Sitzung: 23.03.2000 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 50/2000
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NW:
Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 Ka
„Schattweg“ in der Gemarkung Kamen für den Bereich östlich der Unnaer
Straße (B 233), nördlich des Schattweges (neu), westlich der verkehrlichen
Verbindung zwischen dem neuen und dem alten Schattweg sowie im Norden begrenzt
durch die südliche Grenze des Geltungsbereiches des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 10 Ka gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung
der Bekanntmachung vom 27.08.1997, BGBl. I, S. 2141).
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden
Bebauungsplanes sind in dem anliegenden Lageplan ersichtlich.
2.
Die Aufhebung eines Teiles des Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes Nr. 16 Ka „Kamen Karree“ gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4
BauGB in Verfahrenseinheit.
3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme mit Mehrheit angenommen