Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die vorgelegte Neufassung der „Wahlordnung für die
Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Kamen zu wählenden Mitglieder“.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Seit der letzten Wahl des Integrationsrates im Jahr 2014 hat der Landesgesetzgeber Änderung in § 27 der Gemeindeordnung NRW vorgenommen. Zudem wurde mit dem „Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetztes und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften“ im April 2020 das Kommunalwahlgesetz geändert.
Diese Änderungen bedingen eine Anpassung der entsprechenden
Regelungen in der Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt
Kamen zu wählenden Mitglieder.
Die Änderungen beziehen sich hauptsächlich auf die nachfolgenden
Aspekte:
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Wahltag ist der Tag der Kommunalwahl
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Verschiebung von Fristen / Stichtagen (Einreichung
von Wahlvorschlägen, Entscheidung des Wahlausschusses, Eintragung in das
Wählerverzeichnis von Amts wegen)
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Regelungen zur öffentlichen Bekanntmachungen
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Wegfall der Annahmeerklärung
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Datenschutzrechtliche Regelungen
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Anlage:
Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder