Betreff
Wahl eines Vertreters sowie eines Stellvertreters für den Jugendhilfeausschuss
Vorlage
077/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat wählt aus seiner Mitte als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss:

 

 

ordentliches Mitglied                                                   stellvertretendes Mitglied

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. Februar 2012 (GV.NRW.. S.97) wurde das Erste Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) geändert.

 

§ 5 Abs. 1 wurde um die Ziffer 8 ergänzt, die regelt, dass dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied eine Vertreterin oder ein Vertreter des Integrationsausschusses oder Integrationsrates angehört, die oder der durch den Integrationsrat oder Integrationsausschuss gewählt wird.

 

Diese Änderung wurde in § 4 Abs. 3 Buchstabe k) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Kamen übernommen und in der Sitzung des Ratesam 24.05.2012 einstimmig beschlossen.

 

Gemäß § 5 Abs. 2 AG-KJHG i.V.m. § 4 Abs. 3 S. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Kamen ist für jedes beratende Mitglied des Jugendhilfeausschusses eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen.

 

Die Wahl erfolgt nach § 5 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.