hier: Bürgeranregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW
Beschlussvorschlag:
Die Bürgeranregung zur Errichtung eines Zebrastreifens an der Westenmauer auf Höhe der Hausnummer 49 wird zur weiteren Beratung an den Planungs- und Straßenverkehrsausschuss verwiesen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Antragsteller beantragt einen Zebrastreifen an der Westenmauer auf Höhe der Hausnummern 49 zu überprüfen. Weitere 119 Bürgerinnen und Bürger habe die Bürgeranregung unterschrieben.
Nach Maßgabe des § 24 GO NRW i.V.m. § 6 der Hauptsatzung der Stadt Kamen ist der Haupt- und Finanzausschuss das für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden maßgebliche Gremium. Er kann nach inhaltlicher Prüfung andere Fachausschüsse, die sachlich zuständig sind, mit der weiteren inhaltlichen Behandlung und Erledigung beauftragen.
Aus diesem Grund wird die Anregung an den Planungs- und Straßenverkehrsausschuss verwiesen.