Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Kamen beschließt überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 150.000,00 € im
Produkt 21.01.01.523600-0513 – Aufwendungen für Unterhaltung der Betriebs- und
Geschäftsausstattung – für die Beschaffung von flexiblem Schulmobiliar für alle
Schulklassen der Kamener Grundschulen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Stadt
Kamen hat in 2021 im Rahmen des Förderprogramms beschleunigter
Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder flexibles
Klassenmobiliar für die Kamener Grundschulen angeschafft.
Durch den
Einsatz flexiblen Klassenmobiliars soll in Abstimmung mit den Schulen neben
einer Nutzung der Klassenräume für den Unterricht auch die Nutzung für
verschiedene Betreuungssituationen ermöglicht bzw. erleichtert werden.
Auf Grund
der Menge wurde die Beschaffung im Rahmen eines Vergabeverfahrens durchgeführt,
welches die Firma VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG für sich
entscheiden konnte.
Eine erneute
Angebotsabfrage in 2022 zeigte, dass die in 2021 angebotenen Preise deutlich
gestiegen sind. Dies ist auf die allgemeine Lieferschwierigkeit durch die
Corona-Pandemie, sowie den Krieg in der Ukraine zurückzuführen.
Auf
Grundlage der Angebotsabfrage konnten Gesamtkosten in Höhe von 202.253,13 €
ermittelt werden, welche bei einer sukzessiven Ausstattung der Schulen
entstehen werden.
Hierbei sind
evtl. Preissteigerungen der nächsten Jahre nicht berücksichtigt.
Aufgrund der
hohen Kosten wurde eine Angebotsabfrage für eine sofortige Ausstattung aller
Klassenräume durchgeführt. Diese hat ergeben, dass bei einer sofortigen
Ausstattung Kosten in Höhe von 174.991,29 € entstehen würden.
Demnach
könnten gegenüber einen sukzessiven Ausstattung Aufwendungen in Höhe von
27.261,84 € eingespart werden.
Gleichzeitig
kann der Haushaltsansatz der Buchungsstelle 21.01.01.523600-0513 von derzeit
166.402,00 € um die für die nächsten Jahre geplanten Anschaffungskosten für
Klassenraummobiliar gekürzt werden. Dies würde eine Einsparung von jährlich
36.000,00 € ausmachen.
Die überplanmäßigen
Aufwendungen in Höhe von 150.000,00 € werden durch entsprechende
Minderaufwendungen im Haushaltsjahr 2021 bei der Buchungsstelle 61.01.01.551700
– Zinsaufwendungen für Kreditinstitute – gedeckt.