hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:
1.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 79 Ka „Nahversorgungszentrum Lünener Straße“ gem. § 2 Abs.
1 BauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung,
für den unter Punkt I dieser Beschlussvorlage aufgeführten Geltungsbereich.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind aus dem beigefügten Übersichtsplan
ersichtlich.
2.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des
Verfahrens beauftragt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
I.
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 79 Ka
„Nahversorgungszentrum Lünener Straße“ liegt im Stadtteil Kamen-Mitte, im
statistischen Bezirk Lüner Höhe. Er wird begrenzt im Norden durch die Lünener
Straße, im Osten und Süden durch die Gertrud-Bäumer-Straße und im Westen durch
die östlich der Herbert-Wehner-Straße gelegenen Gewerbeflächen (u. a.
Fahrradhandel). Das ca. 1,06 ha große Plangebiet umfasst die Flurstücke 612,
618, 620, 633, 641, 643, 645 und 990-992, alle Gemarkung Kamen, Flur 11. Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches
sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
Der räumliche
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 79 Ka
„Nahversorgungszentrum Lünener Straße“ stimmt mit dem räumlichen
Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes überein.
II.
Sachdarstellung
In dem Plangebiet
befinden sich derzeit zwei Lebensmittelmärkte; ein Vollsortimentmarkt mit einer
Verkaufsflächengröße von ca. 1.260 m² und ein Lebensmitteldiscountmarkt mit
einer Verkaufsfläche von ca. 680 m². Die beiden Märkte werden durch einen
Getränkemarkt (Verkaufsflächengröße von ca. 300 m²) ergänzt. Letzterer befindet
sich in einem der drei, ebenfalls in das Plangebiet fallenden, Wohnhäuser
(Lünener Straße 223-227, davon in Haus Nr. 223).
Erschlossen wird
der Marktstandort mit seiner derzeitigen Gemeinschaftsstellplatzanlage als auch
die Wohnhäuser Lünener Straße 223 und 225, deren Parkplätze ebenfalls auf der
vorgenannten Anlage angeordnet sind, über die Herbert-Wehner-Straße. Das
Grundstück verfügt des Weiteren über eine Ausfahrt mit Rechtsausbiegegebot zur
Lünener Straße. Das Wohngebäude Lünener Straße 227 wird über die
Gertrud-Bäumer-Straße erschlossen. Das Grundstück ist aufgrund der Bebauung
mitsamt der Stellplatzanlage fast vollständig versiegelt.
Der Vorhabenträger
beabsichtigt das Nahversorgungszentrum, dessen Hauptgebäude (Vollsortimenter
und Lebensmitteldiscounter) sich in einem sanierungsbedürftigen, baulichen
Zustand befinden, neu aufzustellen. Mit den Neubauten soll den aktuellen
Anforderungen und Ansprüchen im Hinblick auf energetische Aspekte eines Lebensmitteldiscounters
bzw. eines Vollsortimenters als auch einer kundenfreundlicheren Ausrichtung,
entsprochen werden. Durch die Art der Gebäudekörperanordnung parallel zur
Gertrud-Bäumer-Straße und Ausrichtung der Stellplatzanlage soll ein geordnetes
städtebauliches Bild entstehen und gleichzeitig eine Abschirmung zur
Wohnbebauung an der Gertrud-Bäumer-Straße erfolgen. Erschlossen wird der
Standort weiterhin über die Herbert-Wehner-Straße. Die Stellplätze für die
Häuser Lünener Straße 223 und 225 werden, wie momentan auch schon, auf der
Stellplatzanlage der Märkte angeordnet.
Aufgrund des
umliegenden hohen Einwohnerpotentials kommt dem Einzelhandelsstandort eine
Nahversorgungsfunktion zu. Er soll daher dringend erhalten und langfristig
gesichert werden.
Mit der Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 79 Ka sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Neuaufstellung des Nahversorgungszentrums mit einer
Verkaufsfläche von ca. 1.600 m² für den Vollsortimenter inklusive eines
Bäckers/Cafés und ca. 1.265 m² Verkaufsfläche für den Lebensmitteldiscountmarkt
und die zum Standort gehörige Stellplatzanlage geschaffen werden. Hier wird das
Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und Vorhaben- und
Erschließungsplanes gewählt, um das Vorhaben konkret hinsichtlich seiner
städtebaulich relevanten und gestalterischen Parameter festzusetzen.
Der Bereich der
Wohn- und Marktgebäude ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt
Kamen vom 17.02.2004 als „gemischte Baufläche“ und die süd-westliche Parkplatzfläche
als Gewerbegebiet dargestellt. Da die geplanten Festsetzungen des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Darstellung des Flächennutzungsplanes
nicht übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes im
Parallelverfahren für diesen Bereich erforderlich.
Der Regionalplan
Regierungsbezirk Arnsberg – Teilabschnitt Oberbereich Dortmund- westlicher Teil
stellt den Bebauungsplanbereich als „Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)“ dar.
Der in Aufstellung befindlichen neue Regionalplan Ruhr stellt das Plangebiet im
Bereich der Wohn- und Marktgebäude als „Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)“ und
den Bereich der süd-westlichen Stellplatzanlage als Bereich für gewerbliche und
industrielle Nutzungen (GIB) dar. Bis zum Inkrafttreten des Regionalplanes für
das Ruhrgebiet gelten die bisherigen Regionalpläne, hier der Regionalplan
Regierungsbezirk Arnsberg.
III.
Vorhabenträger
Vorhabenträger der
geplanten Baumaßnahme ist die Aldi Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG bzw.
eine noch zu gründende Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Der Vorhabenträger hat
schriftlich um Einleitung des Satzungsverfahrens für einen Bebauungsplan
gebeten. Er hat der Verwaltung gegenüber dargelegt, dass er bereit und in der
Lage ist, das Verfahren zu planen und zu realisieren.
IV.
Finanzielle
Auswirkungen
Für das
Bauleitverfahren entstehen der Stadt Kamen keine Kosten. Sämtliche Kosten
werden vom Vorhabenträger übernommen.
Anlagen:
-
Übersichtsplan
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 79 Ka „Nahversorgungszentrum Lünener
Straße“