Sitzung: 27.01.2014 Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage: 025/2014
Ergebnis des
Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung.
Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.
Beschluss:
Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Kamen beschließt die nachstehende Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW). Die Stellungnahme ist der Staatskanzlei NRW zuzuleiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Neuaufstellung des
Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) – Beteiligung der in
ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gem. § 10 Abs. 1 und 2
Raumordnungsgesetz (ROG)
hier: Stellungnahme der Stadt Kamen
Herr Liedtke wies auf die umfassende Beschlussvorlage hin, die
inhaltlich in wesentlichen Punkten mit den Städten und Gemeinden im Kreis Unna
abgestimmt worden sei. In den anderen Städten und Gemeinden seien die Vorlagen
in den Grundintentionen identisch.
Frau Schaumann merkte an, dass die Vorranggebiete für die
Windenergienutzung kritisch zu sehen seien, da sie sich mit dem Artenschutz
überschneiden würden.
Herr Kühnapfel zeigte sich hocherfreut über die umfängliche und fachlich
fundierte Beschlussvorlage. Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN werde dieser
Beschlussvorlage auch zustimmen. Allerdings habe er noch Anmerkungen zu einigen
Punkten.
Zum Punkt Klimaschutzziel führte Herr
Kühnapfel aus, dass das Klimagesetz mit seiner Zielsetzung noch nicht vorliege.
Daher müsse nochmal ein verkürztes Beteiligungsverfahren für die Kommunen
nachgeschoben werden, wenn die Schutzziele geklärt seien.
In Bezug auf den Punkt „Siedlungsraum“
gebe es viele Schwachpunkte, weil keine verbindlichen, landesweit gültigen
Ziele von dem Auftraggeber des Landesentwicklungsplanes formuliert worden
seien.
Die Kritik an der Rücknahme von Siedlungsflächenreserven
werde durch die Fraktion nicht so dramatisch gesehen. Es sei sinnvoll, wenn
Flächen lange nicht gebraucht worden seien oder nicht vermarktbar seien, auf
diese zu verzichten. In Kamen seien auch nicht viele Flächen hiervon betroffen.
Bezüglich des „5-ha-Zieles“ stimme
Herr Kühnapfel mit der Einschätzung der Verwaltung überein, dass es sich bei
der Festlegung dieser Größe um eine beliebige Zahl handele. Eine solide
Begründung müsse erfolgen. Grundsätzlich sei jedoch die Festlegung einer
solchen Zahl aufgrund der schrumpfenden Bevölkerung sinnvoll.
Das Ziel, mit den bestehenden
Siedlungen nicht so nahe an Gewerbegebiete heranzurücken, werde als sehr
wichtig angesehen. Nur so könne man eine Bauzersiedelung in der Außenbereichslandschaft
eindämmen bzw. reduzieren. Ein ähnlicher Fall entstehe zurzeit im Hemsack, wo
ein Wohnbaugebiet in direkter Nähe zu einem Gewerbegebiet entwickelt werde.
Sicherlich werde es dort emissionsschutzrechtliche Probleme geben, jedoch solle
an dem grundsätzlichen Ziel, kompakt an Siedlungsräume angrenzend zu bauen, festgehalten
werden.
Herr Liedtke erwiderte, dass es sich bei dem Bereich Hemsack um eine
völlig andere Konstellation handele. Die Vorlage betreffe völlig neue Flächen,
die entwickelt würden und nicht solche, wie im Hemsack. Das Thema
Siedlungsflächenrücknahme sei aus seiner Sicht ein durchaus wichtiges Thema,
was Kamen jedoch nicht sehr betreffe. Insbesondere verwies er auf die Planungshoheit
der Kommunen. Hierbei handele es sich um ein sensibles Gut, insbesondere für
Stadtplaner. Allerdings sei bereits angekündigt worden, in diesem Ausschuss
über das Thema Siedlungsflächenrücknahme im Zusammenhang mit der
Wohnflächenentwicklung und dem Handlungskonzept Wohnen in Kamen zu sprechen.
Frau Scharrenbach stellte für die CDU-Fraktion fest, dass sie dieser
Vorlage, allerdings mit einigen Einschränkungen, so wie sie Herr Kühnapfel
bereits ausgeführt habe, zustimmen werde. Die Analyse gehe davon aus, dass in
einzelnen Regionen des Landes Nordrhein-Westfalen die Bevölkerung um mehr als
10 % abnehmen werde und man deshalb auch landesplanerisch aktiv werden müsse.
Dieses werde insbesondere für den Kreis Unna und auch für die Stadt Kamen
gelten. Deutlich nachteilig bei diesem Landesentwicklungsplanentwurf von Seiten
der Landesregierung sei, dass hier mit der Ankündigung einer Methode einer
landeseinheitlichen Siedlungsflächenbedarfsanalyse gearbeitet werde, diese
Methode aber gar nicht fest stehe und infolge dessen Städte, so wie Kamen,
überhaupt nicht wissen, was auf sie zukomme. Die Verwaltung habe allerdings in
ihrer Stellungnahme geschrieben, dass es derzeit keine landeseinheitliche
Methode zur Ermittlung der Bedarfe gebe. Der Regionalverband Ruhr habe als
einzige Regionalplanungsbehörde ein Siedlungsflächenmonitoring, an dem auch die
Stadt Kamen angeschlossen sei, welches regelmäßig fortgeschrieben werde. Dem
Grunde nach hätte sich aus einer Darstellung der Ergebnisse dieses
Siedlungsflächenmonitorings schon sehr konkret ergeben, dass die Entwicklung
der Gewerbefläche Barenbräuker als nicht realistisch betrachtet werde. Insofern
käme eine solche Fläche für einen potentiellen Flächentausch in Frage.
Insgesamt werde deutlich, dass der neue Landesentwicklungsplan künftig mehr auf
Bedarfe abstellen wolle. Die zentrale Frage, wer am Ende diese Bedarfe
definiere, sei noch völlig ungeklärt. Bezüglich der Wohnbauflächen werde man in
diesem Planungsausschuss schneller eine Einigung erzielen als bei
Gewerbeflächen. Aus Sicht der CDU-Fraktion bestehe bei den Gewerbeflächen ein
deutliches Aufholpotential. Einige Kommunen im Kreis Unna würden noch zügig in
diesem Jahr versuchen, neue Industrie- und Gewerbegebiete auszuweisen, weil sie
befürchten würden, dass sie durch diesen Landesentwicklungsplan in ihrem
Handlungsmöglichkeiten deutlich beschränkt werden würden. Deshalb mache es
Sinn, dass sich dieser Planungsausschuss sehr dezidiert mit Gewerbe,
Gewerbeflächenentwicklung und Reaktivierung auseinander setze.
Was das implizierte 5-ha-Ziel angehe,
so lehne die CDU-Fraktion die Formulierung aus der Stellungnahme ab. Die
CDU-Fraktion halte diese Regelung vor dem Hintergrund, dass Flächen nicht frei
verfügbar und nicht vermehrbar seien,
für sinnvoll. Die langfristige Forderung von Rot-Grün, zu einem
Netto-Null-Verbrauch zu kommen, sei eher unrealistisch. Daher werde diese Forderung
abgelehnt.
Die CDU-Fraktion hätte es begrüßt,
wenn die Verwaltung im Bereich Siedlungsraumentwicklung ausdrücklich nochmal
aufgenommen hätte, dass auch Fördermittel zur Brachflächenreaktivierung, gerade
im gewerblichen Bereich, zur Verfügung gestellt würden. Ihre Fraktion habe
bereits mehrfach aufgerufen, dass die Vermarktung leer stehender Gewerbeflächen
in Kamen intensiver begleitet werden müsse, da dort enorme Flächenpotentiale
einfach brach liegen würden. Die Formulierung der Verwaltung, dass man die
Aufnahme des Klimaschutzplanes in den LEP-Entwurf ablehne, halte die
CDU-Fraktion aus ihrer Sicht für richtig, weil einerseits der Klimaschutzplan
gar nicht konkret vorliege und andererseits über das Klimaschutzgesetz in Anwendung
des künftigen Klimaschutzplanes die Kommunen in erheblicher Weise gebunden
würden in ihrer grundgesetzlich garantierten Selbstbestimmung.
Zusammenfassend erklärte sie, dass die
CDU-Fraktion den Punkt der Stellungnahme bezüglich der ablehnenden Haltung zur
Zielformulierung 6.1 -10 „Flächensparende Siedlungsentwicklung“ bezogen auf das
implizierte 5 ha Ziel ablehne. Diese Regelung werde von der CDU entgegen der
Stellungnahme der Verwaltung als sinnvoll erachtet. Trotzdem werde dieser
Stellungnahme der Verwaltung zugestimmt werden, weil sie in weiten Teilen den
richtigen Weg weise.