Lanstrop und Kamen-Methler.

 

Herr Brüggemann erläuterte auf die Frage von Herr Margraf zur Einrichtung von Umweltzonen in Kamen, dass derartige restriktive Mittel zu überdenken seien und zu prüfen sei, wo eine Aus­weisung technisch, sinnhaft und gebietlich möglich sei.

 

Herr Breuer erklärte im Bezug auf die Nachfragen von Herrn Margraf, dass es sich um ein Projekt für den Schwerlastverkehr handele, aber die Restriktionen für alle Tonnagen gelten wür­den. Da es sich um ein Online-Erfassungssystem handele, könnten kurzfristig Änderungen der Routen eingearbeitet werden. Zur Zeit sei ein halbjähriger Datenabgleich mit den Kartenherstel­lern geplant. Zur Verbreitung der Navigationssysteme und zu einer Verpflichtung zum Einsatz der Geräte könne er keine Aussage treffen.

 

Herr Standop stellte fest, dass die Darstellungen bzgl. der Vorrangrouten in Kamen nachvoll­ziehbar seien. Vorrangrouten hätten empfehlenden Charakter. Trotz Vorrangrouten bestehe Ziel- und Quellverkehr, der nicht beseitigt werde könne. Er regte im Hinblick auf die LKW-Ver­bote für die Hilsingstraße an, die Wegweisung an der Lünener Straße bereits schon entspre­chend auszuweisen und die Beschilderung im Hinblick auf die Tonnagen an der Hilsingstraße und Mühlenstraße zu vereinheitlichen.

 

Herr Brüggemann teilte mit, dass die von Herrn Standop angesprochene Beschilderung an der Lünener Straße bereits bei der letzten Verkehrsschau im Tenor so besprochen worden sei. Die unterschiedliche Ausweisung der Tonnagen hänge nach seiner Erinnerung mit der Belieferung des SportCentrums Kamen.Kaiserau zusammen.