Betreff
Austritt der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (WFG) aus der newPark GmbH
Vorlage
058/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (WFG) beendet rückwirkend zum 01.01.2020 ihre Mitgliedschaft als Gesellschafterin der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (newPark GmbH).

 

  1. Die Vertreter der Stadt Kamen in den Gremien der WFG werden ermächtigt, entsprechenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das kommunalaufsichtliche Anzeigeverfahren durchzuführen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die WFG ist seit 2009 mit einem Geschäftsanteil von 10 % (= 10.000 €) an der newPark GmbH beteiligt. Die newPark GmbH wurde mit dem Ziel gegründet, das in Datteln und damit in unmittelbarer Nachbarschaft zum Kreis Unna gelegene landesbedeutsame Industrieareal New Park zu realisieren. Im Zuge der Planungsphase hat das Projekt die breite Unterstützung der WFG benötigt und auch erhalten.

 

Mit dem Beitritt zur Gesellschaft hat sich die WFG verpflichtet, Einzahlungen in die Kapitalrücklage zu leisten, und zwar maximal 45.900 € für die Planungsphase und maximal 140.000 € für die Erschließungs- und Durchführungsphase. Aktuell ist lediglich die Einzahlung in die Kapitalrücklage für die Planungsphase erfolgt.

 

Im Gesellschaftsvertrag der newPark GmbH ist bereits festgelegt, dass sich die Gesellschaf-terstruktur mit Beendigung der Planungsphase ändert. Dies ist insbesondere der Tatsache geschuldet, dass die nun folgende Erschließungs- und Durchführungsphase einen erhöhten finanziellen Einsatz erfordert.

 

Aus Sicht der WFG kommt ein Verbleib in der Gesellschaft insbesondere wegen des damit einhergehenden finanziellen Risikos nicht in Betracht. Die Gesellschafterversammlung der WFG hat daher am 20.05.2020 vorbehaltlich der Zustimmung der an der WFG beteiligten Städte und Gemeinden und des positiven Ausgangs des kommunalaufsichtlichen Anzeigeverfahrens die Beendigung der Mitgliedschaft der WFG als Gesellschafter der newPark GmbH rückwirkend zum 01.01.2020 beschlossen.

 

Entsprechend § 23 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags der newPark GmbH ist der Geschäftsanteil zu einem Kaufpreis von 1 € an die Gesellschaft abzutreten. Die Abtretung erfolgt rückwirkend zum 01.01.2020; es entsteht ein Buchverlust von 9.999 €.

 

Die newPark GmbH hat angeboten, die eingezahlte Kapitalrücklage in ein nachrangiges Darlehen umzuwandeln, das nach Erreichen des Gesellschaftsziels quotal an alle bisherigen Gesellschafter, die Einlagen erbracht haben, zurückgezahlt wird. Der weitergehenden Forderung der WFG, das Darlehen verbindlich über einen Zeitraum von längstens 10 Jahren zurückzuzahlen, will die Geschäftsführung der newPark mit Blick auf die finanzielle Situation der Gesellschaft und eine Gleichbehandlung der übrigen ausscheidenden Gesellschafter (WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH, Stadt Lünen, NRW.Urban GmbH, IHK Nord West-falen) nicht nachkommen.

 

Die Umwandlung der Kapitalrücklage in ein Darlehen hat derzeit keine finanziellen Auswirkungen.

 

Da die Stadt Kamen – wie auch andere Kommunen - über die WFG mittelbar an der newPark GmbH beteiligt ist, ist gemäß § 111 Abs. 2 i. V. m. Abs 1. GO NRW ein vorheriger Ratsbeschluss notwendig. Diese Voraussetzung wird mit diesem Beschluss erfüllt.