Betreff
Mehrgenerationenhaus in Trägerschaft der Familienbande - Familiennetzwerk e.V.
hier: Verlängerung der Kofinanzierung
Vorlage
104/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, dass der Träger Familienbande – Familiennetzwerk Kamen e.V. für das Projekt Mehrgenerationenhaus „Miteinander – Füreinander“ für die Jahre 2021 bis 2028 bei Bewilligung entsprechender Bundesmittel jeweils eine finanzielle Förderung von 10.000 Euro pro Jahr als Kofinanzierung durch die Stadt Kamen erhält.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Träger Familienbande – Familiennetzwerk Kamen e.V. nimmt an dem Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus“ teil. In diesem Rahmen wurden zunächst der Förderzeitraum 2017 bis 2020 mit Fördermitteln des Bundes für den Aufbau und Betrieb eines Mehrgenerationenhauses bewilligt.

 

Mit Datum vom 02.03.2020 gab es für den Zeitraum von 2021 bis 2028 vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben eine Weiterbewilligung mit der Auflage einer Ko­finan­zierung durch die Kommune. 

 

Der generationenübergreifende Ansatz in Verbindung mit der Verknüpfung von offenem Treff und bedarfsorientierten Angeboten auch im Rahmen der Familienbildung – auch in Abstimmung mit der Kommune und weiteren Akt­euren vor Ort – ist in Kamen ein Alleinstellungsmerkmal des Mehrgenerationenhauses der Familienbande – Familiennetzwerk Kamen e.V.. Dies macht es zu einem wichtigen Baustein des kommunalen Präventionskonzepts der Stadt Kamen: Es bietet einen Begegnungsort mit nied­rigschwelligem Zugang, an dem das gemeinsame Miteinander von Menschen verschiedener Generationen im Mittelpunkt steht. Die Einrichtung steht allen Menschen offen, unabhängig von Alter oder Herkunft.

 

Der Betrag von 10.000 Euro ist im Haushaltsplan für das Jahr 2021 eingeplant. Vorbehaltlich der Bewilligung einer Förderung durch den Bund ist eine Förderung in entsprechender Höhe für die Jahre 2021 bis 2028 auch in den Haushaltsplanungen der Folgejahre berücksichtigt. Die Ko­finanzierung des Projekts „Mehrgenerationenhaus“ durch die Stadt Kamen in der genannten Höhe ist Voraussetzung für den Erhalt der Bundesmittel.