Betreff
Widmung des Flözweges
Vorlage
057/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Flözweg ist in dem Teilbereich zur Grillostraße hin als verkehrsberuhigter Bereich und in dem Teilbereich zur Lünener Straße hin als Geh- und Radweg zu widmen.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Benennung des Flözweges erfolgte mit Schreiben vom 09.01.1979. Unterlagen über die erstmalige Herstellung konnten nicht gefunden werden. Die Erschließungskosten wurden über Verträge mit der Gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft mbH des Ev. Siedlungswerkes, Münster, vom 24.04.1978 und 03.08.1979 abgelöst. Es ist daher davon auszugehen, dass die erstmalige Herstellung der Anlage Ende der 70´er bzw. Anfang der 80´er Jahre erfolgte.

 

Der Flözweg ist in dem Abschnitt von der Grillostraße bis zur Sackgasse als verkehrsberuhigter Bereich mit dem Verkehrszeichen VZ 325.1 (Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs) ausgeschildert. Entsprechend soll die Widmung lauten.

 

An der nördlichen Grenze des Garagengrundstückes Flurstück 1351-12-868 beginnt der Geh- und Radweg, der bereits an der Einmündung Flözweg/Grillostraße durch das Verkehrszeichen VZ 357.50 (Für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse) ausgeschildert ist und bis zur Lünener Straße führt.

 

 

 

 

Die Widmung soll gemäß § 6 Absatz 3 StrWG NW in der Sackgasse auf die Benutzungsarten Fußgänger- und Fahrradverkehr beschränkt werden.

 


Anlagen:

 

Widmungsverfügung