Erstberatung Kommunaler Klimaschutz im Rahmen der Kommunalrichtlinie Kommunaler Klima­schutz

Bericht des Büros B.A.U.M. Consult GmbH, Hamm

 

Herr Auge, Geschäftsführer des Büros B.A.U. H., trug zum Thema „Initialberatung Klimaschutz in der Stadt Kamen“ vor. Die Inhalte des Vortrages können der im Ratsinformationssystem hin­terlegten Präsentation entnommen werden.

 

Herr Lipinski bedankte sich bei Herrn Auge für den interessanten Vortrag und gab die Diskus­sion frei.

 

Frau Scharrenbach erklärte, dass ihre Fraktion das Thema Klimaschutz sehr ernst nehme und daher als Initiativgeber frühzeitig eine Beschlussfassung dazu auf den Weg gebracht habe. Mit der heutigen Initialberatung seien inhaltlich einige Punkte formuliert worden, die man bereits begründet habe. Eine diesbezügliche Verständigung mit der SPD-Fraktion habe jedoch leider nicht gelingen können. Beispielhaft nannte sie aufgegriffene Themenfelder wie Stadtstruktur und Stadtökonomie, Entwicklung von Potentialen für eine klimafreundliche Flächennutzung und für eine klimagerechte Bauleitplanung , wirksame Öffentlichkeitsarbeit, klimafreundliches Beschaf­fungswesen in der Verwaltung, Förderung von Energieeinsparkonzepten in Schulen und Kitas, energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden und die verbesserte Durchgrünung im Stadtgebiet. Der Ansatz der CDU-Fraktion sei weitergehender gewesen, als sich nur auf Ener­gieziele zu konzentrieren. Zum Thema Mobilität würden seit kurzem die Ergebnisse der Mobili­tätsbefragung vorliegen. Hieraus habe sich ergeben, dass knapp 70% aller Kurzstrecken in Kamen mit dem Auto gefahren würden. Hieraus ergebe sich sicherlich ein besonderer Ansatz­punkt im Rahmen der Förderung der Nahmobilität auch für die Zukunft. Durch die Initialberatung habe man erreicht, dass sich die Beteiligten innerhalb der Stadtverwaltung an einen Tisch set­zen, um sich über Möglichkeiten auszutauschen. Für die CDU-Fraktion stelle sich nunmehr die Frage, inwieweit die Verwaltung einen Förderantrag für weitere Fördermittel für die Erstellung eines Kamener Klimaschutzkonzeptes beantragen werde.

 

Herr Liedtke erläuterte, dass es sowohl für die Initialberatung als auch für die Entwicklung eines Klimaschutzkonzeptes Ratsbeschlüsse gebe. Diesem Sachverhalt entsprechend werde die Verwaltung fristgerecht einen Förderantrag stellen.

 

Frau Schaumann erfragte bei Herrn Baum konkrete Maßnahmen, außer der energetischen Sa­nierung, die eine Stadt wie Kamen vollziehen könnte, um der konkreten CO2 Einsparung näher zu kommen.

 

Herr Baum erläuterte, dass trotz aller KfW-Programme und günstiger Zinsen die Sanierungs­quote im Altbestand nach wie vor bei unter 1% liege. Es sei erforderlich, neue Wege zu finden, um die Bereitschaft zur Umsetzung energetischer Maßnahmen zu fördern. Möglich seien die gezielte Ansprache von Zielgruppen (z. B. Siedlergenossenschaften) und die Kooperation mit Partner vor Ort, wie z.B. der Verbraucherberatung und der Kreishandwerkerschaft. Im Bereich Industrie und Gewerbe sei es möglich durch Beratungsangebote gezielt Effizienzpotentiale auf­zuzeigen. Schlussendlich seien Instrumente wie Kommunikation, Vernetzung und Darstellung der guten Fördersituation dienlich.

 

Frau Dyduch erläuterte, dass im Zusammenhang mit dem Handlungskonzept Wohnen geprüft werde, Anreize an private Eigentümer zur energetischen Sanierung der Immobilien zu geben (z. B. unter Mithilfe und Gewinnung von Partnern wie der Sparkasse oder Volksbank). Sie verstehe ein Klimaschutzkonzept als einen längerfristig angelegten Prozess, der eine nachhaltige Wir­kung auslöse. Insofern halte sie 2015 für sehr ambitioniert. Vielmehr sei dies ein stetiger Pro­zess, der immer wieder der Prüfung und Anpassung bedürfe. Sie wünsche sich auch die Entste­hung einer Gemeinschaft auf Kreisebene. Sie wisse, dass z.B. die Stadt Schwerte auch an ei­nem Konzept arbeite. Frau Dyduch fragte in Bezug auf die Fördergelder, für welchen Teil und für welchen Zeitraum diese Fördergelder bewilligt würden.

 

Herr Auge erläuterte, dass es im Jahr 2015 konkret um die Erstellung des Konzeptes gehe. Ab Bewilligung der Fördergelder sei das Klimaschutzkonzept innerhalb von 12 Monaten zu erstel­len. Es umfasse verschiedene Themenbereiche und beziehe sich auf verschiedene Zielgruppen. Möglichkeiten, Effekte und Potentiale seien zu untersuchen und aufzugreifen. Das Konzept solle dazu dienen, Weichen zu stellen und Lücken sowie ungenutzte Potenziale aufzuzeigen. Es han­dele sich um ein strategisches Papier zum Klimaschutz. Die Umsetzung des Konzeptes stelle dagegen eine Daueraufgabe dar.

 

Zur Anregung von Herrn Margraf, durch gezielte Schulungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Energie zu sensibilisieren, erklärte Herr Auge, dass dies ein wichtiges Handlungs­feld darstelle. Schulung und Bildung, insbesondere schon bei Kindern, seien extrem wichtig und erhöhen die Bereitschaft, sich mit diesem Thema auseinander zu setzen. Letztlich sollte sich jeder unwohl fühlen, wenn er Energie verschwende. Umdenken sei auf vielen Ebenen erforder­lich und die Themenfelder zahlreich und vielfältig. Insofern seien in jedem Klimaschutzkonzept Schwerpunktthemen festzulegen, erläuterte Herr Auge.

 

Herr Diederichs-Späh erläuterte, dass aus seiner Erfahrung die Akzeptanz im Bereich der Sa­nierung von Wohngebäuden im Altbestand sehr gering sei. Es sei dringend erforderlich, die Energieberatung zu zentralisieren und zu verbessern. Verschiedene Energieberater würden bei der Bewertung eines Gebäudes zu völlig unterschiedlichen Sanierungsvorschlägen kommen, bis hin zur Falschberatung. Dies führe bei Wohnungseigentümern ggf. zu Unsicherheiten und Zweifeln, so dass diese sich gegen eine Sanierung entscheiden können. Auch für die Erreichung des Zieles bis 2020, Neubauten in Passivhausbauweise zu bauen, sei noch viel Überzeugungs­arbeit, auch durch Fachfirmen und Architekten, zu leisten.

 

Herr Auge bestätigte, dass die Qualität der Energieberatung einen wichtigen Stellenwert habe. Er berichtete von Energieberatungsagenturen (z.B. eza! Allgäu), die klare Kriterien formulieren und im Beraterwesen ein Qualitätswesen eingeführt hätten. Die Stadt Dortmund baue derzeit auch ein solches System auf.

 

Herr Sekunde habe dem Vortrag von Herrn Auge entnommen, dass die Wirtschaft einen we­sentlichen Bestandteil an der Klimabilanz habe. Bei der Vertiefung von Handlungsschwerpunkten sei jedoch nicht deutlich geworden, inwieweit die Wirtschaft, auch bei der Bilanzierung und Potentialanalyse, eine Rolle spielen werde.

 

Herr Auge erläuterte, dass die verschiedenen Zielgruppen betrachtet worden seien. Es gebe in Kamen einige Großunternehmen, mit denen man den Dialog führen sollte. Kleinteilige, mittelständige Strukturen würden nicht den Hauptschwerpunkt eines kommunalen Klimaschutz­konzeptes bilden, würden aber trotzdem berücksichtigt werden. Hierbei biete sich vielleicht eher die Nutzung vorhandener Strukturen an, wie z. B. die Kreishandwerkerschaft, überregionale Ab­deckung durch den Kreis Unna, die WFG o. ä.

 

Herr Kissing sprach noch das Thema Investoren an, denn, wer Energie einsparen wolle, müsse investieren. Es lohne sich jedoch, auch bei guter Energieberatung nicht, eine Bestandssanie­rung in Privathäusern aus den 60er oder 70er-Jahren vorzunehmen. Bei einer rein betriebswirt­schaftlichen Betrachtung sei es günstiger, höhere Öl- oder Gaspreise zu bezahlen. In diesem Zusammenhang müsse sich die Steuergesetzgebung dahingehend ändern, dass die Investitio­nen in Privathäusern in den Folgejahren abgeschrieben werden könnten, so wie es das in der Vergangenheit bereits schon gegeben hätte. Solange diese Steuervergünstigungen nicht ein­geführt würden, sei es pure Theorie, über energetische Sanierung im Altbaubestand zu spre­chen.

 

Herr Heidenreich schloss sich den Äußerungen von Herrn Kissing an und stellte fest, dass es eine zentrale Frage sei, wie man Immobilieneigentümer, die eigentlich nicht investieren wollen, weil es sich nicht lohne oder sie bereits zu alt seien, motivieren könne. Anreize seien zu schaf­fen. Das Klimaschutzkonzept allein reiche da nicht aus.  Möglicherweise nutze ein Anderer, der die Investition finanziere, steuerliche Vorteile. Hier denke er z.B. an das Modell, dass der Ener­gieversorger selbst dafür sorge, dass die Energiekosten geringer werden und diese Einsparung zur Rückzahlung des notwendigen Kapitalbedarfs verwendet werde. Er rege an, dass die Ener­gieversorger mit den staatlichen Stellen über solche Konzepte nachdenken sollten. Querdenken sei hier gefragt.

 

Herr Auge gab zu bedenken, dass in ein Klimaschutzkonzept lediglich die Fragen einbezogen werden könnten, die auch aus städtischer Sicht realisierbar seien. Ein Bewusstseinswandel sei erforderlich, der hier vor Ort angestoßen werden könne. Daher sei es erforderlich, sich eine ge­meinsame Strategie zu überlegen und dieses Ziel gemeinsam zu verfolgen.

 

Herr Lipinski dankte Herrn Baum für seine Ausführungen. Im Mittelpunkt müsse die Zielorientie­rung stehen. Bis zu einer endgültigen Abstimmung werde es sicherlich noch weitere Veranstal­tungen geben, die den Klimaschutz zum Thema hätten. Heute habe es sich um eine Auftaktver­anstaltung gehandelt. Am Ende würde ein beschlossenes Klimaschutzkonzept mit konkreten Zielsetzungen und Handlungsrahmen stehen.